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“Was ist niederträchtiger, als Menschen das Recht zur Trauer zu nehmen?”

20.01.2010 | von Frank Franz

Der Sächsische Landtag beschloß heute mit den Stimmen von CDU und FDP ein Versammlungsgesetz, das das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit erheblich einschränkt. Künftig sollen an bestimmten Tagen und Orten Demonstrationen nicht mehr möglich sein. Insbesondere geht es den Initiatoren um die Verhinderung des traditionellen Trauermarsches der Jungen Landsmannschaft Ostdeutschland am 13. Februar. Diese Absicht wurde von Rednern der Koalitionsfraktionen während der Landtagsdebatte klar formuliert. Das neue Versammlungsgesetz ist damit faktisch eine “Lex 13. Februar”.

 
Für die NPD-Fraktion ergriff zunächst der Fraktionsvorsitzende Holger Apfel das Wort. Er prangerte in seiner Rede den freiheitsfeindlichen Charakter des neuen Versammlungsgesetzes an, wonach künftig wohl nur noch diejenigen in Sachsen demonstrieren sollen dürfen, die rund um die Uhr bereit sind, sich dem Diktat des Zentralrats der Juden zu beugen.
 
Apfel sagte: “Was, meine Damen und Herren, verdient mehr Verachtung als ein solches Gesetz? Was ist niederträchtiger, als Menschen das Recht zu nehmen, gemeinsam zu trauern und der Opfer zu gedenken, die unser Volk unter dem Zerstörungswahn haßgeifernder und entkultivierter Antimenschen erbringen mußte!”
 
Für diese rhetorische Frage an die Vertreter der Altparteien erhielt Holger Apfel einen Ordnungsruf der Vize-Landtagspräsidentin Andrea Dombois (CDU). Beim Sächsischen Verfassungsgerichtshof liegt seit diesem Montag eine Organklage des NPD-Abgeordneten und Ehrenlandesvorsitzenden Winfried Petzold gegen einen Ordnungsruf von Dombois vor, nachdem Petzold in einer früheren Plenardebatte den Bombenterror vom 13./14. Februar 1945 als “anglo-amerikanischen Vernichtungsexzeß” bezeichnet hatte.
 
Unbeeindruckt vom Ordnungsruf führte Apfel weiter aus: “Per Gesetz soll ausgerechnet an jenen Tagen bzw. Orten Versammlungsverbote möglich, die aufrechten Deutschen wegen hohen Symbolgehalts wichtig sind.” Was sei ein Grundrecht Wert, wenn es nicht gerade an jenen Tagen und Orten gelten solle, an denen es gebraucht werde, fragte der NPD-Fraktionsvorsitzende und formulierte dafür ein plastisches Beispiel: “Man stelle sich vor, man würde einem Juden sagen “Du darfst Deine Religion ausüben, aber ausgerechnet an Deinen Feiertagen nicht die Synagoge betreten!”
 
Abschließend erklärte Apfel, daß die NPD-Fraktion nicht nur den vorliegenden Gesetzentwurf der Staatsregierung, sondern selbstredend auch die weitergehenden Initiativen aus den Reihen der Linken und der Grünen ablehne. Beide Fraktionen wollten festgeschrieben wissen, daß Versammlungen nur zum Schutz der Opfer nationalsozialistischer, nicht aber zum Schutz der Opfer kommunistischer Willkürherrschaft verboten werden können. Schließlich würde nach dem Willen der Linksfraktionen, so Apfel, das Gedenken an die weltweit über 100 Millionen Opfer kommunistischer Gewaltherrschaft – an die historische Singularität des Roten Holocaust – in den Dreck gezogen werden.
 
Der NPD-Abgeordnete Andreas Storr, der als zweiter Fraktionsredner das Wort ergriff, wies in seinem Beitrag scharf den Vorwurf zurück, daß nationale Deutsche angeblich das Versammlungsrecht mißbrauchen würden. Vielmehr seien es die Etablierten, die es mißbrauchen, indem sie ein Grundrecht beschneiden und instrumentalisieren, um nationale Deutsche mundtot zu machen! “Die gewaltbereiten Extremisten”, so Storr, “stehen gerade nicht in den Reihen der nationalen Opposition, nicht bei der JLO als Veranstalterin des jährlichen Gedenkmarsches in Dresden und nicht bei der NPD als einziger volkstreuer Opposition im Sächsischen Landtag, sondern die gewaltbereiten Extremisten kommen zumeist aus dem linkskriminellen Kiffersumpf und sind in aller Regel renitente Denk-Gegner und dauerpubertierende Antifaschisten!”
 
Abschließend warf Storr angesichts der dieser Tage bekannt gewordenen Parteispende eines Hotelunternehmers an die FDP im Zusammenhang mit der Mehrwertsteuersenkung für die Hotelbranche die interessante Frage auf, wie hoch wohl der Preis gewesen sei, für den sich die FDP bei ihrem fundamentalen Meinungswechsel in der Frage des Versammlungsrechts kaufen ließ.
 
Auf Antrag der NPD-Fraktion stimmte der Landtag über das Gesetz in namentlicher Abstimmung der Abgeordneten ab.
 
Holger Szymanski
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Tel.: (0351) 493 49 00
Fax: (0351) 493 49 30
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