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Etablierte Parteien wollen “Würde und körperliche Unversehrtheit” von Sexualverbrechern schützen

12.11.2009 | von Frank Franz

Im Sächsischen Landtag forderte heute die NPD in ihrem Antrag “Härtere Maßnahmen gegen Sexualstraftäter – Chemische Kastration einführen” die Staatsregierung auf, sich auf Bundesebene für die Einführung der chemischen Kastration bei Tätern besonders schwerer Sexualdelikte einzusetzen. Die NPD-Fraktion griff dabei eine aktuelle Initiative aus Polen auf, die dort auf breite Unterstützung im Parlament stieß. Ähnliche Vorhaben sind auch in Spanien, Frankreich, Österreich und Italien angedacht oder standen bereits auf der Tagesordnung der jeweiligen nationalen Parlamente. Die zweifellos harte Maßnahme soll dem Schutz der Allgemeinheit, vor allem der Kinder und Frauen dienen.

 
Es komme sicher nicht oft vor, so der NPD-Fraktionsvorsitzende Holger Apfel, daß man in Polen einen Schritt weiter sei als in Deutschland, um so mehr verdiene der mit nur einer Gegenstimme angenommene Beschluß des polnischen Senats Beachtung, mit dem eine härte Bestrafung von Sexualverbrechern eingeführt wird. So ist in Polen nicht nur die zwangsweise Kastrierung von Tätern vorgesehen, die Minderjährige unter 15 Jahren vergewaltigt oder Inzest mit Kindern begangen haben, sondern auch ein höheres Strafmaß von jetzt bis zu 15 Jahren Haft für Vergewaltiger.
 
Holger Apfel faßte zusammen: “Während in der BRD vor allem der Kampf gegen Andersdenkende geführt wird, hat sich Polen eines der größten Probleme der Gegenwart angenommen. Unser Nachbarland macht Ihnen, meine Damen und Herren Kämpfer gegen Rechts, eindrucksvoll vor, wie entschlossenes Handeln aussieht.”
 
Der NPD-Fraktionsvorsitzende verwies darauf, daß gerade Sachsen durch die Fälle
Fälle Stephanie in Dresden, Mitja und Michelle in Leipzig und Corinna in Eilenburg, innerhalb weniger Jahre besonders gefordert sei und rief dazu auf, den Fraktionszwang zu verlassen und mit der NPD das wertvollste Gut zu schützen, das jedem Volk anvertraut ist – seine Kinder.
 
SPD-Rednerin Sabine Friedel brachte es fertig, im Zusammenhang mit Sexualverbrechern darauf hinzuweisen, daß das Grundgesetz vorschreibe, die Würde und Unversehrtheit von jedem zu schützen. Ähnlich argumentierte die FDP-Abgeordnete Anja Jonas, die allen Ernstes einen Zusammenhang mit Euthanasie-Maßnahmen im sogenannten “Dritten Reich” herstellte.
 
Der zweite NPD-Redner Jürgen Gansel bezeichnete es am Anfang seines Beitrags als bemerkenswert, daß die Mitglieder des polnischen Parlaments mit der “Nazi-Keule” konfrontiert werden und ging anschließend auf die ganz anders geführte Diskussion im Nachbarland ein: “Auf die wenigen Stimmen von Bedenkenträgern, die sich in bundesdeutscher Manier um Täterverständnis bemühen, reagierte Ministerpräsident Donald Tusk mit der Aussage: ‚Derartige Kriminelle können nicht als Menschen bezeichnet.’
Eine markige Aussage aus dem Mund des liberalen polnischen Regierungschefs, eine Aussage, die wahrscheinlich zu neuen Forderungen nach einem NPD-Verbot führen würde, spräche Holger Apfel Kinderschändern das Menschsein ab.”
 
Erwartungsgemäß wollte die Mehrheit des Landtages keine Verschärfung des Strafrechts gegen Kinderschänder und lehnte unter wüsten Beschimpfungen den NPD-Antrag ab.
 
Holger Szymanski
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Tel.: (0351) 493 49 00
Fax: (0351) 493 49 30
 
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