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Leiharbeit ist “moderner Sklavenhandel”!

20.05.2010 | von Frank Franz

In der Debatte zu einem Antrag der SPD-Fraktion “zur Eindämmung des Mißbrauchs der Leiharbeit” (Drs 5/1492) bezeichnete der NPD-Abgeordnete Alexander Delle heute die gängige Leiharbeitspraxis in Deutschland als “modernen Sklavenhandel”.

 
Delle führte dazu aus: “Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes hat sich die Zahl der Leiharbeiter innerhalb von zwölf Jahren von 180.000 auf nunmehr 750.000 vervierfacht. Immer häufiger gehen Firmen dazu über, festangestellte Arbeitnehmer durch Leiharbeiter zu ersetzen. Und nicht selten werden ehemalige Festangestellte, denen gekündigt wurde, dann wieder als Leiharbeiter eingestellt – natürlich zu deutlich schlechteren Konditionen. Diesen schleichenden Austausch von tariflich bezahlten, sozial und arbeitsrechtlich voll abgesicherten Arbeitskräften durch notleidende, den Zwängen des neoliberalen Wirtschaftssystems hilf- und schutzlos ausgelieferte Arbeitsnomaden kann man nur als arbeitsmarktpolitischen Skandal bezeichnen.”
 
Vor allem CDU und FDP wollten den Menschen nun weismachen, bei dieser Masche handele es sich um ein “Sprungbrett zurück in die Arbeitswelt”. Realität sei jedoch, “daß 70 Prozent aller Zeitarbeiter weniger als drei Monate beschäftigt sind – und 90 Prozent eben nicht durch den jeweiligen Kundenbetrieb in ein festes Arbeitsverhältnis übernommen werden”, so der NPD-Abgeordnete.
 
Doch auch die SPD bezog Delle in seine Kritik ein: “Fakt ist nämlich, daß nicht etwa Schwarz-Gelb, sondern die frühere rot-grüne Regierung unter Schröder das Einfallstor für die Leiharbeiter-Versklavung erst geschaffen haben. Das Perfide an der damals eingeführten Regelung: Zwar schreiben sowohl das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz als auch die EU-Leiharbeitsrichtlinie den Grundsatz der Gleichbehandlung von Leiharbeitern mit dem Stammpersonal ausdrücklich vor, doch Rot-Grün baute im Interesse der großen Konzernlobbys eine Ausnahmeklausel in das Gesetz ein, das sich jetzt ebenso in der Leiharbeitsrichtlinie der Europäischen Union wiederfindet. Danach gilt der Grundsatz der gleichen Bezahlung eben nicht, sofern in Tarifverträgen abweichende Vereinbarungen festgeschrieben werden. In der Praxis hat diese ‚Ausnahmeklausel’ drastische Auswirkungen, denn aus der ‚Ausnahme’ ist die Regel geworden – die große Mehrheit der Leiharbeiter wird nämlich nach einem solchen Sondertarif bezahlt und nicht gemäß des Gleichbehandlungsgrundsatzes.”
 
Die Nationaldemokraten stimmten dem Antrag der SPD zwar letztlich zu, da aber die Forderungen der NPD weit über das hinausgehen, was die SPD-Fraktion in ihrem Antrag verlangt, wird sie einen eigenen Antrag zur Bekämpfung des Leiharbeitsunwesens in den Geschäftsgang einbringen.
 
Die NPD-Fraktion wird darin fordern,
 
• daß der Lohn eines Zeitarbeiters bei gleicher Qualifikation und Ausbildung dem Lohn eines festangestellten Kollegen anzugleichen ist,
• daß kein Unterschiede zwischen Leiharbeitern und Festangestellten beim Kündigungsschutz gemacht wird,
• daß eine Übernahmeregelung für Leiharbeiter in eine Festanstellung nach angemessener Frist gesetzlich festgeschrieben wird,
• daß eine Sondersteuer für Unternehmen, die regelmäßig über längere Zeiträume Leiharbeiter für sich arbeiten lassen, erhoben wird und
• daß ein gesetzlicher Mindestlohn, der natürlich auch für Zeitarbeiter gilt, eingeführt wird.
 
Thorsten Thomsen
Pressereferent der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Tel.: (0351) 493 49 00
Fax: (0351) 493 49 30
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