Heute stimmte der Landtag mit den Stimmen von CDU und FDP dem von der Staatsregierung bereits im Februar 2010 auf den Weg gebrachte “Gesetz zur Vereinfachung des Landesumweltrechts” zu.
Die NPD-Fraktion stimmte gegen den schwarz-gelben Gesetzentwurf, der nach Argumentation der Urheber eine “Entbürokratisierung von Baumfällungen” bewirken soll.
Vorausgegangen war eine heftige öffentliche Debatte, die von Protesten namhafter Umweltverbände geprägt war. In der dazu einberufenen Anhörung äußerte eine deutliche Mehrheit der Experten ebenfalls Bedenken. So sprach man dort unter anderem von einem “Kettensägenmassaker”, das schon als Folge regionaler Lockerungen von Baumschutzsatzungen eingetreten war. Kritisiert wurde auch der erhebliche Eingriff in die kommunalen Regelungszuständigkeiten als Ergebnis der geplanten Rechtsänderung. Zahlreiche Unklarheiten des Textes wurden benannt, negative Folgen für das Wohlbefinden der Menschen und die Umwelt.
Darüber hinaus greift das verabschiedete Gesetz massiv in die kommunale Selbstverwaltung ein. Der Sächsische Städte- und Gemeindetag erwartet deshalb eine Klage vor dem Verfassungsgericht. Bedenken zur Bearbeitungsfrist, der Beteiligung weiterer Behörden wie den Landratsämtern, der Beachtung artenschutzrechtlicher Belange sowie der gesetzlichen Gebührenfreiheitsregelung werden konsequent ignoriert.
Der stellvertretende NPD-Fraktionsvorsitzende Dr. Johannes Müller erklärte daher die Ablehnung der Nationaldemokraten wie folgt:
“Die regierende ‚Wunschkoalition’ besitzt die Frechheit und Anmaßung, ein Papier vorzulegen, das mit aller Wahrscheinlichkeit vor dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen scheitern wird. Das ist eine Mißachtung der Abgeordneten dieses Hauses und ihrer Wähler, wie sie sich in dieser Offensichtlichkeit selten zeigt. Dabei gibt es zahlreiche kritische Stimmen – und hiermit meine ich nicht nur die gemeinsame Erklärung der anerkannten Naturschutzvereine Landesverein Sächsischer Heimatschutz, NABU, BUND und Grüne Liga. Es sollte der Staatsregierung auch erinnerlich sein, daß sich anläßlich der öffentlichen Anhörung zehn der geladenen 14 Experten gegen die Lockerungen der Baumschutzsatzungen aussprachen. Und es sollte ihr aufgefallen sein, daß sich der einzige Experte, der sich vehement dafür aussprach, auf leicht zu widerlegende Angaben berief.”
Der Gesetzentwurf stelle einen der wenigen Versuche der FDP dar, so etwas wie ein Profil zu bekommen. “Die NPD-Fraktion kann Ihnen bescheinigen, daß dieser Versuch mit mangelhaft zu bewerten ist und das zu recht akute Versetzungsgefahr besteht. Da Sie nicht lernen wollen oder können: Lassen Sie sich also zunächst vom Verfassungsgericht und später hoffentlich auch von den Wählerinnen und Wählern zurechtweisen! So eine Politik braucht der sächsische Freistaat nicht”, so Dr. Müller abschließend.
Thorsten Thomsen
Pressereferent der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
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