Der sächsische NPD-Landtagsabgeordnete Arne Schimmer reichte heute persönlich beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde gegen das am 7. Mai 2010 vom Bundestag verabschiedete “Währungsunion-Finanzstabilitätsgesetz” sowie das am 21. Mai 2010 beschlossene “Euro-Stabilisierungsmechanismus-Gesetz” ein.
Schimmer klagt gemeinsam mit dem NPD-Fraktionsvorsitzenden Holger Apfel und dessen Stellvertreter Dr. Johannes Müller. Die drei Abgeordneten sehen ihre Grundrechte aus Artikel 38 Absatz 1, Artikel 14 Absatz 1 und Artikel 2 Absatz 1 Grundgesetz verletzt. Kern der Verfassungsbeschwerde ist die Berufung auf das Eigentumsgrundrecht in Artikel 14 Absatz 1.
In dem Schriftsatz heißt es dazu u.a.: “Indem die mit dieser Verfassungsbeschwerde angegriffenen Gesetze aus öffentlichen Steuermitteln aufzubringende Vermögenswerte in Höhe von insgesamt bis zu 170 Milliarden Euro als Kreditgewährleistungen für gerade nicht dem deutschen Volk zuzurechnende Verbindlichkeiten festschreiben, wird der Vermögenshaushalt der Bundesrepublik Deutschland in nicht nur unerheblichem Maße negativ beeinflußt. Im nicht auszuschließenden, sondern geradezu wahrscheinlichen Fall der Inanspruchnahme dieser Gewährleistung würden dem Vermögenshaushalt der Bundesrepublik Deutschland aufgrund der mit dieser Verfassungsbeschwerde angegriffenen Gesetze bis zu 170 Milliarden Euro Verlust entstehen. Ein solcher Verlust kann im ohnehin im Billionen-Euro-Bereich verschuldeten Bundeshaushalt nicht kompensiert werden, zumal im Rahmen der bereits jetzt dringend notwendigen Haushaltskonsolidierung
schon massive Einschnitte, vor allem im Sozialhaushalt, vorgenommen werden.
…
Mithin sinkt durch die mit dieser Verfassungsbeschwerde angegriffenen Gesetze der Wert des Eigentums als solcher – auch des Eigentums der Beschwerdeführer – in nicht nur unerheblichem Umfang. Eine derartige Gefährdung und Beschädigung der kollektiven Eigentumsbilanz widerspricht der Eigentumsgarantie des Artikels 14 GG.”
Bezüglich Artikel 38 Absatz 1 Grundgesetz wird gerügt, daß diejenigen Bundestagsabgeordneten, die für die beiden Gesetze gestimmt haben, ihrer Verpflichtung, Vertreter des ganzen deutschen Volkes zu sein, in verfassungswidriger Weise nicht nachgekommen seien.
In der Begründung der Verfassungsbeschwerde wegen eines Verstoßes gegen Artikel 2 Absatz 1 Grundgesetz wird schließlich u.a. ausgeführt: “Der mit den mit dieser Verfassungsbeschwerde angegriffenen Gesetzen erfolgte Eingriff in
die Verwendung der auch von den Beschwerdeführern aufgebrachten Steuermittel ist
demgegenüber, wie bereits vorstehend hergeleitet, gerade nicht verfassungsgemäß, da entgegen der Verpflichtung der öffentlichen Gewalten auf das Wohl des deutschen Volkes das Vermögen des deutschen Volkes durch milliardenschwere Kreditgewährleistungen nicht nur in Gefahr gebracht, sondern ohne Mehrwert verbraucht wird. Den Beschwerdeführern wird mit den verfahrensgegenständlichen Gesetzen abverlangt, auch ihre Steuerzahlungen zu großen Teilen für verfassungswidrige Zwecke zu leisten.”
Der haushaltspolitische Sprecher der NPD-Fraktion Arne Schimmer erklärte zur Einreichung der Klage:
“Wir haben uns zu der Verfassungsbeschwerde entschlossen, weil wir der Überzeugung sind, daß durch das Währungsunion-Finanzstabilitätsgesetz, also die deutsche Finanzhilfe an Griechenland, und das wenige Wochen später beschlossene Euro-Stabilisierungsmechanismus-Gesetz das deutsche Geld- und Staatswesen endgültig zerstört wird. Das Selbstbestimmungsrecht des deutschen Volkes wird dabei verletzt und eine Transfer- und Haftungsunion errichtet, die bei der Einführung des Euro ausgeschlossen wurde. Das ist das Ende deutscher Staatlichkeit und der letzte Schritt hin zu einem europäischen Bundesstaat, wie ihn das Grundgesetz gerade nicht vorsieht.”
Holger Szymanski
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
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