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Verfassungsgerichtshof stärkt Willkürherrschaft des Landtagspräsidenten

03.12.2010 | von Frank Franz

Ausschluß von NPD-Fraktionschef Holger Apfel bestätigt – Erfolg für NPD-Abgeordneten Winfried Petzold

Der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen bestätigt in seinem heute verkündeten Urteil den Ausschluß des NPD-Fraktionsvorsitzenden Holger Apfel für 10 Sitzungstage. Landtagspräsident Dr. Matthias Rößler (CDU) hatte Apfel wegen dessen israelkritischer Rede in einer Plenarsitzung des Landtages am 17. Juni 2010 zunächst drei Ordnungsrufe erteilt und dann im Einvernehmen mit dem Präsidium für 10 Sitzungstage ausgeschlossen.

Auch zwei weitere Klagen der NPD-Abgeordneten Holger Apfel und Andreas Storr wegen Ordnungsrufen wurden zurückgewiesen. Erfolg hatte dagegen der Leipziger NPD-Abgeordnete Winfried Petzold, der ebenfalls gegen einen ihm erteilten Ordnungsruf geklagt hatte.

Zu den heute verkündeten Urteilen erklärte der NPD-Fraktionsvorsitzende Holger Apfel:

“Das Urteil der Verfassungsrichter verwundert mich nicht. Es ist inzwischen undenkbar, daß die Hüter der Verfassung bzw. des Grundgesetzes einem Abgeordneten recht geben könnten, der den Terrorstaat Israel mit deutlichen Worten kritisiert. Diese Richter müßten mit ihrer baldigen Ablösung rechnen, mit welcher Begründung auch immer. Mit seiner Entscheidung stärkt der Verfassungsgerichtshof objektiv die bestehende Willkürherrschaft des Landtagspräsidenten und seiner Stellvertreter.
Ausdrücklich zurückweisen muß ich die Unterstellung der Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs in der mündlichen Begründung, bei meiner Rede habe die bloße Provokation im Vordergrund gestanden. Meine Ausführungen hatten eine sachliche Basis. Die angeführten Fakten stammten aus dem Buch ‚Der Palästinakonflikt’ des anerkannten Islamwissenschaftlers Prof. Dr. Alexander Flores aus dem Herder-Verlag.

Einen kleinen Lichtblick stellt aber der Erfolg meines Abgeordnetenkollegen Winfried Petzold dar, der sich mit seiner Klage gegen einen Ordnungsruf der Vizepräsidentin Andrea Dombois durchsetzen konnte. Die CDU-Politikerin hatte bekanntlich am 12. November 2009 einen Ordnungsruf wegen der Bezeichnung des Terrorangriffs auf Dresden am 13./14. Februar 1945 als “anglo-amerikanischem Vernichtungsexzeß”
erteilt. Diese absurde Entscheidung, die vor einem Jahr auch von der Landtagsmehrheit noch abgesegnet wurde, haben die Richter nun für unzulässig erklärt.

Ich werde nun erst am 17. Dezember, dem letzten Sitzungstag in diesem Jahr, ins Plenum des Landtages zurückkehren können. Der Herr Landtagspräsident und die Blockparteien dürfen sich dann u.a. auf eine Debatte zum NPD-Antrag ‚Strategiewechsel in der sächsischen Flüchtlings- und Asylpolitik – Rückkehrpflicht statt Aufenthaltsrecht!’ freuen.”


Holger Szymanski
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Tel.: (0351) 493 49 00
Fax: (0351) 493 49 30

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