Aktuell

Der Fall Käßmann: Doppelmoral und Verantwortungslosigkeit

24.02.2010 | von Frank Franz

Fast genau neun Monate ist es her, da posaunte die Landesbischöfin von Hannover und jetzige Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Margot Käßmann, beim 32. Deutschen Evangelischen Kirchentag in Bremen eine wahrhaft “originelle” Forderung hinaus: Die NPD müsse verboten werden. Es sei, so Käßmann, “unverständlich”, daß man eine Partei nicht auflösen könne, die derart “fremdenfeindliche” Parolen von sich gebe.

 
Nun wurde bekannt, daß Bischöfin Käßmann am vergangenen Samstagabend in Hannover von Streifenbeamten angehalten wurde, nachdem sie mit ihrem Dienstwagen eine rote Ampel überfahren hatte. Letztlich sind 1,54 Promille Alkohol im Blut der EKD-Ratsvorsitzenden festgestellt worden. Der obersten Repräsentantin von 25 Millionen Protestanten in Deutschland droht somit ein Strafverfahren.
 
Die moralpredigende Käßmann, die trauungswillige Paare qua Amt fragt, “Wollt Ihr im Vertrauen auf Jesus Christus einander in Freud und Leid die Treue halten, bis daß Gott durch den Tod euch scheidet” – obwohl sie selbst bereits geschieden ist -, huldigt nach Ansicht des stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der NPD im Sächsischen Landtag, Dr. Johannes Müller, in mehrfacher Hinsicht einer doppelten Moral:
 
“Frau Käßmann predigt, daß nur Gott eine einmal geschlossene Ehe scheiden könne, doch sie ist selbst geschieden. Das ist per se auch bei einem kirchlichen Würdenträger nicht auszuschließen und in unserer heutigen Gesellschaft leider fast schon eher der Regelfall als die Ausnahme. Man kann sich zudem so einer Scheidungssituation auch nicht einseitig entziehen. Allerdings disqualifiziert dies Frau Käßmann schon von vornherein nicht nur für das oberste Hirtenamt der EKD, sondern für alle Ämter im Kirchendienst, in denen man eben diese besonders hohen moralischen Ansprüche – “bis daß Gott durch den Tod euch scheidet” – gegenüber den Gläubigen glaubwürdig durch eigenes Vorbild repräsentieren muß. Ich denke, die Entscheidung der russisch-orthodoxen Kirche, nach der Wahl Käßmanns den Kontakt zur EKD abzubrechen, hat sich als richtig erwiesen.”
 
Weiterhin kritisierte Dr. Müller in diesem Zusammenhang:
 
“Frau Käßmann predigt Demokratie und Toleranz, fordert jedoch gleichzeitig das Verbot einer ihr mißliebigen Partei und will sogenannte ‚Rechtsextremisten’ aus der Kirche ausschließen. Doch Frau Käßmann versteht so einiges nicht, beispielsweise den Unterschied zwischen Gleichheit und Gleichberechtigung, haben wir ihr doch auch die bahnbrechende Erkenntnis zu verdanken: ‚Mann und Frau sind gleich geschaffen. Das ist nicht nur eine kulturelle Errungenschaft, das ist eine Glaubensüberzeugung, die wir haben.’ Für jene Würdenträgerin, deren Aufgabe eigentlich darin besteht, den Protestantismus in Deutschland zu verbreiten und den Menschen in der evangelisch-lutherischen Kirche eine religiöse Heimat zu geben, ist es zudem in Ordnung, wenn ehemalige Kirchen zu fremden Gotteshäusern umfunktioniert werden.
 
“Die von der veröffentlichten Meinung in der BRD zur moralischen Instanz hochgejubelte Käßmann”, so der stellvertretende NPD-Fraktionsvorsitzende abschließend, “zeigt sich angesichts ihrer Verfehlung über sich selbst erschrocken. Sie werde sich ‚den rechtlichen Konsequenzen selbstverständlich stellen’. Selbstverständlich, Frau Käßmann, denn etwas anderes wird Ihnen auch gar nicht übrig bleiben. Doch wer ein so hohes geistliches Amt bekleidet wie Frau Käßmann, wird darüber hinaus damit leben müssen, daß unter Anlegung sehr strenger Maßstäbe auch ein moralisches Urteil über ihn gefällt wird. Frau Käßmann sollte also auch persönliche Konsequenzen ziehen. Ihre bisherige Erklärung zu der alkoholgeschwängerten Geisterfahrt läßt hier jegliche aufrichtige Reue und echtes Verantwortungsbewußtsein vermissen. Sie sollte dabei vielleicht auch Ihre letzten Verbotspredigten und Ausgrenzungsphantasien gegen vermeintliche ‚Rechtsextremisten’ noch einmal gründlich dahingehend in Frage stellen, inwieweit diese möglicherweise auch dem Alkoholgenuß geschuldet sind. Vermutlich steht die rote Ampel, die die Bischöfin am Samstagabend übersehen hat, symbolisch für eine ganze Reihe weiterer gesellschaftlicher Normen, die sie nur allzugern übersieht.”
 
Die NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag schließt sich daher ausdrücklich nicht der Ansicht der EKD-Synode an, die in Käßmanns Alkoholfahrt offenbar eine menschlich-läßliche Sünde und ein Kavaliersdelikt sehen möchte, sondern fordert den sofortigen Rücktritt der Bischöfin, damit der Protestantismus in Deutschland keinen weiteren Schaden nimmt. Auch eine Rückkehr zu den klassischen pastoralen Aufgaben in der Seelsorge und die Abkehr von der unseligen Politisierung der Kirche seit den 70er Jahren würde zu einer verstärkten Akzeptanz und damit zur Stabilisierung christlich-lutherischer Werte im deutschen Volk beitragen.
 
Thorsten Thomsen
Pressereferent der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Tel.: (0351) 493 49 00
Fax: (0351) 493 49 30
]]>

Keine Kommentare möglich.