Um einen besseren Schutz der traditionellen, historisch-kulturell gewachsenen Ortsbilder im Freistaat zu gewährleisten, hat die NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag einen Gesetzentwurf zur Änderung der Sächsischen Bauordnung (SächsBO) ins Parlament eingebracht. Dieser wurde heute in 1. Lesung im Plenum behandelt.
Der Entwurf sieht vor, daß Bauvorhaben, die wegen ihrer außergewöhnlichen Architektur, Größe oder Höhe von der örtlichen Bautradition wesentlich abweichen, zukünftig der für die betroffenen Kommune zuständigen parlamentarischen Vertretungskörperschaft (Gemeinderat oder Kreistag) zur Beratung und Abstimmung vorgelegt werden müssen. Ein solches Bauvorhaben soll nur dann realisiert werden können, wenn das Kommunalparlament diesem mit drei Vierteln seiner Mitglieder zustimmt.
In seiner Begründung zu der eingebrachten Gesetzänderung führte der stellvertretende NPD-Fraktionsvorsitzende Dr. Johannes Müller aus:
“Wir mußten in der Vergangenheit leider die Erfahrung machen, daß der Landtag in seiner Mehrheit offenbar nicht willens ist, entsprechende Bauvorhaben – und darunter fallen natürlich auch Moscheen, die mit Minaretten versehen sind – von vornherein zu unterbinden. Das mag sicherlich auch daran liegen, daß sich die Mehrheit der sogenannten Volksvertreter in diesem Hause eben nicht mehr als Vertreter des Volkes und seiner grundlegenden Lebensinteressen sieht und eine entsprechende Bindung und Nähe zum Volke selbst fehlt.
Statt dessen geht es Ihnen allzu oft um Sonder- und Lobbyinteressen, um Rücksichtnahme auf Randgruppen mit Verweis auf unsere Geschichte – und um propagandistische Aktionen im Sinne der von Ihnen mehrheitlich vertretenen Ideologie des Multikulturalismus. Sie nehmen im Zweifelsfall – um beim Moscheebeispiel zu bleiben – mehr Rücksicht darauf, daß Muslime, egal wie fanatisch und totalitär deren Weltbild auch gestrickt sein mag, ihre Sitten und Gebräuche, die nicht selten den hierzulande gültigen Rechtsnormen und auch dem Grundgesetz entgegenstehen, der Mehrheitsgesellschaft aufzwingen können, statt der berechtigten Sorge eines großen Teil unseres Volkes Rechnung zu tragen, der eben nicht von einer muslimischen Minderheit dominiert werden will.
Wir Nationaldemokraten verstehen uns als Stimme dieser schweigenden Mehrheit und werden auch weiterhin der Überfremdung und Islamisierung unserer Heimat den Kampf ansagen. Hierbei schöpfen wir alle legalen Mittel aus, um den Bürgern zu verdeutlichen, daß wir Politik aus der Mitte des Volkes und natürlich auch für das Volk – gemeint ist das eigene! – gestalten.”
Dr. Müller zeigte sich davon überzeugt, daß die Abgehobenheit der politischen Klasse in den kommunalen Vertretungen Sachsens noch nicht so stark ausgeprägt wie im Landtag sei:
“In den Kommunen ist man näher am Volk und weiß um die Sorgen und Nöte der Bürger. Auf kommunaler Ebene müssen die Gemeinde- und Kreisräte viel stärker die Konsequenzen ihrer Entscheidungen berücksichtigen und sorgsam abwägen, was beschlossen wird. Die kommunalen Vertretungen wissen dabei genau: Wägen sie ihre Entscheidungen nicht sorgfältig genug ab, drohen Bürgerproteste. Und Sie, meine Damen und Herren, können sich sicher sein, daß die NPD sich an die Spitze des berechtigten Protests stellen wird, sollten Bauvorhaben geplant sein, die das gewachsene Ortsbild einer Stadt oder einer Gemeinde so beeinträchtigen, daß es nur noch als unzumutbar bezeichnet werden kann. Unsere Stärke besteht in einer aktionsfähigen und motivierten Basis, die genau dort zur Stelle sein wird, wo zum Beispiel ein Minarett errichtet werden soll, wo die Menschen eben nicht nur mehr das vertraute Geläut der Kirchenglocken am Sonntag hören sollen, sondern den Ruf des Muezzins, der seine “Soldaten” in die “Kasernen” des Glaubens holt, um es einmal mit den Worten des türkischen Ministerpräsidenten Erdogan auszudrücken.”
Der eingebrachte NPD-Gesetzentwurf diene sowohl der Stärkung der kommunalen Planungshoheit als auch dem weitgehenden Schutz traditionell gewachsener sächsischer Ortsbilder. Es sei somit also ein Entwurf, der dem basisdemokratischen Gedanken verpflichtet sei und kein explizites Verbot bestimmter Bauten vorsehe, sondern – wie etwa den österreichischen Bundesländern Vorarlberg und Kärnten – die Zulässigkeit von Bauten, die nicht nur unwesentlich vom klassischen Architekturstil unserer Städte und Gemeinden abweichen, in die Entscheidungsgewalt der kommunalen Selbstverwaltung stellt. Die dahinterstehende Forderung der Nationaldemokraten sei also nichts, was total abwegig sei oder gegen geltendes Recht verstoße.
Der Gesetzentwurf der NPD-Fraktion wurde vom Parlament an den zuständigen Innenausschuß überwiesen und wird dort demnächst weiter verhandelt werden.
Thorsten Thomsen
Pressereferent der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
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