Aktuell

Versammlungs-Gewährleistungs-Gesetz statt Versammlungs-Verbots-Gesetz

10.03.2010 | von Frank Franz

Der Sächsische Landtag behandelte heute in abschließender Beratung den Entwurf eines Sächsischen Versammlungsgesetzes, den die NPD-Fraktion bereits in der vergangenen Wahlperiode eingebracht und nun als Antwort auf das freiheitsfeindliche Versammlungsgesetz der CDU/FDP-Koalition in leicht veränderter Form erneut vorgelegt hatte.

 
Der NPD-Fraktionsvorsitzende Holger Apfel erklärte dazu in der Debatte:
 
“Während Sie ein Sondergesetz vorgelegt haben, das allein zur Verhinderung eines würdigen Gedenkens an den Bombenholocaust von Dresden auf den Weg gebracht und von führenden Rechtswissenschaftlern der Stümperhaftigkeit überführt wurde, hat die NPD-Fraktion einen Entwurf für ein wirklich freiheitliches Versammlungsgesetz erarbeitet.”
 
Ausgehend von Artikel 8 des Grundgesetzes – der das Recht für alle Deutschen vorsieht, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln – habe die NPD vor allem die aktuelle Rechtsprechung der letzten Jahre ebenso eingearbeitet wie die Fortentwicklung des Rechts durch die Verwaltungsgerichte und die wegweisenden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, so Apfel.
 
An die Vertreter der sächsischen Blockparteien gerichtet, sagte der NPD-Fraktionsvorsitzende: “Versammlungen sind ein Bestandteil der organisierten Willensäußerung und damit etwas, das Ihnen natürlich zuwider ist. Denn Sie, meine Damen und Herren, fürchten den organisierten Willen. Sie müssen ihn fürchten, da nach Ihrem Politikverständnis nur Ihr eigener Wille zählt, nicht der des Volkes, für das Sie eigentlich verantwortlich sind. Und was Sie fürchten, dem weichen Sie aus und das bekämpfen Sie – und wenn es am Ende das eigene Volk ist.”
 
Holger Apfel gab bekannt, daß gegen führende Hetzer des Freistaats anläßlich der Vorgänge um den 13. Februar Strafanzeigen erstattet wurden. Zugleich lege man mit diesem Gesetz die politische Konsequenz des Demokratieverständnisses der Nationaldemokraten und damit der eigenen Volkstreue vor.
 
Die Abgeordneten der Etablierten rief der NPD-Fraktionsvorsitzende dazu auf, den vorliegenden klaren Entwurf ohne Interpretationsspielraum auch als Selbstschutz zu betrachten, falls “der Zentralrat der Juden mal wieder schamlos Einfluß auf die Politik im Land nehmen” wolle.
 
Die Gegenreden von FDP, Grünen und Staatsregierung fielen durch besonders abenteuerliche Konstruktionen einer angeblichen Verfassungsfeindlichkeit des NPD-Entwurfs auf. Bei FDP-Redner Carsten Biesok konnte man angesichts seiner ständigen Erwähnungen des Nationalsozialismus den Eindruck haben, 1933 liege erst wenige Jahre zurück.
 
Der Verlauf der Debatte zeigte einmal mehr, daß im Landtag eine ernsthafte inhaltliche Auseinandersetzung nicht stattfindet. Das bewiesen die sehr dürren Begründungen, die von den Vertretern der scheindemokratischen Blockparteien vorgetragen wurden.
 
Der innenpolitische Sprecher der NPD-Fraktion, Andreas Storr, stellte deshalb einige grundsätzliche Bemerkungen an den Beginn seiner Rede. Wörtlich sagte Storr:
“Die real existierende repräsentative Demokratie der Bundesrepublik Deutschland entwickelt sich immer mehr zu einer Demokratie unter Vorbehalt, nämlich dem Vorbehalt der richtigen Meinung, die von oben verordnet, bitte von allen zu befolgen ist.”
 
Im weiteren Verlauf seiner Rede ging Storr noch auf einige Details des Gesetzentwurfes ein und formulierte abschließend noch einmal das Ziel: “Während die Versammlungsbehörden als verlängerten Arm der Blockparteien die faktische Möglichkeiten, zu verbieten und zu beauflagen bis zum groben Rechtsbruch anwenden, wollen wir der Verwaltung und der Polizei Vorschriften an die Hand geben, mit denen das vom Bundesverfassungsgericht postulierte Gebot der Versammlungsfreundlichkeit der Versammlungsbehörden erst mit Leben erfüllt werden kann.”
 
Die Abgeordneten der Altparteien erwiesen sich bei der Abstimmung erwartungsgemäß als Feinde der Versammlungsfreiheit und lehnten den Entwurf ab.
 
Holger Szymanski
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Tel.: (0351) 493 49 00
Fax: (0351) 493 49 30
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