NPD-Fraktion ergreift das Wort für Versammlungsfreiheit und Totengedenken – Anschlag auf das Wohnhaus des NPD-Abgeordneten Schimmer
Heute vormittag fand im Sächsischen Landtag eine Aktuelle Debatte zum Thema „Mißbrauch des 13. Februar durch Neonazis verhindern“ statt, die von der Linksfraktion auf die Tagesordnung gesetzt wurde. In gewohntem Antifa-Jargon zielte die LINKE damit auf den Trauermarsch der Jungen Landsmannschaft Ostdeutschland (JLO) zum Gedenken an die Dresdner Opfer des alliierten Bombenterrors im Zweiten Weltkrieg (13. Februar 2011) und die von den Jungen Nationaldemokraten (JN) angemeldete Demonstration „Recht auf Gedenken“ (19. Februar 2011) in Sachsens Landeshauptstadt.
Während die linken Parteien SPD, Grüne und LINKE dabei ihr gesamtes Repertoire an linksextremer Kampfrhetorik herunterbeteten und keinen Zweifel daran ließen, daß sie auch in diesem Jahr auf rechtswidrigen Blockadeterror setzen, gossen die Vertreter der bürgerlichen Parteien CDU und FDP ihre Beschwichtigungsformeln aus und gerierten sich als Biedermänner, die zu nichts anderem in der Lage sind, als den Zeigefinger gegen die Brandstifter nur zaghaft zu erheben.
So blieb es einzig NPD-Fraktionschef Holger Apfel vorbehalten, auf das legitime Recht zum Gedenken an die Opfer alliierter Kriegsverbrechen hinzuweisen und dem gewaltverherrlichenden Linkskartell dabei die Rote Karte zu zeigen.
Hierzu führte Apfel in seinem Redebeitrag aus:
„Seit vielen Jahren gedenken volkstreue Deutsche der Opfer des anglo-amerikanischen Bombenterrors, der gezielten Vernichtung der Zivilbevölkerung und der hunderttausenden Flüchtlinge, die vor den Grausamkeiten der Roten Armee nach Dresden geflüchtet waren. Unvergessen bleiben in diesem Zusammenhang die Aussagen Churchills, bei den Luftangriffen möglichst viele Deutsche zu töten und möglichst viele deutsche Flüchtlinge bei ihrem Entkommen aus Breslau, so der damalige britische Premier, ‚braten’ zu wollen. Wer diese Zusammenhänge ignoriert, ist ein Heuchler und Ignorant, ja ein Holocaustleugner der anderen Art!“
Nicht aus Provokation, so Apfel weiter, sondern weil man in der offiziellen bundesrepublikanischen Gedenkkultur mit zweierlei Maß messe und die deutschen Opfer unter den Tisch fallen lasse, führten „aufrichtige Patrioten hier in Dresden ihren Trauermarsch durch“. Dabei sei es bis zum Jahr 2000 zu keinerlei Problemen gekommen. „Erst danach kam es zunehmend zu Gewalt gegen Polizisten, zu körperlichen Übergriffen, Brandanschlägen und Blockaden gegen nationale Deutsche, zur Entglasung von Banken und sogar zu Gewalt gegen unbeteiligte Bürger“, so der NPD-Fraktionsvorsitzende. Man mache es sich allerdings zu einfach, die Verantwortung allein der Polizeiführung in die Schuhe zu schieben, die Drahtzieher für die Duldung der Rechtsbrüche säßen vielmehr im Innenministerium, das die Polizei angewiesen habe, einen „polizeilichen Notstand“ selbst zu konstruieren bzw. herbeizuführen.
Daher bekräftigte Apfel am Ende noch einmal in aller Deutlichkeit:
„Natürlich gibt es am 13. Februar ein Recht auf Gegendemos – aber nur, wenn von diesen nicht das Versammlungsrecht anderer behindert wird. Und wenn Gewalt nur von Gegendemonstranten ausgeht, dürfen Behörden auch nur gegen diese vorgehen. In dieser Diktion äußerten sich die Verwaltungsrichter in ihrer Entscheidung zur rechtwidrigen Verhinderung des Trauermarsches im Jahr 2010.
