Anläßlich der anhaltenden Diskussion um das in der gestrigen Plenarsitzung verabschiedete Gesetz zur Förderung der Teilnahme von Kindern an Früherkennungsuntersuchungen und der damit einhergehenden Aufgabenwahrnehmung der melderechtlichen Datenerhebung durch die Kassenärztliche Vereinigung Sachsens hat die NPD-Fraktion heute einen Antrag zur Schaffung eines Landesgesundheitsamtes ins Parlament eingebracht.
Zwar hatte die NPD-Fraktion dem gestrigen Gesetzentwurf von CDU und FDP zugestimmt, erkannte jedoch – ebenso wie der sächsische Datenschutzbeauftragte Andreas Schurig – die Problematik der Datenvergabe an eine nicht-staatliche Institution, wie es in dem verabschiedeten Gesetz der Fall ist. Um hier nachträglich Abhilfe zu schaffen, ist nach Ansicht der Nationaldemokraten die Schaffung eines Landesgesundheitsamtes aus verfassungs- und datenschutzrechtlichen Gründen unumgänglich. Gleichzeitig könnte sich Sachsen damit an bewährten Gesundheitsverwaltungsstrukturen, wie sie beispielsweise in Niedersachsen, Bayern oder Mecklenburg-Vorpommern vorhanden sind, orientieren.
Der NPD-Abgeordnete und Arzt Dr. Johannes Müller führte in seiner Antragsbegründung dazu aus:
“Entlasten Sie die unteren Behörden, indem Sie beispielsweise für die Aufgaben des allgemeinen Gesundheitsdienstes und des Lebensmittelschutzes eine dem Ministerium für Soziales und Verbraucherschutz nachrangig zugeordnete obere Landesbehörde schaffen, bei der bestimmte Aufgaben, deren Koordination und Vereinheitlichung sinnvoll erscheint, angesiedelt sind. Richten Sie ein Landesgesundheitsamt ein, in dem Behördenleitung und allgemeine Verwaltung für den öffentlichen Gesundheitssektor zentral zusammengefaßt sind. Bei gleichzeitiger Verschlankung oder gar Auflösung der bestehenden Landesdirektionen und Übertragung von Kernaufgaben auf solche Landesbehörden werden Sie Personal und Kosten einsparen können, nicht zuletzt durch die wirkenden Synergieeffekte. Ganz nebenbei lösen Sie damit das Problem, daß die sachlich und verfassungsrechtlich für den Datenabgleich in der Früherkennungsüberwachung nicht zuständige Kassenärztliche Vereinigung Sachsen von dieser Aufgabe entbunden und eine verfassungsrechtlich einwandfreie und datenschutzrechtlich unbedenkliche Regelung getroffen wird. Bestimmte Aufgaben gehören unter zentrale staatliche Kontrolle und müssen mit starker Hand umgesetzt oder überwacht werden. Dazu gehört die Durchführung von Früherkennungsuntersuchungen ebenso, wie beispielsweise der Seuchenschutz, die Aus- und Fortbildungsförderung für Ärzte, die gezielte Förderung der wissenschaftlichen Entwicklung auf dem Gebiet des Gesundheitswesens und der Medizin, die Unterrichtung und Aufklärung der Bevölkerung in Gesundheitsfragen, die Arzneimittelüberwachung, wie auch veterinärmedizinische oder lebensmittelrechtliche Maßnahmen.”
Die Vertreter der übrigen Fraktionen – mit Ausnahme des CDU-Abgeordneten Alexander Krauß, der eine mehr als dürftige Stellungnahme abgab – verweigerten sich der Debatte um diese wichtige Frage und lehnten den gesundheitspolitischen Vorstoß der NPD-Fraktion ab.
Thorsten Thomsen
Pressereferent der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
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