Überraschend erklärte Bundespräsident Horst Köhler am heutigen Tage seinen Rücktritt und begründete dies mit der anhaltenden Kritik an seinen Äußerungen zum Afghanistan-Einsatz der Bundeswehr. In der Rücktrittserklärung Köhlers heißt es: “Ich bedauere, daß meine Äußerungen in einer für unsere Nation wichtigen und schwierigen Frage zu Mißverständnissen führen konnten. Die Kritik geht aber so weit, mir zu unterstellen, ich befürwortete Einsätze der Bundeswehr, die vom Grundgesetz nicht gedeckt wären. Diese Kritik entbehrt jeder Rechtfertigung. Sie läßt den notwendigen Respekt für mein Amt vermissen.”
Der stellvertretende Vorsitzende und Parlamentarische Geschäftsführer der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, Dr. Johannes Müller, erklärte dazu heute:
“Auf der einen Seite mag mancher den Rücktritt Köhlers bedauern, da er sich – im Gegensatz zu seinen letzten Amtsvorgängern – zeitweilig auch mit unbequemen Äußerungen zu Wort meldete und das politische Establishment zur Ordnung rief. Auf der anderen Seite ist seine zu Afghanistan geäußerte Ansicht, daß notfalls auch militärische Mittel zur Durchsetzung freier Handelswege ergriffen werden müßten, natürlich äußerst kritikwürdig und in der Tat nicht durch das Grundgesetz gedeckt. Wenn dies allerdings Grund genug für einen Rücktritt ist, sollte die gesamte Bundesregierung seinem Beispiel folgen. Köhler hat schließlich nur das offen ausgesprochen, was jeder weiß: In Afghanistan geht es nicht um die stets im Munde geführten Menschenrechte, sondern um blanke wirtschaftliche und geopolitische Interessen – allerdings nicht um die Interessen Deutschlands, sondern die der USA.
Ich möchte übrigens nicht ausschließen, daß auch das vor dem Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts anhängige Organstreitverfahren (2 BvE 2/09), das meine Parteifreunde Udo Pastörs, Holger Apfel und ich in unserer Eigenschaft als Mitglieder der 13. Bundesversammlung gegen die Durchführung der Bundespräsidentenwahl am 23. Mai 2009 angestrengt hatten, in die Rücktrittsentscheidung Köhlers mit hineinspielte. Immerhin wollte das Bundesverfassungsgericht nach Verstreichen der Erwiderungsfrist bis zum 30. Juni dieses Jahres eine Entscheidung über die seinerzeit durch den Präsidenten des Deutschen Bundestages Norbert Lammert mehr als fragwürdig geleitete Bundesversammlung erfolgen. Hierbei wurden die Rechte der Abgeordneten der nationalen Parteien NPD und DVU sowie ihres Kandidaten Frank Rennicke offenkundig in eklatanter und verfassungswidriger Weise beschnitten, so daß ein Urteil möglicherweise noch für reichlich Furore gesorgt und die Nationaldemokraten in die Schlagzeilen gebracht hätte. Unsere zuständigen Gremien werden nun kurzfristig über einen Bundespräsidentschaftskandidaten für die Bundesversammlung beraten, damit die nationale Opposition auch bei der nächsten Bundespräsidentenwahl wieder vertreten sein wird.”
Thorsten Thomsen
Pressereferent der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Tel.: (0351) 493 49 00
Fax: (0351) 493 49 30
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