Aktuell

Freiheitliches Versammlungsgesetz statt Einschränkung der Demonstrationsfreiheit

12.11.2009 | von Frank Franz

Als Reaktion auf das von der CDU/FDP-Koalition vorgelegte “Gesetz über die landesrechtliche Geltung des Gesetzes über Versammlungen und Aufzüge” hat die NPD-Fraktion den Entwurf eines Sächsischen Versammlungsgesetzes, der bereits Gegenstand der Beratungen des 4. Sächsischen Landtages war, erneut in das Parlament eingebracht. Die NPD-Gesetzesinitiative wurde heute in 1. Lesung im Landtag behandelt.

 
Die Nationaldemokraten wollen mit dem “Sächsischen Gesetz über Versammlungen und Demonstrationen eine Alternative zum freiheitsfeindlichen Entwurf der neuen Koalition zur Abstimmung stellen. Mit der Initiative der Koalition soll erklärtermaßen der traditionelle Trauermarsch der Jungen Landmannschaft Ostdeutschland (JLO) am 13. Februar verhindert werden.
 
Der Entwurf der NPD-Fraktion umfaßt insgesamt 54 Seiten und orientiert sich inhaltlich an der Rechtsprechung der Verfassungs- und Verwaltungsgerichte in den letzten drei Jahrzehnten, insbesondere dem sogenannten “Brokdorf-Beschluß” des Bundesverfassungsgerichts von 1985, das bis heute als maßgebliche Richtschnur auf dem Gebiet des Versammlungsgericht gilt.
 
Nach der heutigen 1. Lesung und der Debatte um einen Antrag der Linken, die das neue Gesetz der Koalition ebenfalls ablehnen, erklärte der NPD-Fraktionsvorsitzende Holger Apfel:
 
“Die NPD wird mit allen Mitteln gegen die Beschränkung der Versammlungsfreiheit vorgehen und die JLO bei der Vorbereitung und Durchführung des Trauermarschs im nächsten Jahr unterstützen. Ich erneure meine Einladung an die Fraktion DIE LINKE, gemeinsam vor dem sächsischen Verfassungsgericht in Leipzig ein Normenkontrollverfahren anzustrengen.”
 
Die NPD-Fraktion hat heute für die Anhörung zur Änderung des Versammlungsrechts im Rechtsausschuß am 25.11.2009 als Sachverständigen Christian Worch nominiert, der über große praktische Erfahrungen bei der Durchführung von Demonstrationen und dem damit im Zusammenhang stehenden Rechtskampf verfügt. Worch hat eine ganze Reihe von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Versammlungsfreiheit veranlaßt.
 
Holger Szymanski
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Tel.: (0351) 493 49 00
Fax: (0351) 493 49 30
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