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“Gesetzentwurf ist Symbol für den Marsch in den Weltanschauungsstaat”

25.11.2009 | von Frank Franz

Die vom Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuß des Sächsischen Landtages heute durchgeführte Anhörung zum Gesetzentwurf der CDU- und der FDP-Fraktion für ein “Gesetz über die landesrechtliche Geltung des Gesetzes über Versammlungen und Aufzüge” brachte nur wenig neue Erkenntnisse. Der Antrag der NPD-Fraktion, ihren eigenen Gesetzentwurf für ein Sächsisches Versammlungsgesetz mit in die Anhörung einzubeziehen, war vom Ausschußvorsitzenden verschleppt worden. Deshalb wird zu diesem NPD-Gesetzentwurf nun eine eigene Anhörung stattfinden.

 
Der von der NPD-Fraktion benannte Sachverständige Christian Worch, der als Anmelder zahlreicher Demonstrationen bereits mehrfach wichtige Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts veranlaßt hat, kritisierte in seinem Einführungsbeitrag, daß die Anhörung überhastet stattfinde, da sich mit dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 4.11.2009 zur Demonstration in Wunsiedel eine zum Teil neue Rechtssituation ergeben habe, die zunächst hätte genauer geprüft werden sollen. Die Entscheidung enthalte eine ganze Reihe von Schranken positiver wie negativer Art und werde auf die Entwicklung des Versammlungsrechts einen erheblichen Einfluß haben. Am Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen bemängelte Worch u.a., daß er nicht das Richterrecht der Verwaltungs- und Verfassungsgerichte aus den vergangenen Jahrzehnten berücksichtige. Außerdem liege ein neuerlicher Versuch der Durchsetzung eines Sondergesetzes – hier gegen nationale Demonstrationen – vor, der abzulehnen sei. Laut Worch ist damit zu rechnen, daß das geplante Gesetz in Teilen für verfassungswidrig erklärt werde – eine Einschätzung, die auch andere Sachverständige, wie z.B. der Düsseldorfer Staats- und Parteienrechtler Prof. Dr. Martin Morlok, teilten.
 
Fast außer sich vor Freude zeigte sich hingegen der in Berlin lehrende Staatsrechtler Prof. Dr. Christian Pestalozza, der den Landtag als Gesetzgeber ausdrücklich dazu aufforderte, den angeblich unlängst vom Bundesverfassungsgericht ausgestellten “Blanko-Scheck” eines Sondergesetzes gegen rechte Demonstrationen zu nutzen. Pestalozza wiederholte gebetsmühlenartig die “Einzigartigkeit der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft” und lehnte auch eine Gleichstellung ihrer Opfer mit denen der Kommunisten entschieden ab.
 
Der NPD-Abgeordnete Andreas Storr, der sich als innenpolitischer Sprecher schwerpunktmäßig mit dem Versammlungsrecht beschäftigt und deshalb für die Nationaldemokraten an der Anhörung teilnahm, sagte nach der Sitzung:
 
“Durch den Verlauf der Anhörung, insbesondere auch der Fragen der anderen Abgeordneten aus den Blockparteien, wurde mein Eindruck bestätigt, daß sich unser Land immer mehr zu einem Weltanschauungsstaat entwickelt, in dem es nur noch um die Durchsetzung der eigenen Überzeugungen geht, ohne Rücksicht auf die Wirklichkeit und die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen. Das beste Beispiel unter den Sachverständigen dafür war der Dresdner DGB-Chef Ralf Hron, der mit der floskelhaften Wortwahl eines totalitären Eiferers (“Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen”) gegen den Trauermarsch der JLO polemisierte. Ausgesprochen schwache Vorstellungen gaben auch die Vertreter der Ordnungsbehörden aus Dresden und der Sächsischen Schweiz ab. Andere Sachverständige bestätigten mich hingegen in der Auffassung, daß der vorliegende Entwurf zumindest teilweise verfassungswidrig ist, vor allem, weil in ihm eine ganze Reihe unbestimmter und unklarer Rechtsbegriffe verwendet werden, von denen hier ‚Opfer eines Krieges’ (die geschützt werden sollen) als Beispiel genügen soll.”
 
Holger Szymanski
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Tel.: (0351) 493 49 00
Fax: (0351) 493 49 30
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