Aktuell

Kriminelle Ausländer, Asylschwindler und Terroristen sind unverzüglich auszuweisen!

16.06.2010 | von Frank Franz

Die NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag erteilte heute in einer Debatte um einen Gesetzentwurf der Grünen zur Schaffung eines Gesetzes über die “Sächsische Härtefallkommission” jeglicher Aufweichung der geltenden Regelung im Sinne der Überfremdungsmafia eine klare Absage. Gleichzeitig hinterfragte Fraktionschef Holger Apfel in seinem Redebeitrag sowohl die Deklaration sogenannter “Härtefälle” als auch das Instrument einer institutionalisierten Kommission.

 
Über die “Härtefallkommission” kann schon jetzt eine Ausweisung von Ausländern, die sich ohne Aufenthaltsberechtigung in Sachsen aufhalten und entsprechend abgeschoben gehören, blockiert werden, wenn der Ausweisung angeblich “humanitäre oder persönliche Gründe” entgegenstehen.
 
Der NPD-Fraktionsvorsitzende Holger Apfel stellte hierzu klar:
 
“Wer sich ohne Arbeitserlaubnis oder Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland aufhält oder wer sich aus niederen Beweggründen Asyl erschleicht, um sich auf Kosten der Deutschen durchzuschnorren, hat unser Land unverzüglich zu verlassen. Die ‚Härtefalle’, von denen hier ständig die Rede ist, reduzieren sich für uns als NPD-Fraktion genau auf jene 2 % anerkannte Asylbewerber, denen nach Einzelfallprüfung der politischen Verfolgung gegebenenfalls für einen überschaubaren Zeitraum Zuflucht gewährt werden kann. Alle anderen sind schon per definitionem keine ‚Härtefalle’, sondern Abschiebekandidaten, die ohne Federlesens auf schnellstem Weg in ihre Heimatländer zurückgeschickt gehören.”
 
Insofern sei schon die Verordnung aus dem Jahr 2005, auf deren Grundlage die “Härtefallkommission” über Sondergenehmigungen für Abschiebekandidaten entscheidet, ein Unding und gehöre ebenso abgeschafft oder geändert wie der § 23a des Aufenthaltsgesetzes, der die Länder zwingt, eine solche “Härtefallkommission” überhaupt einzusetzen.
 
In ihrem Gesetzentwurf forderten die Grünen allerdings, daß auch alle bisherigen Ausschlußgründe für die Deklaration als “Härtefall” – also beispielsweise Straffälligkeit innerhalb der letzten drei Jahre, bewußte Täuschung der Ausländerbehörden oder Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung – wegzufallen haben.
 
Fraktionschef Apfel dazu abschließend: “Man muß sich das auf der Zunge zergehen lassen: Die Grünen wollen abschiebungswürdige Ausländer nicht einmal dann ausweisen lassen, wenn klar ist, daß sie dem deutschen Steuerzahler dauerhaft auf der Tasche liegen, wenn sie die Behörden ihres Gastlandes mutwillig hinters Licht führen und betrügen und wenn sie unsere Kultur durch schwerkriminelle Delikte wie Raub, Mord, Totschlag und Vergewaltigungen ‚bereichern’ – oder dadurch, daß sie Terroranschläge planen!
 
Man muß hier ganz offen und ehrlich fragen: Sind die Hirne der Grünen schon so vom Multikulti-Wahn vernebelt, daß sie selbst in den fragwürdigsten Gestalten, die hier ihr Unwesen treiben, liebe Hätschelkinder sehen, die man unbedingt hierbehalten muß, um ihnen bei Mate-Tee und Vollkornplätzchen einfach nur gut zuzureden? Ja, man man fragt sich angesichts dieses Irrsinns, mit was uns die Grünen demnächst noch beglücken werden? – Anwerbung von Taliban als Fachkräfte für das Sicherheitspersonal am Flughafen Leipzig-Halle? Planstellen für orientalische Schlägertypen zur sozialpädagogischen und psychologischen Betreuung in den Frauenhäusern der Diakonie? Oder Arbeitsverträge für HIV-infizierte Schwarzafrikanerinnen zur Belebung des heimischen Prostitutionsmarktes?”
 
Thorsten Thomsen
Pressereferent der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Tel.: (0351) 493 49 00
Fax: (0351) 493 49 30
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