NPD-Landtagsabgeordneter Andreas Storr erstattet Strafanzeige gegen Organisatoren und Unterstützer des rechtswidrigen Blockadeaufrufs zum 13. und 19. Februar
Nach dem Entscheid des Verwaltungsgerichts Dresden, der am 20. Januar 2011 die Rechtswidrigkeit der Verhinderung des Trauermarschs der Jungen Landsmannschaft Ostdeutschland (JLO) am 13. Februar 2010 feststellte, hat nun auch der innenpolitische Sprecher der NPD-Fraktion, Andreas Storr, Strafanzeige gegen die Drahtzieher des diesjährigen Blockadeaufrufs für die Veranstaltungen am 13. und 19. Februar 2011 gestellt.
Zuvor erstattete bereits NPD-Fraktionschef Holger Apfel Strafanzeige gegen diverse sächsische Landtagsabgeordnete, die den Blockadeaufruf des Bündnisses „Dresden Nazifrei“ unterstützen.
Storr stellte heute Strafanzeige wegen des Verdachts der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten gemäß § 111 StGB in Verbindung mit § 21 VersammlG sowie wegen Bildung, Unterstützung und Werbung für eine kriminelle Vereinigung nach § 129 StGB.
Die Anzeige richtet sich gegen folgende Organisationen und Einzelpersonen:
Im Text der Anzeige des NPD-Abgeordneten Andreas Storr heißt es unter anderem:
„Ich bitte um Aufnahme strafrechtlicher Ermittlungen sowie um sofortige Maßnahmen zur Unterbindung weiterer Vorbereitungen von strafbaren Handlungen am 13. und 19. Februar 2011. Es ist eines Rechtsstaates unwürdig, wenn die Behörden an diesen Tagen – wie im vergangenen Jahr – sich zur Begründung ihres Nichtschutzes des Grundrechts der Versammlungsfreiheit auf einen ‚polizeilichen Notstand’ berufen, dessen Herbeiführung wochenlang in aller Öffentlichkeit, unter den Augen von Polizei und Justiz, vorbereitet worden ist. Einer derartigen Herbeiführung des polizeilichen Notstandes dienen auch die neuerlichen Bestrebungen der Angezeigten.“
Thorsten Thomsen
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
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