Vor dem Dresdner Verwaltungsgericht hat die Junge Landsmannschaft Ostdeutschland (JLO) heute einen Etappensieg in Sachen Trauermarsch gegen die Landeshauptstadt Dresden errungen. Wie die Anmelder mitteilen, hat die 6. Kammer die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der JLO gegen eine Verfügung der Versammlungsbehörde wiederhergestellt, mit der statt des Trauermarschs nur eine stationäre Kundgebung erlaubt sein sollte. Die Verwaltungsrichter erklärten nun diese Einschränkung für rechtswidrig, da sie mit dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit unvereinbar sei.
Unter Zugrundelegung der vom Bundesverfassungsgericht formulierten Grundsätze stellte die Kammer fest, daß “die Auflage einer stationären Versammlung im verfahrensgegenständlichen Bescheid rechtswidrig ist, weil 1. ein polizeilicher Notstand nicht glaubhaft dargelegt und belegt ist und 2. die Beschränkung der Versammlung der Antragstellerin als Nichtstörer auf den Schlesischen Platz eine schwere Beeinträchtigung des inhaltlichen Anliegens der Versammlung ist …”
Der Dresdner NPD-Landtagsabgeordnete Arne Schimmer erklärte dazu:
“Das Gerichtsurteil ist eine schallende Ohrfeige für jene politischen Kräfte, die nicht einsehen wollen, daß Versammlungsfreiheit eben auch die Versammlungsfreiheit der Andersdenkenden ist, um es einmal frei nach Rosa Luxemburg zu sagen. Wir als NPD-Fraktion haben uns im Landtag nicht nur gegen die absolut illiberale Novellierung des sächsischen Versammlungsgesetzes von CDU und FDP gewandt, sondern uns auch in vielen parlamentarischen Initiativen für das Recht der JLO zum Gedenken an die sinnlosen Opfer der Zerstörung Dresdens durch alliierte Bomberflotten eingesetzt. Ich finde es immer wieder beschämend, wenn garantierte Grundrechte in diesem Land erst vor den Gerichten eingeklagt werden müssen. Offenbar fehlt es den heutigen Verantwortungsträgern in Politik und Verwaltung an der demokratischen Reife.”
Holger Szymanski
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
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