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“Das Müttergehalt ist die bessere Alternative – die Zahlen geben uns recht!”

10.06.2010 | von Frank Franz

Wie das Statistische Bundesamt in einer Pressemitteilung vom heutigen Tag mitteilte, hatten Eltern, die den Elterngeldbezug im ersten Quartal 2010 beendeten, im bundesweiten Durchschnitt Anspruch auf 699 Euro Elterngeld für den ersten Bezugsmonat. Bei Vätern lag der Elterngeldanspruch durchschnittlich bei 967 Euro, Mütter hatten im Schnitt Anspruch auf 632 Euro.

 
Demnach erhalten Mütter erhalten im Durchschnitt rund 300 Euro weniger als Väter. Dies wird auf Unterschiede in der Erwerbsbeteiligung (81 Prozent der Väter, aber nur 58 Prozent der Mütter waren vor der Geburt ihres Kindes erwerbstätig) und auf die Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen zurückgeführt.
 
Die familienpolitische Sprecherin der NPD-Fraktion, Gitta Schüßler, äußerte hierzu:
 
“Bereits bei der Einführung des Elterngeldes hatten sowohl meine Fraktion als auch die NPD-Frauenorganisation ‚Ring Nationaler Frauen’ darauf hingewiesen, daß das Elterngeld als Lohnersatzleistung eine ungenügende sozialpolitische Maßnahme darstellt. Während gutverdienende Eltern belohnt werden, müssen sich Erwerbslose oder Geringverdienende mit einem Almosen von nicht viel mehr als 300 Euro begnügen. Der demographische Negativeffekt des Elterngeldes hat sich übrigens auch durch die Geburtenzahlen des letzten Jahres bestätigt, die so niedrig wie nie zuvor in der Geschichte der Bundesrepublik waren.
 
Die NPD setzt dem als Alternative ein weiteres Mal das Konzept eines Mütter- bzw. Elterngehaltes entgegen, daß sozialversicherungspflichtig und mit Anrechnung auf die Rente, zumindest in den ersten Lebensjahren des Kindes, gezahlt werden sollte. Selbstverständlich in gleicher und angemessener Höhe für alle Mütter bzw. Väter, da wir damit die Erziehungsleistung würdigen wollen. Diese Leistung wird letzten Endes für die gesamte Gesellschaft erbracht und muß völlig unabhängig vom Erwerbseinkommen gestaltet werden. Jener Grundgedanke wurde auch im Bamberger Programm, der aktualisierten Fassung des Parteiprogramms der Nationaldemokraten, festgeschrieben. Hier heißt es wörtlich: ‚Die Leistung der Hausfrau und Mutter ist entsprechend der in anderen Berufen erbrachten Arbeitsleistung zu würdigen. Sie hat ein Anrecht auf ein nach Anzahl und Alter der Kinder gestaffeltes, zeitlich begrenztes Müttergehalt.’
 
Unsere Fraktion wird sich somit auch weiterhin für dieses Anrecht auf eine gerechte und gleiche finanzielle Würdigung der familiären Erziehungsleistung stark machen. Sowohl die demographische Entwicklung als auch die nun veröffentlichten Zahlen des Statistischen Bundesamtes bestätigen uns darin.”
 
Thorsten Thomsen
Pressereferent der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Tel.: (0351) 493 49 00
Fax: (0351) 493 49 30
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