Aktuell

Betreuungsgeld vs. Müttergehalt

11.01.2010 | von Frank Franz

Das im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und FDP ausgehandelte Betreuungsgeld sorgt zunehmend für Unmut unter den “demokratischen Oppositionsfraktionen”. Doch worum geht es?

 
Ab dem Jahr 2013 sollen Eltern für ihre Kinder im Alter von einem bis drei Jahren einen Rechtsanspruch für deren Betreuung in einer Kindertageseinrichtung oder in der Tagespflege geltend machen können. Damit gehen auch die linken Oppositionsparteien von LINKE über GRÜNE bis SPD noch konform. Das liegt daran, daß prinzipiell alle im Bundestag vertretenen Parteien eine möglichst frühzeitige Fremdbetreuung unserer Kinder wünschen. Dies ist ja auch ganz im Sinne der vom BRD-Establishment angestrebten “modernen, flexiblen, toleranten” und im Sinne von “Gender Mainstreaming” geformten Gesellschaft: Heimatlos, identitätslos, austauschbar und universell auf dem Arbeitsmarkt einsetzbar.
 
Umso erfreulicher, daß das zugrundeliegende Kinderfördergesetz der Bundesregierung als Ausgleich hierfür – ebenfalls ab 2013 – ein Betreuungsgeld in Höhe von monatlich 150 Euro zahlen will, und zwar an die Eltern, die für ihre Kinder unter drei Jahren keinen staatlich geförderten Betreuungsplatz in Anspruch nehmen wollen und ihre Kinder stattdessen in dieser für ihre Persönlichkeitsentwicklung und familiären Bindung so immens wichtigen Phase lieber zuhause selbst betreuen.
 
Die NPD begrüßt daher diese familienpolitische Maßnahme als Vorstufe des von uns geforderten Mütter- bzw. Elterngehaltes.
 
Da die Einführung dieses Betreuungsgeldes geschätzt zwischen 1,4 und 1,9 Milliarden Euro pro Jahr kosten würde, gab das Bundesfinanzministerium beim ZEW Mannheim (Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung) eine Studie in Auftrag, deren Ergebnisse nun vorliegen und heiß diskutiert werden.
 
ftp://ftp.zew.de/pub/zew-docs/gutachten/Betreuungsgeld_Kurzfassung2009.pdf
 
Aufgrund des geringen Betrages würde das Betreuungsgeld die Erwerbstätigkeit der Mütter kaum beeinflussen, aber gerade bei Migranten und einkommensschwachen Familien erhebliche Mitnahmeeffekte auslösen. Weiterer Nachteil wäre, daß – aufgrund dieses Mitnahmeeffektes – Migranten und bildungsferne Haushalte ihren Nachwuchs der öffentlichen Kinderbetreuung vorenthielten, was natürlich ein Nachteil für ihre “Integration” wäre. Oder, wie es die Studie formuliert, die frühe institutionelle Förderung der Kinder aus bildungsfernen Familien wäre gefährdet.
 
Nun ist die NPD nicht dafür bekannt, sich besonders um Belange von Migranten zu kümmern. Unsere Devise bleibt nach wie vor, daß deutsches Geld für deutsche Interessen eingesetzt wird und das heißt natürlich: in erster Linie für deutsche Familien bzw. Kinder.
 
Die gewählten Volksvertreter der “demokratischen” Oppositionsparteien sehen dies aber offenbar anders, und so ist es verständlich, daß diese Studie Wasser auf die Mühlen der Betreuungsgeld-Gegner ist.
 
Die SPD spielt wieder ihre alte Leier von den Ganztagsschulen ab (Bildung statt “Zuhause-Prämie”), die Grünen bezeichnen das Betreuungsgeld als Fehlinvestition und die Linke hält es für ein Problem, aber nicht für eine Lösung.
 
Eine Initiative von 16 Frauenverbänden und Gewerkschaften verfaßte gar einen offenen Brief
http://www.asf.spd.de/asf/pdf/2009/Offener_Brief_Betreuungsgeld.pdf
in dem – neben der Sorge um das Wohl “unserer Migranten”- auch von einer befürchteten “Verfestigung traditioneller Geschlechterrollen” die Rede ist.
 
Der Tenor ist, daß es – im Interesse einer frühzeitigen Indoktrinierung – selbstverständlich sein sollte, sein Kind kurz nach der Geburt in eine Einrichtung zu geben, um sich selbst wieder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen zu können. Wahlfreiheit wird auf die Wahl der Einrichtung reduziert, nicht etwa auf die eigenständige Entscheidung der Familien zwischen häuslicher und Fremdbetreuung. Das Ganze garniert mit der latenten Anklage der “Menschenfeindlichkeit”, falls man das Betreuungsgeld nicht für rückschrittlich oder kontraproduktiv hält.
 
Selbstverständlich wird der Betrag von 150 Euro der tatsächlichen Betreuungs- und Erziehungsleistung nicht annähernd gerecht und der finanzielle Anreiz ist viel zu gering, um – gerade bei sozial benachteiligten Familien – gegenüber dem Betreuungsangebot zu überzeugen. Daher werden wir ebenso selbstverständlich an unseren Vorstellungen von einem Müttergehalt – steuerpflichtig, anrechenbar auf die Rente, also sozialversicherungspflichtig, in angemessener Höhe – festhalten.
 
Fakt aber ist, daß das Betreuungsgeld, trotz seiner geringen Höhe und der aus unserer Sicht völlig überflüssigen Berücksichtigung nichtdeutscher Nutznießer ein Schritt in die richtige Richtung ist.
]]>

Keine Kommentare möglich.