“Ende gut, alles gut” – in diesem Sinne argumentierte der CDU-Redner Christian Piwarz am 26. Juni 2009 in der Aussprache über den Abschlußbericht zum Untersuchungsausschuß über den sogenannten “Sachsen-Sumpf”. Der Untersuchungsausschuß sollte die Frage untersuchen, ob es im Freistaat kriminelle Netzwerke bis in höchste Kreise von Politik, Justiz und Polizei gab oder gibt. Der Obmann der NPD-Fraktion im Untersuchungsausschuß, der Landtagsabgeordnete Jürgen Gansel, hatte schon früh darauf aufmerksam gemacht, daß sich der Untersuchungsausschuß dieser Aufgabe wegen der permanenten Blockadepolitik der CDU gar nicht widmen konnte.
Den Ergebnissen und Aussagen des vorliegenden Berichts der Mehrheitsfraktionen der Regierungskoalition des 2. Untersuchungsausschusses der 4. Wahlperiode über die getroffenen Feststellungen zum Sachverhalt und deren Bewertung stimmte die NPD-Fraktion in den meisten Bewertungen nicht zu. Sie hält es daher für ihre Aufgabe, die politische Bewertung der Arbeitsweise des Ausschusses und der daraus resultierenden bisherigen Untersuchungsergebnisse aus eigener Sicht darzulegen, und verfaßte daher ein Minderheitenvotum, das im folgenden dokumentiert werden soll:
Minderheitsvotum der NPD-Fraktion
I. Der im Einsetzungsbeschluß vom 19. Juli 2007 vorgegebene Untersuchungsauftrag konnte aus folgenden Gründen nicht vollständig abgearbeitet werden:
1.1. Teilnichtigkeit des Einsetzungsbeschlusses
Aus der Entscheidung des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs im Urteil vom 29. August 2008, die Spiegelstriche “Krisenmanagement der Staatsregierung”, “Informationspolitik der Staatsregierung gegenüber der Öffentlichkeit” sowie “Konsequenzen der Staatsregierung aus den Vorgängen und deren Aufarbeitung zur zukünftigen Gewährleistung der uneingeschränkten Funktionsfähigkeit rechtsstaatlicher Informations-und Kontrollmechanismen” aus dem Untersuchungsauftrag herauszulösen, da durch sie das Prinzip verletzt würde, nachdem sich die Kontrollkompetenz des Parlaments grundsätzlich nur auf bereits abgeschlossene Vorgänge erstrecken darf, ist nach Ansicht der NPD-Fraktion keinesfalls eine Berechtigung für die angeblichen verfassungsrechtlichen Bedenken der Staatsregierung abzuleiten, nach denen der Einsetzungsbeschluß insgesamt nichtig sein könnte, da diese die Aufklärung der zu untersuchenden kriminellen und korruptiven Netzwerke, die gegebenenfalls darin verstrickten Beamten sowie die vernachlässigte Rechts-, Fach- und Dienstaufsicht der Behörden des Freistaates Sachsen nicht einmal am Rande tangieren. Diese aus Sicht der NPD-Fraktion vorgeschobenen “Bedenken” der Staatsregierung gegen Umfang und Art des Untersuchungsgegenstandes wurden lediglich instrumentalisiert, um ein Organstreitverfahren erforderlich zu machen und in dessen “Windschatten” durch stereotyp vorgetragene “verfassungsrechtliche Bedenken” eine Totalblockade des Einstiegs in die inhaltliche Aufgabe des Untersuchungsgegenstandes durchzusetzen und formalrechtlich zu bemänteln.
Der Sächsische Verfassungsgerichtshof hat im Gegensatz dazu in seinem Urteil vom
29. August 2008 unmißverständlich die Verfassungswidrigkeit des Handeins der Staatsregierung wie auch das berechtigte Interesse der Öffentlichkeit an der Aufklärung der im Raum stehenden Vorwürfe deutlich gemacht.
