Das sächsische Schulgesetz regelt in § 23 Absatz 3 Art und Umfang der Schülerbeförderung, Erstattungsansprüche, die Erhebung sowie die Höhe des Eigenanteils der Schüler oder der Eltern.
In der Frage der Verteilung der finanziellen Lasten gehen die Ansichten der verschiedenen Fraktionen des Sächsischen Landtages weit auseinander. Je nach ihrer derzeitigen parlamentarischen Rolle – Opposition oder Regierung – setzen sich die Politiker der Blockparteien für oder gegen eine kostenlose Regelung ein. So nimmt es nicht Wunder, wenn SPD, Linke und auch Grüne kurz nach Beginn von Schuljahr und Legislaturperiode eine bürger- und elternfreundliche Position in dieser Sache einnehmen.
Etwas elastischer verhält sich die FDP: Am 21. Januar 2009 reichte Holger Zastrow namens seiner Fraktion einen Antrag an den Landtag ein, der die Abschaffung des Elternanteils an der Schülerbeförderung und die Erstattung der für die Kommunen entstehenden Mehrkosten vorsah. Dieser Antrag wurde im März-Plenum behandelt und mehrheitlich abgelehnt.
Während NPD, Linke und Grüne dem zustimmten, verweigerten die Koalitionspartner CDU und SPD jedwede Unterstützung. Jetzt allerdings haben sich die Positionen von FDP und SPD und grundlegend geändert: Erstere befinden in der Regierung und schauen auf die sich leerenden Kassen und die SPD-Abgeordneten können sich, auf der Oppositionsbank sitzend, etwas mehr Großzügigkeit leisten.
Die schulpolitische Sprecherin der NPD-Fraktion Gitta Schüßler erklärte dazu:
“Unser Standpunkt bleibt klar: Wer infolge der jahrelangen Schulschließungspolitik Kosten einspart, sollte auch für die den Eltern daraus entstehenden finanziellen Belastungen aufkommen, wenn deren Kinder oft weite Wegstrecken in ihre Schule zurücklegen müssen. Dabei ist es egal, ob der Kalender Januar oder Oktober 2009 zeigt, oder wie der Wind sich gerade dreht.”
Holger Szymanski
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Tel.: (0351) 493 49 00 // (0160) 67 23 112
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