Der Umstand, daß jedes Jahr Tausende von Menschen in Dresden zusammenkommen, um auf einer Gedenkveranstaltung der “Jungen Landsmannschaft Ostdeutschland” (JLO) an die Zerstörung der Stadt durch alliierte Bomberflotten im Februar 1945 zu erinnern, ist für die etablierten Parteien, die Kirchen, die Gewerkschaften und sonstige Vertreter der herrschenden Klasse so unerträglich, daß in diesem Jahr eine eigens angefertigte “Lex JLO” durch den Landtag gepeitscht wurde. Sie soll das Versammlungsrecht so beschneiden, daß das alljährliche Gedenken nicht mehr in der Dresdner Innenstadt stattfinden kann und somit nicht nur räumlich, sondern in der öffentlichen Wahrnehmung an den Rand gedrängt wird.
Die NPD-Fraktion sieht mit der Einschränkung von Ort und Termin, an denen Versammlungen in der Öffentlichkeit durchgeführt werden können, ein fundamentales Grundrecht verletzt. Die NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag hat deshalb den Entwurf eines eigenen Versammlungsgesetzes in den Sächsischen Landtag eingebracht, der die aktuelle Rechtsprechung der zuständigen Verwaltungsgerichte berücksichtigt und die Rechte friedlicher Versammlungen stärkt.
Um über diese parlamentarischen Initiativen der NPD-Fraktion und ihre Bedeutung für den alljährlichen Dresdner Gedenkmarsch möglichst viele Bürgern zu informieren, haben die Nationaldemokraten in den vergangenen Wochen Tausende von Faltblättern an die Dresdner Haushalte verteilt, die unter dem Motto “Ja zum Gedenken – Die Würde der Bombenopfer schützen” stehen.
Das Faltblatt kann unter folgender Adresse eingesehen werden:
http://www.npd-fraktion-sachsen.de/pdf/veroeffentlichungen/Dresden_Fraktion.pdf
Holger Szymanski
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Tel.: (0351) 493 49 00
Fax: (0351) 493 49 30
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