NPD-Fraktionsvorsitzender Holger Apfel begrüßt Urteil
Die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Dresden hat heute entschieden, daß die Verhinderung des Trauermarschs der Jungen Landsmannschaft Ostdeutschland (JLO) am 13. Februar 2010 rechtswidrig war.
Der NPD-Fraktionsvorsitzende Holger Apfel begrüßte das Urteil:
„Das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden ist eine schallende Ohrfeige für die Drahtzieher der rechtswidrigen Blockade des Trauermarsches, die nicht nur in den Reihen der aktiv Beteiligten, sondern vor allem auch in der höchsten politischen Führung Sachsens zu finden sind. Ich beglückwünsche die Junge Landsmannschaft Ostdeutschland zu ihrem Erfolg im Rechtskampf. Die JLO sollte nun Schadensersatzansprüche ihrer Teilnehmer prüfen, die diesen durch die Anreise zu einer willkürlich verhinderten Demonstration entstanden sind.
Nach dieser eindeutigen Entscheidung der Verwaltungsrichter fordere ich den Innenminister, den Landespolizeipräsidenten und die Dresdner Versammlungsbehörde auf, endlich auf den Boden des Rechtsstaats zurückzukehren und mit aller gebotenen Härte gegen all jene konsequent vorzugehen, die sich auf neuerlich rechtswidrige Weise dem Trauermarsch nationaler Deutscher in den Weg stellen wollen. Wasserwerfer und die Möglichkeit der Gewahrsamnahme dürfen gegebenenfalls auch nicht vor der Immunität von Abgeordneten des Landtages und des Bundestages Halt machen, wenn es darum geht, am 13. und am 19. Februar endlich wieder das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit offensiv durchzusetzen.
Die von mir gestern im Landtag angekündigten Strafanzeigen gegen die Unterstützer des Blockadeaufrufs erhalten nun weitere Brisanz, denn mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Dresden ist offenkundig, daß deren Treiben kriminell ist.“
Thorsten Thomsen
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
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