1.2. Verhinderung und Verschleppung der Beweiserhebung und damit des mit der Einsetzung des Untersuchungsausschusses verfolgten Aufklärungsziels
Der Sächsische Verfassungsgerichtshof stellte in seinem Urteil vom 29. August 2008 fest, daß “die Verfahrensherrschaft im Untersuchungsausschuß und damit insbesondere die Entscheidung über die Reihenfolge der Beweiserhebung und die Zweckmäßigkeit von Terminierungen grundsätzlich in der Hand der Ausschußmehrheit” liegt. Diese Verfahrensherrschaft dürfe aber nicht mißbraucht werden, um “die Verwirklichung des mit der Einsetzung eines Untersuchungsausschusses verfolgten Aufklärungsziels durch die Gestaltung des Verfahrens” zu gefährden. Im Gegenteil, die Verfahrensregeln seien vielmehr auf die “effektive Erfüllung des Untersuchungsauftrags hin auszulegen und anzuwenden”. Diese mit dem Urteil vom 20. August 2008 noch einmal verfassungsrechtlich festgestellten Grundsätze für die Arbeitsweise von durch Minderheiten eingesetzte Untersuchungsausschüsse wurden von der Ausschußmehrheit der Koalitionsfraktionen permanent mißachtet und verletzt.
Die Sächsische Staatsregierung trägt gemeinsam mit der Ausschußmehrheit der Koalitionsfraktionen die alleinige Verantwortung dafür, daß sich die faktische Arbeitsaufnahme des 2. Untersuchungsausschusses um mehr als ein Jahr verzögerte. Sie verhinderten zunächst die Einvernahme derjenigen Zeugen, für die die Erteilung einer Aussagegenehmigung durch die Staatsregierung nicht erforderlich war, die Realisierung von Beweisanträgen, die mit der Heranziehung umfangreicher Aktenbestände hinsichtlich untersuchungsrelevanter Sachverhalte der einsetzungsberechtigten Minderheit verbunden waren, die Akteneinsicht durch die Mitarbeiter der Fraktionen, indem man für diese eine Sicherheitsüberprüfung Ü 3 erforderlich machte – die höchste Sicherheitsstufe für Geheimnisträger der NATO -, für deren Durchführung im Falle der Zustimmung der Betroffenen selbst eine Frist von mindestens einem Jahr anzusetzen war, und auf der man ohne Begründung und trotz fehlender Rechtsgrundlage beharrte (vgl. Protokoll der 21. Sitzung des Untersuchungsausschusses vom 4. November 2008, S. 5; Einwand Dr. Martens, FDP).
Symptomatisch für die Einschätzung der NPD-Fraktion, daß es der Ausschußmehrheit bei der Verzögerung der Arbeitsaufnahme des Untersuchungsausschusses nicht um verfassungsrechtliche Bedenken, sondern lediglich um eine dilatorische Verfahrensverschleppung ging, ist die Äußerung des Ausschußmitglieds Heinz Eggert (CDU) gegenüber dem Ausschußmitglied Professor Dr. Günther Schneider (CDU) nach dem Ende der 5. Ausschußsitzung vom 22. Oktober 2007 im Treppenhaus des Landtags: “Und das [gemeint die bisherige Blockade der Arbeitsaufnahme des Ausschusses durch rechtliche Einwände] machen wir jetzt solange weiter, bis es schneit.” Der Angesprochene quittierte diese Aussage mit Heiterkeit (vgl. Plenarprotokoll 4/135, S. 11310).
11. Vorrangige Untersuchung der Arbeitsweise des Landesamtes für Verfassungsschutz durch den Untersuchungsausschuß
Nachdem die Blockade der Arbeitsaufnahme des Untersuchungsausschusses durch den Sächsischen Verfassungsgerichtshof weitestgehend aufgehoben worden war, verständigten sich dessen Mitglieder in der 17. Sitzung am 2. September 2008 aufgrund des äußerst knappen noch zur Verfügung stehenden Zeitfensters darauf, im Wege einer erzwungenen Selbstbeschränkung sich zunächst mit der Tätigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz, hier insbesondere mit dem für die Beobachtung der organisierten Kriminalität zuständig gewesenen Referat 33/34, wie auch mit dem Zusammenwirken des Landesamtes mit dem Staatsministerium des Innern und mit der Rechts-, Fach- und Dienstaufsicht des Staatsministeriums des Innern zu befassen.
