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Urteil im Dresdner Mordprozeß gegen pakistanischen Scheinasylanten

21.10.2010 | von Frank Franz

Andreas Storr (NPD): “Konsequenz muß sein, Asylbewerber künftig in speziell gesicherten Sammelunterkünften fernab der Bevölkerung wegzuschließen” Wegen Mordes an der Gymnasiastin Susanna H. verurteilte das Landgericht Dresden am heutigen Nachmittag den Pakistani Syed Asif. R. zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Die Schwurgerichtskammer sah es als erwiesen an, daß der Asylbewerber die frühere Schülerin des katholischen St.-Benno-Gynasiums erst bewußtlos geschlagen und dann erdrosselt hatte. Am 16. Dezember 2009 wurde die junge Frau mit zerschundenem Körper und schwersten Würgemalen tot in einem Asylantenwohnheim in der Dresdner Johannstadt aufgefunden. Das Gericht folgte mit seinem Urteil dem Antrag von Staatsanwaltschaft und Nebenklage, während die Verteidigung des ausländischen Killers für Totschlag im Affekt und eine siebenjährige Haftstrafe plädierte. Nach wie vor ist das Motiv der schrecklichen Bluttat jedoch unbekannt, denn der Angeklagte schwieg während des gesamten Prozesses. Der innenpolitische Sprecher der NPD-Fraktion, Andreas Storr, kommentierte den Ausgang des Verfahrens heute am Rande einer Ausschußsitzung wie folgt: “Auch wenn der geradezu viehisch brutale Mord an der Gymnasiastin dadurch nur schwer gesühnt werden kann, verhängte das Dresdner Landgericht immerhin die Höchststrafe. Dies war auch die Forderung unserer Fraktion. Glücklicherweise fielen die Richter nicht auf die durchsichtige Taktik der Verteidigung herein, die ihren muslimischen Schützling erst für schuldunfähig erklärten und später als Affekttäter darstellten. Der ganze Fall wirft ein Schlaglicht auf die verfehlte Ausländerpolitik in Deutschland, der das junge Mädchen zum Opfer gefallen ist. Es kann nicht angehen, daß ein krimineller Ausländer wie dieser Pakistani unter mehreren Identitäten, unbehelligt von jeglichen Ermittlungen, in unserem Land sein Unwesen treibt. Und es ist ein Ding der Unmöglichkeit, daß er es – dank offener Grenzen – bis ins Ausland schaffen konnte, bevor er schließlich gefaßt wurde. Die Konsequenz aus diesem tragischen Fall kann nicht etwa sein, daß die Residenzpflicht für Asylbewerber abgeschafft wird, wie es die linken Parteien auch hier im Lande fordern, sondern daß die Bewegungsfreiheit von Asylbewerbern bis zum Abschluß ihres Verfahrens entsprechend eingeschränkt wird. Künftig müssen verschärfte Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden, um die Bevölkerung vor potentiellen Gewalttätern zu schützen, die sich über den Weg des Asylrechts bei uns eingeschlichen haben. Zu überlegen wäre daher, Asylbewerber fernab von Wohngebieten in speziellen Sammelunterkünften zusammenzufassen, wo sie jeweils bis zum Entscheid im Asylverfahren unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen zu verbleiben haben. Bei Ablehnung des Asylantrags hat dann die sofortige Abschiebung aus der Sammelunterkunft ins Heimatland zu erfolgen. Einen weiteren Aufenthalt von abgelehnten Asylbewerbern in Deutschland darf es nicht mehr geben. Nur bei rund zwei Prozent aller Asylbewerber handelt es sich schließlich um tatsächlich politisch Verfolgte, die übrigen sind Wirtschaftsflüchtlinge und andere Scheinasylanten. Ein Hochstapler wie der pakistanische Susanna-Mörder hätte entweder nie nach Deutschland einreisen dürfen oder gleich wieder abgeschoben werden müssen.” Die NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag fordert mit Nachdruck eine Trendwende in der Ausländerpolitik. Kriminelle Ausländer und dauerhaft von deutschen Sozialleistungen lebende Ausländer sind ebenso wie Scheinasylanten unverzüglich in ihre Heimatländer abzuschieben. Es darf keine Duldung von Ausländern geben, die unsere Sicherheit gefährden oder unseren Sozialstaat ausnutzen.
Thorsten Thomsen
Pressereferent der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Tel.: (0351) 493 49 00
Fax: (0351) 493 49 30

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