Wir erwarten deshalb: Setzen Sie das Gerichtsurteil konsequent um und ziehen Sie die Krawallmacher schon bei der Anfahrt aus dem Verkehr! Zum Schutz der Versammlungsfreiheit erwarten wir ferner, daß schon die Vorbereitung zu Krawallen unterbunden und deshalb das steuergeldfinanzierte Kriminellen-Nest am Bischofsplatz 6 in Dresden – das Bürgerbüro der Anwälte Lichdi und Jähnigen – ausgehoben wird! Politiker wie Herr Hahn, die öffentlich zu rechtswidrigen Blockaden aufrufen, gehören überdies nicht in den Landtag, sondern in Vorbeugegewahrsam genommen! Und wer seine parlamentarische Immunität wie Herr Hahn und Herr Lichdi als Leitwolf für kriminellen Pöbel nutzt, für den kann es nur heißen: Wasser Marsch – Gummiknüppel frei!“
Der Fraktionsvorsitzende der LINKEN, André Hahn, zeigte zuvor erneut seinen begrenzten Horizont, indem er seine zu DDR-Zeiten eingeübten Propagandafloskeln herunterbetete. Gleichzeitig warf er die Lüge in den Raum, daß von den Blockaden im letzten Jahr keine Gewalt ausgegangen sei – obwohl er selbst wegen Teilnahme an einer Blockade einen Strafbefehl erhalten hat. Auch in diesem Jahr sei nur mit „friedlichen“ Gegenaktionen zu rechnen, so Hahn in gespielter Ahnungslosigkeit.
Vor dem Hintergrund eines in der vergangenen Nacht verübten Farbanschlags verdeutlichte der NPD-Abgeordnete Arne Schimmer in einer Kurzintervention, wie diese „Friedfertigkeit von links“ aussieht:
„Die Friedlichkeit des politischen Anhangs der Linkspartei konnte ich auch in der letzten Nacht wieder am eigenen Leib erfahren, als mein Wohnhaus Ziel eines Farbanschlages wurde. Ihnen von der Linkspartei geht es nicht um Recht und Gesetz und schon gar nicht um Demokratie, sondern um Macht, die systematisch durch die Mißachtung der verbrieften Verfassungsrechte anderer errungen werden soll.
Wenn eine gerichtlich genehmigte Demonstration für die Bürger, die von ihrem Demonstrationsrecht Gebrauch machen wollen, unter heranfliegenden Gleisbettsteinen und Glasflaschen zum Spießrutenlauf wird, dann haben Demokratie und Rechtsstaat nicht gesiegt, sondern verloren, was im vergangenen Jahr vom Chemnitzer Extremismusforscher Professor Eckhard Jesse auch klipp und klar bestätigt wurde. Dieser sprach mit Blick auf die verhinderte JLO-Veranstaltung von einer ‚Niederlage für den Rechtsstaat’ und einem Hinwegsetzen über Recht und Gesetz sprach. Wer heute mit Einschüchterung und Gewalt gegen politisch mißliebige Personen vorgeht und deren Rechte einschränkt, heißt neuerdings nicht mehr Mob, sondern ‚Zivilgesellschaft’.“
Der berüchtigte Antifa-Aktivist, Linksanwalt und Grünen-Abgeordnete Johannes Lichdi erwies sich in seinem Redebeitrag hingegen als sprichwörtlicher Rechtsverdreher, indem er Blockaden gegen genehmigte Demonstrationen als „rechtens“ und durch den Art. 8 GG (Versammlungsfreiheit) gedeckt bezeichnete. In Verkennung der Tatsachen berief sich Lichdi dabei sogar auf das Dresdner Verwaltungsgerichtsurteil vom 20. Januar 2011, das falsch interpretiert werde. Demnach sei die Auflösung von Blockaden als nicht verhältnismäßig anzusehen.
Angesichts solcher Verlautbarungen wurde wieder einmal deutlich, daß die politische Linke im Hinblick auf den Dresdner Trauermarsch am 13. Februar und die Demonstration „Recht auf Gedenken“ am 19. Februar bewußt an der Eskalationsspirale dreht und gewaltsame Ausschreitungen – gegen Teilnehmer der nationalen Veranstaltungen, gegen die Polizei und nicht zuletzt auch gegen Unbeteiligte – nicht nur in Kauf nimmt, sondern geradezu heraufbeschwört.
Die NPD-Fraktion wird sich weiterhin mit der politischen und juristischen Aufarbeitung der Geschehnisse befassen.
Thorsten Thomsen
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Tel.: (0351) 493 49 21
Mobil: (0152) 58 52 47 23
Fax: (0351) 493 49 30