Im September 2003 richtete das Landesamt für Verfassungsschutz unter der Leitung der Regierungsdirektorin Simone Henneck das Referat 33 mit der Aufgabe ein, die Bestrebungen der organisierten Kriminalität zu beobachten. Die Auswahl der Leiterin dieses Referats erfolgte ohne Zweifel aufgrund der tiefgreifenden Erfahrungen und teils spektakulären Erfolge der vormaligen Staatsanwältin auf dem Gebiet der Bekämpfung der organisierten Kriminalität. Die Vernehmung sowohl der Zeugin Henneck als auch des Zeugen Hindinger, der als Leiter der Abteilung der Vorgesetzte des Referats war, ergaben eindeutig, daß die im OK-Referat geltenden und angewandten Arbeitsprinzipien hinsichtlich Erfassung, Aktenführung und Informationspflichten gegenüber der Leitungsebene des Landesamtes sich nicht von denen anderer Abteilungen unterschieden und daß diese mit der gleichen Professionalität ausgeübt wurden. Auch die Tatsache, daß die Referatsleiterin Henneck später durch den damaligen Präsidenten Rainer Stock zur stellvertretenden Abteilungsleiterin der Abteilung 3 bestellt wurde, ist ein Anhalt dafür, daß deren Arbeit zur Zufriedenheit der Hausspitze ausgeübt wurde.
Ferner ergaben die Vernehmungen der beiden Zeugen, daß die vom Referat 33 beobachteten Komplexe “osteuropäische OK”, “italienische OK” beziehungsweise “italienische Mafia”, “Rocker”, “Abseits 11” und “Abseits 111” durchaus geeignet waren, als “höchst gefährdend” und “beeinträchtigend für die freiheitlich-demokratische Grundordnung” eingeschätzt zu werden.
Heftig widersprochen werden muß daher der Auffassung der Koalitionsfraktionen, nach der die Beweisaufnahme des Untersuchungsausschusses ergeben habe, daß es analog zu den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Dresden keinerlei Anhaltspunkte für die Existenz krimineller und korruptiver Netzwerke, an denen Vertreter aus Politik, Justiz und Polizei oder Bedienstete der Kommunal- und Landesverwaltung beteiligt gewesen seien, gegeben habe. Die Zeugenbefragung ergab, daß insbesondere der Komplex “Abseits 111”, in dessen Umfeld diese Verstrickung gemutmaßt wurde – und wird -, zum Zeitpunkt der Schließung des Referats 33/34 derjenige Beobachtungskomplex war, der am wenigsten aufgearbeitet war, so daß daraus keinesfalls eine Falsifizierung im Hinblick auf die erhobenen Informationen und Erkenntnisse abgeleitet werden kann. Im Gegenteil, der Anfangsverdacht auf bestehende Personennetzwerke aus Wirtschaft, Politik, Polizei und Justiz ließ im Referat eine geradezu “hektische Betriebsamkeit” aufkommen, als bekannt wurde, daß die Beobachtung der organisierten Kriminalität nach dem Urteil des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes eingestellt werden sollte, um den Komplex noch “übermittlunqs- beziehungsweise abgabereif” zu machen. Gerade auch die Tatsache, daß sämtliche Akten vor einer endgültigen Auswertung und Prüfung abgegeben werden mußten, spricht eben nicht für das Fehlen von Anhaltspunkten für den Beteiligung von Angehörigen aus Polizei und Justiz an kriminellen und korruptiven Netzwerken, sondern lediglich für ein erzwungenes Einstellen der Recherchen und damit für eine nicht erfolgte “Validisierunq” der Untersuchungsergebnisse.
11.1. Aufbau, Organisation und Funktionieren der Rechts-, Fach- und Dienstaufsicht des Staatsministeriums des Innern über das Landesamt für Verfassungsschutz im Allgemeinen und die Tätigkeit des OK-Referates im Besonderen
Zur Untersuchung der Rechts-, Fach-sowie Dienstaufsicht des Staatsministeriums des Innern (SMI) über das Landesamt für Verfassungsschutz wurden vom 2. Untersuchungsausschuss die zuständigen Referats-und Abteilungsleiter Karl Bey, Harald Piekert, Percy Rooks und Eike Springborn vorgeladen, außerdem der damals zuständige Staatssekretär des SMI, Dr. Jürgen Staupe, sowie der damalige Staatsminister des Innern, Dr. Thomas de Maziere, sowie der amtierende Staatsminister des Innern, Dr. Albrecht Buttolo.
Die Zeugen Bey und Rooks verweigerten die Aussage vor dem Untersuchungsausschuß gemäß § 55 StPO mit Verweis darauf, daß gegen sie auf Veranlassung des Staatsministeriums des Innern Disziplinarverfahren wegen der Verletzung der Dienst und Fachaufsicht, mangelnden Informationsaustausches sowie unterlassener Warnung der politischen Leitung des Ministeriums eingeleitet worden seien.
