Aktuell

NPD fühlt sich dem deutschen Volk verpflichtet – wem sonst?

01.10.2009 | von Frank Franz

Auf Verwunderung stieß gestern bei der NPD-Fraktion ein Artikel der neuen SPD-Landtagsabgeordneten Hanka Kliese auf der Netzplattform “Endstation Rechts”, in dem gleich in der Überschrift reißerisch berichtet wurde, daß die NPD-Fraktion ganz abgeklärt die neue Verpflichtungsformel für die Mitglieder des Sächsischen Landtags akzeptiert hat.

 
Dazu erklärte der NPD-Fraktionsvorsitzende Holger Apfel:
 
“Im Gegensatz zu den Blockparteien betreiben wir keine Symbolpolitik, sondern beschäftigen uns mit den Alltagssorgen unserer Landsleute in Sachsen. Die Formulierung, daß die Abgeordneten ‚ihre ganze Kraft dem Wohle des Volkes im Freistaat Sachsen widmen’ werden, ist lediglich eine formalrechtliche Sprachanpassung an die Landesverfassung. Sie steht in keinster Weise im Widerspruch zur NPD-Programmatik, da die NPD bekanntermaßen – anders als die Umvolkungspolitiker – ihren Volksbegriff nicht von bedrucktem Paßpapier, sondern von der ethnischen Herkunft des Einzelnen ableitet. Wenn wir Nationalisten auf das Wohl ‚des Volkes’ schwören, dann meinen wir selbstverständlich die Schicksals- und Abstammungsgemeinschaft der Deutschen und keine multiethnische
‚Bevölkerung’. Aus diesem Grund haben wir im Landtag keine Einwände erhoben. Hätten die Volks- und Vaterlandsabwickler der etablierten Parteien die Begriffe ‚Volk’ und ‚Bevölkerung’ in der Verpflichtungserklärung ausgetauscht, hätte es selbstverständlich entschiedenen Widerstand der NPD-Fraktion gegeben.
 
Es war im übrigen in gewisser Weise immer etwas unlogisch, daß man sächsische Landtagsabgeordnete auf das ganze deutsche Volk verpflichtet, da sie ja nicht von den Deutschen in Bayern oder Hessen, sondern von denen in Sachsen ihr Mandat erhalten haben und ihnen zu besonderer Loyalität verpflichtet sind. Die Formulierung stammt noch aus der Zeit vor der Verabschiedung der sächsischen Verfassung im Jahre 1992. Deren Volksbegriff wird in Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 erklärt: ‚Dem Volk des Freistaates Sachsen gehören Bürger deutscher, sorbischer und anderer Volkszugehörigkeit an.’ Der zuletzt aufgeführte Aspekt ist sprachlich verunglückt und politisch problematisch, war aber von den Schöpfern der Verfassung nicht als Einfallstor für Einwanderung und Überfremdung gedacht.
 
Auch die Väter des Grundgesetzes legten 1949 fest, daß das Selbstverständnis der Deutschen das eines Volkes und nicht das einer Staatsnation ist. In Artikel 116 Absatz I GG werden jene Personen als deutsch definiert, die deutscher Volkszugehörigkeit sind. Damit schreibt also auch das Grundgesetz die deutsche Staatsangehörigkeit nach dem Abstammungsprinzip fest. Wenn in einem deutschen Parlament in einer Vereidigungsformel vom Volk gesprochen wird, kann damit also nur das deutsche Volk gemeint sein – daran ändern auch naseweise Uminterpretationsversuche von Frau Kliese nicht das Geringste.
 
Die Aufgeregtheit von einigen Leuten wegen der Annahme der Verpflichtungsformel durch die NPD-Abgeordneten ist künstlich und zielt offensichtlich nur darauf, eine überflüssige Debatte zum Volksbegriff in die nationale Opposition hineinzutragen. Überflüssig deshalb, weil im organisierten Nationalismus das Abstammungsprinzip unantastbar ist. Schon bei der nächsten ausländerpolitischen Debatte im Landtag wird die NPD in der gewohnten Schärfe klarstellen, wer für sie ‚Volk’ und wer bloße ‚Bevölkerung’ ist. Denn Deutscher wird man nicht durch einen Paß, sondern ist man von Geburt – oder eben nicht.”
 
Holger Szymanski
Pressereferent der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Tel.: (0351) 493 49 00 // (0160) 67 23 112
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