Einmal mehr ist die so lächerliche wie perfide Boykott-Politik des Freistaates Sachsen gegen die sächsische NPD-Fraktion der Rechtswidrigkeit überführt worden. Vor dem Verwaltungsgericht Dresden fand gestern nach fast zweieinhalbjähriger Verfahrensdauer die mündliche Verhandlung in einem Rechtsstreit statt, bei dem es um eine Diskussionsveranstaltung der Sächsischen Landeszentrale für politische Bildung im September 2007 zu dem durchaus interessanten Thema “Das Parlament: Eine Schwatzbude?” ging. Bezeichnenderweise hatte die aus sächsischen Steuergeldern finanzierte Landeszentrale zu dieser Veranstaltung zwar Vertreter sämtlicher im Sächsischen Landtag vertretenen Block-Parteien eingeladen, nicht aber auch ein Mitglied der NPD-Fraktion.
Selbst das Stattfinden dieser Diskussionsrunde ist der NPD-Fraktion erst am Tag der Veranstaltung mitgeteilt worden, weshalb Jürgen W. Gansel, seinerzeit Mitglied des Kuratoriums der Landeszentrale, deren Direktor Wolf-Dieter Legall zu einer umgehenden Stellungnahme aufforderte. Doch Legall erklärte dreist: Es seien nur diejenigen Parteien berücksichtigt worden, “die über Erfahrungen aus mehreren Legislaturperioden im Bund und in den Ländern ggf. auch im Vergleich zum EU-Parlament verfügen”. Wohl wissend, daß es sich bei den eingeladenen Diskutanten sämtlich um sächsische Landespolitiker handelte, die gerade nicht auf bundes- oder gar EU-politischer Ebene ihre Mandate innehaben. Diese kaum noch zu überbietende Scheinheiligkeit der Landeszentrale war schließlich Ausgangspunkt einer verwaltungsgerichtliche Klage, die die NPD-Fraktion dem Dessauer Rechtsanwalt Ingmar Knop übertragen hatte. Knop, der seit der Gründung seiner Kanzlei im Jahre 2005 immer wieder gegen die Diskriminierung der nationalen Opposition juristisch zu Felde zieht, erklärte zur Begründung: “Eine derartige Diskriminierung der NPD-Fraktion ist mit dem Rechtsstaatsgedanken schlechterdings nicht vereinbar. Das Vorbringen des Direktors der Landeszentrale entpuppt sich als geradezu lächerliches Pseudo-Argument, das die wahren Hintergründe – nämlich die NPD mit allen Mitteln zu benachteiligen – verschleiern soll.”
Heute nun verkündete die Geschäftsstelle der 7. Kammer des Dresdner Verwaltungsgerichts per Telefon das Urteil: Es wird festgestellt, daß die Nichteinladung eines Vertreters der NPD-Fraktion bei der von der Sächsischen Landeszentrale für politische Bildung durchgeführten Diskussionsveranstaltung “Das Parlament: Eine Schwatzbude?” rechtswidrig war.
Holger Szymanski
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Tel.: (0351) 493 49 00
Fax: (0351) 493 49 30
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