Der Zeuge Piekert machte dagegen deutlich, daß mit der Fachaufsicht zumindest in seinem Fall – des Staatsministeriums des Innern über das Landesamt für Verfassungsschutz – Beamte beauftragt sind, deren mangelhafte beziehungsweise fachfremde Ausbildung, aber auch deren ständig wechselnde Zuständigkeitsbereiche eine wirksame Kontrolle dieses hochsensiblen Bereichs nachrichtendienstlicher Ermittlungen mit unmittelbarer Auswirkung nicht nur auf den Bereich krimineller Aktivitäten, sondern auch auf den Bereich der politischen Aktivitäten parlamentarischer Oppositionsparteien faktisch stark einschränken. Hinsichtlich seiner Eignung als Aufsichtsperson über das Landesamt für Verfassungsschutz und als stellvertretender Geheimschutzbeauftragter des Staatsministeriums des Innern führte der Zeuge Piekert aus:
“Es gab am Anfang meiner Tätigkeit keine Einführung des Inhalts, daß man am Stück die Aufgaben hätte kennenlernen können. Natürlich habe ich mit meiner Vorgängerin aus Anlaß der Amtsübergabe das eine oder andere besprochen. Aber das ist natürlich nicht in dem Umfang möglich gewesen -es gibt ja immer auch zeitliche Reibungspunkte -, der es rechtfertigen würde, hier von einer fachlichen Einweisung, näheren Aufklärung, Erläuterung oder Einführung zu sprechen. Es ist aber richtig: Ich habe verschiedentlich Lehrgänge besucht, allerdings mit recht kurzem zeitlichen Umfang, also nicht so, daß man sagen könnte: ,Hier gab es eine Grundschulung für neue Mitarbeiter des Verfassungsschutzes.‛ Ich habe einmal … ein, anderthalb Jahre nach Beginn der Tätigkeit … eine gewisse Grundinformation bekommen.”
(vgl. Seite 26 des Stenografischen Protokolls vom 11. März 2009 über die Zeugenvernehmung des Harald Piekert vom 25. Februar 2009)
Desweiteren machte der Zeuge Piekert deutlich, daß es – zumindest in der Zeit, als es ihm oblag, die Kontrolle des Landesamtes für Verfassungsschutz auszuüben kaum festgefügte und eingespielte Kontrollstrukturen gab, etwa in Gestalt eines Jour fixe, formalisierter schriftlicher Berichte oder anlaßunabhängiger Überprüfungen der laufenden Akten. Die NPD-Fraktion bewertet diese Äußerungen dahingehend, daß es im SMI tatsächlich schwerwiegende Unterlassungen im Bereich der Fach- und Dienstaufsicht des Verfassungsschutzes gab. Auch der Umstand, daß gegen die beiden Zeugen Bey und Rooks Disziplinarverfahren mit dem Vorwurf der Verletzung von Pflichten in der Fach- und Dienstaufsicht eingeleitet wurden, unterstreicht diese Auffassung. Nicht zuletzt der Sächsische Datenschutzbeauftragte Andreas Schurig fand für dieses Versagen deutliche Worte:
“Das SMI hat von der Fachebene bis hoch zur Spitze erheblichen Anteil an diesem Versagen. Eine Rechts- und Fachaufsicht hat nicht stattgefunden.”
(vgl. Seite 9 des Stenografischen Protokolls vom 8. Oktober 2008 der Vernehmung des Zeugen Andreas Schurig von 30. September 2008)
11.2. Einschüchterung von Mitarbeitern und Zeugen
Einen weiteren Tiefpunkt undemokratischer Gesinnung stellen die zahlreichen Einschüchterungsversuche des Staatsministeriums des Innern, der Leitungsebene des Landesamtes für Verfassungsschutz sowie der Staatsanwaltschaft Dresden dar.
Bei der Vernehmung der Zeugin Simone Henneck wurde deutlich, wie schnell-vermutlich aus falsch verstandener Staatsräson – aus einer bis dato hochgelobten und beförderten Regierungsdirektorin, einer “unerschrockenen Kämpferin gegen Gewaltkriminalität”, plötzlich eine .Diplomjuristin” von minderen juristischen Graden und eine verhaltensauffällige Person werden kann, der nicht nur ein Disziplinarverfahren angehängt wird, sondern die im Zustand eines völligen körperlichen Zusammenbruchs Demütigungen des Präsidenten und dessen Stellvertreters des LN über sich ergehen lassen muß, die erst durch Sanitäter, die eine lebensbedrohliche Situation erkennen, beendet werden. Eine Aufzählung der Zumutungen, denen die Zeugin Henneck danach ausgesetzt war, würde den Rahmen eines Minderheitsvotums sprengen.
