Im Rahmen der gestrigen 5. Sitzung führte der Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuß des Sächsischen Landtages eine öffentliche Anhörung zur Frage der militärischen Nutzung des Flughafens Leipzig-Halle für Kriegseinsätze in Afghanistan durch.
Für die NPD-Fraktion, die jede Indienstnahme der Bundeswehr für fremde Interessen konsequent ablehnt, befragte der innenpolitische Sprecher Andreas Storr die eingeladenen Experten zur gegenwärtigen Rechtslage.
Im Ergebnis der Anhörung wurde deutlich, daß das geltende Recht sehr wohl zwischen ziviler und militärischer Flughafennutzung unterscheidet und der Flughafen Leipzig-Halle lediglich als ziviler Verkehrsflughafen gewidmet ist.
Der NPD-Abgeordnete Andreas Storr stellte hierzu klar:
“Es ist in einem Rechtsstaat unerträglich, die Bürger über die krasse Rechtswidrigkeit militärischer Flughafennutzung zu täuschen. Ein Nebeneinander von ziviler und militärischer Nutzung des Flughafens Leipzig-Halle widerspricht eindeutig seiner gegenwärtigen Widmung und ist daher mit dem in Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes verankerten Gebot der Rechtsklarheit nicht zu vereinbaren. Gemäß § 47 Absatz 1 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung ist der Freistaat Sachsen jetzt in der Pflicht, entweder auf die sofortige Einstellung der militärischen Nutzung des Flughafens Leipzig-Halle hinzuwirken oder die Betriebsgenehmigung des Flughafens um militärische Nutzungen zu erweitern. Die NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag hält in jedem Fall an ihrer fundamentalen Ablehnung militärischer Auslandseinsätze der Bundeswehr fest.”
Thorsten Thomsen
Pressereferent der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
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