Die NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag lehnte heute einen Antrag der LINKEN ab, in dem diese von der Staatsregierung verschiedene Initiativen zur Umsetzung der jüngsten Bundesverfassungsgerichtsurteile zu Hartz IV auf Bundesebene forderte.
Der NPD-Landtagsabgeordnete Arne Schimmer begründete die Ablehnung der Fraktion wie folgt:
“Zum einen liegt dies daran, daß wir die Zuständigkeit für die Betreuung und Vermittlung der Langzeitarbeitslosen nicht bei der Bundesagentur für Arbeit, sondern bei den Kommunen angesiedelt sehen wollen. Wenn Sie die Initiativen der NPD zum Thema kommunale Selbstverwaltung und soziale Daseinsvorsorge verfolgen, dann können Sie ein Muster darin erkennen, welches ganz klar die erste Verantwortlichkeit für die lebens- und daseinsunmittelbaren Zusammenhänge bei den Kommunen – den Landkreisen, Städten und Gemeinden – zuweist und hierfür gleichzeitig die entsprechende Finanzausstattung seitens des Bundes und der Länder einfordert.
Zum anderen scheint uns die Forderung der LINKEN nach einer Anhebung des Eckregelsatzes auf monatlich 500 Euro scheint uns zu pauschal, vorschnell und holzschnittartig zu sein – und läßt sich aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 9. Februar so auch nicht ableiten.”
Ebenso werde sich die NPD-Fraktion nicht dafür hergeben, mit der Linkspartei in einen “sozialpopulistischen Überbietungswettbewerb einzutreten – nach dem Motto ‚Wer bietet mehr’ oder nach dem Gysi-Prinzip ‚Reichtum für Alle!’”. Denn die gemeinschaftsbezogene Politik der NPD als soziale Heimatpartei schließe eine “pure Klientelpolitik” aus und wolle “alle Angehörigen unseres Volkes in die Solidargemeinschaft einbeziehen”. Dies bedeute auch, “daß neben den Hartz-IV-Beziehern ebenso Geringverdiener und die täglich hart ums Überleben kämpfenden ‚kleinen’ Selbständigen und Unternehmer im Fokus unseres Interesses stehen müssen. Genau das wäre aber mit den einseitigen Maximalforderungen der LINKEN haushaltspolitisch nicht machbar.”
Gleichzeitig betonte Schimmer erneut die Forderung der Nationaldemokraten nach einem gesetzlichen Mindestlohn:
“Wir halten an dem von der NPD bereits im Jahr 2006 geforderten branchenunabhängigen Mindeststundenlohn von 8,80 Euro fest. Jener Betrag orientiert sich an der durch die Europäische Sozialcharta festgelegten Armutsgrenze. Diese liegt demnach bei der Hälfte des durchschnittlichen monatlichen Bruttolohnes. Unter Zugrundelegung einer Wochenarbeitszeit von 38,5 Stunden ergibt sich ein Stundenlohn von 8,80 Euro. In einem Interview mit dem Magazin ‚Der Spiegel’ spricht sich im übrigen der ‚ver.di’-Vorsitzende Frank Bsirske unter anderem dafür aus, die Mindestlohn-Forderung der Gewerkschaften von 7,50 Euro pro Stunde auf 8,50 Euro pro Stunde zu erhöhen. Immerhin liege der durchschnittliche Mindestlohn der westeuropäischen Nachbarn bei etwa 8,40 Euro pro Stunde. Man sieht also, daß die wirklichen Experten sich den NPD-Forderungen – wie auch in so vielen anderen Bereichen – zunehmend annähern.”
Thorsten Thomsen
Pressereferent der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
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