Aktuell

Vorwahlkampf in Sachsen-Anhalt statt parlamentarisches Hamsterrad

28.09.2010 | von Frank Franz

NPD-Fraktionsvorsitzender Holger Apfel darf nach Spruch des Verfassungsgerichtshofes weiter nicht an Landtagssitzungen teilnehmen Der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen hat heute den Erlaß einer Einstweiligen Anordnung zur vorläufigen Zulassung des NPD-Fraktionsvorsitzenden Holger Apfel abgelehnt. Wegen seiner Kritik an der aggressiven Politik des Staates Israel war Apfel am 17. Juni 2010 von Landtagspräsident Matthias Rößler (CDU) zunächst das Wort entzogen und später für 10 Sitzungstage ausgeschlossen worden. Gegen diese Entscheidung richtete sich der Antrag des NPD-Fraktionschefs. Unter Anspielung auf seine unlängst übernommene Funktion als NPD-Landeswahlkampfleiter in Sachsen-Anhalt erklärte Holger Apfel zu der Entscheidung der Verfassungsrichter: “Ich trage die Ablehnung meines Antrages durchaus mit Fassung, und ich bin dem Herrn Landtagspräsidenten für seinen Willkürakt und den Verfassungsrichtern für ihren fragwürdigen Richterspruch in gewisser Weise auch verbunden. Schließlich kann ich so meine Energie neben meinen Aufgaben in Sachsen in noch stärkerem Umfang dem bereits angelaufenen Vorwahlkampf in Sachsen-Anhalt widmen, um gemeinsam mit meinen Parteifreunden dort die Weichen für den Einzug der NPD in einen dritten Landtag zu stellen. Inwieweit das im Sinne der Systemparteien ist, müssen diese selbst wissen. Wirklich überraschend kommt der Richterspruch für mich natürlich nicht, da es sich den Verfassungsrichtern nicht um wirklich neutrale Persönlichkeiten, sondern um Juristen handelt, die von den Landtags-Blockparteien bestimmt werden. Gleichwohl versteht es sich von selbst, daß die NPD-Fraktion die Verfassungsrichter trotz einer zunehmenden Zahl von Entscheidungen, die Gefälligkeitsurteilen ähneln, nicht aus ihrer Verantwortung entlassen wird, sich auch künftig mit Willkürmaßnahmen von Systempolitikern wie Herrn Dr. Rößler auseinandersetzen zu müssen.” Gleichwohl ist das Kapitel “Sitzungsausschluß” noch nicht beendet. In der Hauptsache ist nämlich noch keine Entscheidung gefallen. Die Verfassungsrichter hatten zunächst nur zu befinden, ob der weitere Ausschluß Apfels so schwer wiegt, daß er zunächst ausgesetzt werden müßte. Dies verneinten die Richter in ihrer Entscheidung.
Holger Szymanski
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Tel.: (0351) 493 49 00
Fax: (0351) 493 49 30

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