Nachdem das Plenum des Sächsischen Landtages in der vergangenen Woche die Einsprüche des NPD-Fraktionsvorsitzenden Holger Apfel gegen die Ordnungsrufe und den Ausschluß für 10 Sitzungstage abgelehnt hat, wurde heute beim Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen in Leipzig eine Organklage gegen Landtagspräsident Matthias Rößler (CDU) sowie das Präsidium des Parlaments und den Landtag insgesamt eingereicht.
Rößler hatte Apfel am 17. Juni wegen dessen Kritik an der aggressiven Politik des Staates Israel zunächst mehrere Ordnungsrufe erteilt und den NPD-Fraktionschef schließlich im Einvernehmen mit dem Landtagspräsidium für 10 Sitzungstage aus dem Parlament ausgeschlossen. Holger Apfel durfte deshalb nicht an den regulären Sitzungen des Landtages am 1. und 2. September und den Ausschußsitzungen teilnehmen.
Aus rechtlichen Gründen mußte zunächst die Zurückweisung der Einsprüche gegen die Ordnungsmaßnahmen des Landtagspräsidenten abgewartet werden, bevor die Klage eingereicht werden konnte. Mit gleichem Schriftsatz wurde auch der Erlaß einer einstweiligen Anordnung beantragt, damit Holger Apfel in der kommenden Woche als stellvertretendes Mitglied des Rechts- und des Innenausschusses an den Sitzungen dieser beiden Gremien teilnehmen kann und auch die Teilnahme an den nächsten beiden Plenarsitzungen des Landtags Ende September ermöglicht wird.
In der Klageschrift wird die Verletzung der Rechte des Abgeordneten aus den Artikeln 39 und 40 sowie den Artikeln 15, 18, 19, 20, 36, 46, 52, 92 der Verfassung des Freistaates Sachsen gerügt. Nach Auffassung Apfels war der Ausschluß am 17. Juni unzulässig, weil damit sein Recht auf Rede- und Meinungsfreiheit in einer verfassungswidrigen Weise eingeschränkt wurde und der Landtagspräsident auch formal gegen die Geschäftsordnung verstieß, als er dem NPD-Abgeordneten nach zwei Ordnungsrufen sogleich das Wort entzog, obwohl zunächst ein dritter Ordnungsruf notwendig gewesen wäre. Die zuletzt erwähnte Tatsache ist ein weiteres Indiz für die mangelnde Kenntnis der rechtlichen Grundlagen und die anhaltende Unsicherheit des CDU-Politikers Rößler bei seiner ohnehin parteiischen Amtsführung.
Holger Szymanski
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
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01067 Dresden
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Fax: (0351) 493 49 30
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