In der Debatte um einen Antrag der Linksfraktion zum Gedenkort Fort Zinna in Torgau ergriff der Abgeordnete Andreas Storr heute für die NPD-Fraktion das Wort und wandte sich gegen die “Geschichtsklitterung”, den “Ungeist selektiven Gedenkens” und die “völlige Verkehrung der Geschehnisse”, die der Antrag der LINKEN dokumentiere.
Das bereits unter napoleonischer Herrschaft angelegte Fort diente ab 1936 als Wehrmachtgefängnis des Deutschen Reiches, später zog auch das Reichskriegsgericht von Berlin nach Torgau. Ab September 1945 wurde Fort Zinna von der berüchtigten sowjetischen Geheimpolizei NKWD als “Speziallager” genutzt. Über 8.000 Deutsche wurden dort wegen angeblicher Mitgliedschaft oder Funktion in NS-Organisationen vollkommen von der Außenwelt isoliert und oftmals auch mißhandelt, gefoltert und ermordet. Die Stiftung “Sächsische Gedenkstätten” schreibt hierzu: “Konkrete Vergehen wurden ihnen nicht angelastet. Ihre strafrechtliche Verurteilung war nie beabsichtigt.”
Andreas Storr stellte in seiner Rede die Unterschiede der Nutzung des Forts zur NS-Zeit und zur Zeit der sowjetischen Besatzung deutlich heraus. Alles andere sei eine Verdrehung der Tatsachen, die nur “der Rechtfertigung und der Scheinlegitimität der gegenwärtigen Politik” diene – und zwar “losgelöst von den historischen Tatsachen”. Schließlich sei Fort Zinna zur Zeit des “Dritten Reiches” kein Konzentrationslager gewesen, sondern eine Einrichtung der Militärjustiz.
Storr weiter: “Im Wehrmachtgefängnis Fort Zinna wurden vornehmlich Kriegsdienst- und Befehlsverweigerer, Deserteure und wegen krimineller Delikte verurteilte Soldaten inhaftiert und später auch abgeurteilt. Mögen uns heute die verhängten Strafen zu drakonisch und zu hart vorkommen, so waren sie nach dem damals geltenden Militärrecht gültig und sind nicht per se verbrecherisch. Alle Armeen der Welt ahndeten entsprechende Delikte – gerade im Ausnahmezustand des Krieges.”
Als “tatsächlich verbrecherisch” hingegen sei die darauffolgende Nutzung des Forts durch den NKWD zu bewerten. Der NPD-Abgeordnete Storr hierzu:
“Gerade das sowjetische Speziallager-System ist das beste Beispiel dafür, daß die Deutschen in Ost- und Mitteldeutschland 1945 eben nicht ‚befreit’ wurden. Die Union der Opferverbände kommunistischer Gewaltherrschaft e.V. schreibt hierzu: ‚Willkürherrschaft, Terror und Diktatur bestanden in der SBZ nach dem 8. Mai 1945 fort. Moskauer Akten zufolge wurden zwischen 1945 und 1950 fast 158 000 Personen, darunter über 122.500 Deutsche, in sowjetische Lager eingeliefert. Über 43.000 Deutsche, also mehr als ein Drittel, verstarben.’ Massenhaftes Sterben war in diesen ‚Speziallagern’ also keine bedauerliche Ausnahme, kein Versehen oder unbeabsichtigtes Mißgeschick, sondern notwendige, typische und eben dadurch charakteristische Folge der kommunistischen Gewaltherrschaft. Die Lager dienten nicht der Bestrafung von tatsächlichen Verbrechern, sondern waren darauf angelegt, die Deutschen einzuschüchtern, die Gesellschaft von sogenannten ‚feindlichen Elementen’ – also Gegnern des Sowjetsystems – zu säubern und die kommunistische Diktatur zu etablieren. Sie ermöglichten und flankierten schließlich den Auf- und Ausbau der SED-Herrschaft durch die Schaffung eines Klimas von Angst, Verunsicherung, Opportunismus und Resignation.”
Storr erteilte schließlich jeglicher “Relativierung und Verharmlosung der kommunistischen Gewaltherrschaft” eine klare Absage und verurteilte “die dargebrachte Opfer-Verhöhnung von links” aufs Schärfste.
Thorsten Thomsen
Pressereferent der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
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