Unter dem Pseudonym “Sarah” wurde am 28. April 2009 eine sogenannte Wahrnehmungszeugin vernommen, die in Leipzig Ende 1993/Anfang 1994 im damaligen Kinderbordell “Jasmin” unter Schlägen und Morddrohungen zur Prostitution gezwungen wurde. Die Zeugin erkannte auf ihr vorgelegten fotografischen Ablichtungen im Jahre 2000 auch herausgehobene Vertreter aus Wirtschaft und Justiz als “Kunden” des Bordells wieder. Dieser Aussage folgten Anzeigen des von ihr vermeintlich wiedererkannten Staatsanwalts und Richters. Die Staatsanwaltschaft Dresden ging sogar so weit, daß sie selbst bei noch nicht abgeschlossener Vernehmung Zeugen des 2. Untersuchungsausschusses deutlich machte, man verfolge deren Aussagen und werde, sollte man dazu Veranlassung haben, strafrechtliche Ermittlungen wegen vermeintlicher Falschaussage veranlassen.
Es ist evident, daß die Bereitschaft der Zeugen, eventuell strafbewehrte inhaltliche Angaben zu den sie betreffenden Themenkomplexen zu machen, dadurch deutlich eingeschränkt wurde und sich nachteilig auf die Beweiserhebung des Untersuchungsausschusses auswirkte.
111. Ergebnisse und Ausblick
Die NPD-Fraktion stellt fest, daß die im Einsetzungsbeschluß des Landtags der 4. Wahlperiode vom 19. Juli 2007 zur Untersuchung aufgetragenen Sachverhalte größtenteils gar nicht, in anderen Fällen auch nicht annähernd erschöpfend untersucht werden konnten.
Im Gegensatz zu den Koalitionsfraktionen der CDU und SPD vertritt die NPD-Fraktion nicht die Meinung, daß im Verlauf der Untersuchungen keine Existenz korruptiver und krimineller Netzwerke festgestellt werden konnte, im Gegenteil, daß von eben diesen Mehrheitsfraktionen wie auch von der Staatsregierung und der Staatsanwaltschaft Dresden eine erschöpfende Untersuchung und gegebenenfalls Feststellung dieser Netzwerke konsequent, systematisch und absichtlich boykottiert und torpediert wurde.
Die unerklärliche und irreversible Vernichtung wichtiger Aktenbestände, die massive Beeinflussung und Einschüchterung von Beamten und Zeugen durch die Dienstvorgesetzten beziehungsweise die Staatsanwaltschaft Dresden haben die Aufklärung des “Sachsensumpfes”, die nach Auffassung des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes im öffentlichen Interesse liegt, verhindert. Die Art und Weise, wie sich der ehemalige Präsident des Landesamtes für Verfassungsschutz, Rainer Stock, unter Vorhaltung somatischer und psychosozialer Beschwerden und unter Mißachtung amtsärztlicher Untersuchungstermine einer dringend gebotenen Vernehmung durch den Untersuchungsausschuß entziehen konnte, ist schlichtweg skandalös.
Aus diesen Gründen hält es auch die NPD-Fraktion für dringend geboten, den unter diesen Umständen nur unzureichenden und vorläufigen .Abschlußbericht des
2. Untersuchungsausschusses auch dem 5. Sächsischen Landtag mit der ausdrücklichen Bitte zur Kenntnis vorzulegen, sich den im 4. Sächsischen Landtag nicht abgearbeiteten Untersuchungsauftrag zueigen zu machen, einen eigenen Untersuchungsausschuß mit entsprechenden Aufgabenzuweisungen einzurichten und die Beweisaufnahme bis zu einem endgültigen Ergebnis fortzusetzen.
Im Übrigen schließt sich die NPD-Fraktion der juristischen Einschätzung und Bewertung des Entwurfs der Vertreter der den 2. Untersuchungsausschuß einsetzenden Minderheit der Fraktionen Die Linke, FDP und Bündnis 90/Die Grünen an.
07.07.2009
Arne Schimmer
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Tel.: (0351) 493 49 00 // (0170) 18 74 207
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