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Landtag verharmlost Bombardierung Dresdens am 13./14. Februar 1945

09.12.2009 | von Frank Franz

Die Vertreter der Blockparteien im Sächsischen Landtag haben heute einen Einspruch des NPD-Abgeordneten Winfried Petzold gegen einen Ordnungsruf von Landtagsvizepräsidentin Andrea Dombois in der Sitzung vom 12. November 2009 abgelehnt.

 
Petzold hatte in der Debatte über das neue Versammlungsgesetz die Bombardierung Dresdens am 13./14. Februar 1945 als “anglo-amerikanischen Vernichtungsexzeß” bezeichnet. Dafür erhielt er von der amtierenden Tagungspräsidentin Dombois einen Ordnungsruf.
 
Gegen diese Entscheidung legte der NPD-Abgeordnete am 26. November gemäß § 98 Absatz 1 Satz 1 der Geschäftsordnung einen Einspruch ein, über den der Landtag in seiner heutigen Sitzung zu befinden hatte.
 
Nach der Ablehnung seines Einspruchs durch die Landtagsmehrheit erklärte Winfried Petzold, der seit kurzem Ehrenvorsitzender der sächsischen Nationaldemokraten ist:
 
“Ich empfinde es als eine Schande, daß man in einem deutschen Parlament zwar ständig die Opfer anderer Völker und Gruppen betrauert, aber einen Ordnungsruf erhält, wenn man die gezielte Vernichtung deutscher Menschen als Vernichtungsexzeß bezeichnet.
 
Die Entscheidung der CDU-Vizepräsidentin wie auch der anderen Abgeordneten, die meinen Einspruch heute abgelehnt haben, ist um so absurder, als die Einstufung als Vernichtungsexzeß durchaus auch in der geschichtswissenschaftlichen Literatur verwendet wird, wohlgemerkt auch von Historikern, die nun wahrlich nicht im Verdacht einer NPD-Nähe stehen. So gab z.B. der Historiker Dr. Dietmar Süß in der von der Bundeszentrale für politische Bildung herausgegeben Zeitschrift ‚Aus Politik und Zeitgeschichte’ (Nr. 18-19/2005) in einer Besprechung des Buches ‚Der Brand’ die Position des Autors Jörg Friedrich folgendermaßen wieder: ‚Der Bombenkrieg – das war in diesem Sinne der sinnlose Kampf gegen unschuldige deutsche Frauen und Kinder, ein barbarischer Vernichtungsexzeß mit seinem Höhepunkt ‚Dresden’.’
 
Da die Bombardierung (Stichwort ‚moral bombing’) nun einmal von englischen und US-amerikanischen Piloten ausgeführt wurde, kann auch der Zusatz ‚anglo-amerikanisch’ nicht zu einem Verstoß gegen die parlamentarische Ordnung führen.”
 
Der Abgeordnete wird nun gegen den Ordnungsruf eine Organklage beim Sächsischen Verfassungsgerichtshof erheben.
 
Holger Szymanski
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Tel.: (0351) 493 49 00
Fax: (0351) 493 49 30
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