Aktuell

Initiativen der NPD-Fraktion in der 23. und 24. Sitzung am 3. und 4. November 2010

03.11.2010 | von Frank Franz

Mittwoch, 03.11.2010: 5/3112 “Leiharbeit stoppen – Der Ausbeutung von Arbeitnehmern die Grundlage entziehen” Mit diesem Antrag wendet sich die NPD-Fraktion gegen den Mißbrauch und die Ausweitung der Leiharbeit ein. Nach Ansicht der Nationaldemokraten dient das Instrument der Arbeitnehmerüberlassung schon lange nicht mehr ihrem ursprünglichen Zweck, nämlich der Abdeckung kurzfristiger Auftragsspitzen oder der Überbrückung von Personalausfällen, sondern wird von den Konzernen systematisch zur Tarifflucht und zum Lohndumping mißbraucht, so daß man von einem “modernen Sklavenhandel” sprechen kann. Um hier Abhilfe zu schaffen, tritt die NPD-Fraktion dafür ein, den § 9 Nr. 2 AÜG so zu ändern, daß keinerlei Ausnahmen mehr vom Prinzip “Gleicher Lohn für gleiche Arbeit” durch gesonderte Flächen- oder Haustarifverträge zulässig sind. Des weiteren fordern die Nationaldemokraten eine Begrenzung der Überlassungshöchstdauer, eine Wiedereinführung des Synchronisationsverbots, eine Sondersteuer für ausbeuterische Unternehmen sowie eine Aufnahme der Branche der Zeit- und Leiharbeit ist in den Geltungsbereich des AEntG bei gleichzeitiger Einführung eines Mindestlohns für diese Branche. Siehe dazu den Antrag im Wortlaut: http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=3112&dok_art=Drs&leg_per=5&pos_dok=1 Siehe dazu auch folgende Pressemitteilung: http://npd-fraktion-sachsen.de/index.php?verweis=3,1,1&drucksache=pressemitteilungen&drucksacheid=1037
Donnerstag, 04.11.2010: 5/4020 “Gesetz zur Änderung des Sächsischen Justizgesetzes” (1. Lesung) Mit diesem Gesetzänderungsentwurf will die NPD-Fraktion eine aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht akzeptable Regelungslücke im sächsischen Justizwesen schließen. Sowohl das Grundgesetz als auch die Verfassung des Freistaates Sachsen schreiben vor, einstweiligen Rechtsschutz zu gewährleisten. Einen gesetzlich vorgeschriebenen Bereitschaftsdienst für Eilfälle am Wochenende gibt es allerdings bisher nicht. Der NPD-Gesetzentwurf sieht daher vor, für Wochenenden und Feiertage einen zentralen telefonischen Bereitschaftsdienst einzurichten, den abwechselnd – kalendarisch ausgelegt – die Verwaltungsgerichte Leipzig, Chemnitz und Dresden bereitzustellen haben. Zusätzliche Kosten entstehen dadurch nicht. Siehe dazu den Gesetzänderungsentwurf im Wortlaut: http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=4020&dok_art=Drs&leg_per=5&pos_dok=1


5/1793 “Qualifizierten Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung sicherstellen – Kommunen durch Bund und Land entlasten” Dieser Antrag der NPD-Fraktion ist als erneute Initiative im Sinne einer familien- und bevölkerungspolitischen Wende zu verstehen, mit der die Nationaldemokraten einen Beitrag zum Erhalt des Volkes leisten wollen. Die Staatsregierung wird damit einerseits aufgefordert, den Stellenbedarf zur Sicherstellung des Rechtsanspruches auf Kinderbetreuung neu zu ermitteln und entsprechende Finanzmittel bereitzustellen. Andererseits soll auf Bundesebene eine Aufstockung der Mittel für die Kinderbetreuung nach dem KiföG erreicht und dabei die Kommunen gegenüber Bund und Land entlastet werden. Die dem Antrag der NPD-Fraktion zugrundeliegenden juristischen und haushaltspolitischen Einwände und Befürchtungen erhielten erst kürzlich neue Nahrung, als der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen mit Datum vom 12. Oktober 2010 erstmalig den Klagen von insgesamt 17 kreisfreien Städten stattgab. Er entschied, daß das Kinderförderungsgesetz mit der dortigen Landesverfassung nicht vereinbar sei, da es das Recht auf kommunale Selbstverwaltung verletze.
Der NPD-Antrag zur Sicherstellung einer qualifizierten Kinderbetreuung hat damit neue Brisanz erhalten. Eine Ablehnung könnte dem Freistaat Sachsen in absehbarer Zeit eine juristische Blamage einbringen. Siehe dazu den Antrag im Wortlaut: http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=1793&dok_art=Drs&leg_per=5&pos_dok=1 Die Landtagssitzungen werden auch auf MDR 1 Radio Sachsen auf der Mittelwellenfrequenz 1044 kHz und im Weltnetz unter http://www.landtag.sachsen.de/de/aktuelles/liveuebertragung/index.aspx direkt aus dem Plenarsaal übertragen.

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