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NPD-Fraktion siegt vor dem Leipziger Verfassungsgerichtshof

02.07.2009 | von Frank Franz

Die betroffenen Abgeordneten der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag haben ihr Organstreitverfahren vor dem Sächsischen Verfassungsgerichtshof in Leipzig gegen den Präsidenten des Sächsischen Landtages, Erich Iltgen, gewonnen und damit ein wichtiges Grundsatzurteil für eine Stärkung der Unabhängigkeit des Abgeordnetenmandats und des Datenschutzes von Abgeordneten und Bürgern erstritten.

 
Hintergrund der Organklage war eine Durchsuchung des Abgeordnetenbüros des NPD-Landtagsabgeordneten Peter Klose am 18. Februar 2008. Schon das Delikt, wegen dessen angeblicher Begehung gegen Peter Klose ermittelt wurde, war eine Lapalie. Peter Klose wurde vorgeworfen, auf der Weltnetzseite des damaligen NPD-Kreisverbandes Zwickau gegen den Paragraphen 86a des Strafgesetzbuches verstoßen zu haben (Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen). Der Vorwurf wurde damit begründet, daß auf der Netzseite des damaligen NPD-Kreisverbandes Zwickau, für die Herr Klose verantwortlich zeichnet, über eine Kranzniederlegung zum Volkstrauertag am 26.11.2007 berichtet wurde. In dem Bericht wurde auch erwähnt, daß ein an der Veranstaltung unbeteiligter Passant im Vorbeigehen einen Satz ausgesprochen habe, der nach Auffassung der Staatsanwaltschaft einem früheren Leitsatz der Waffen-SS ähnlich sei.
 
Im Zuge der dadurch ausgelösten und nach Auffassung der NPD-Fraktion völlig unverhältnismäßigen Durchsuchung des Abgeordnetenbüros von Peter Klose wurden auch der Computer und zahlreiche Speichermedien des Fraktionsmitarbeiters Lennart Aae beschlagnahmt, der das Büro mit Peter Klose teilt.
 
Schon damals äußerte die NPD-Fraktion den Verdacht, daß es bei der Durchsuchungsaktion der Staatsanwaltschaft Zwickau und des LKA nicht um die Ermittlung eines angeblichen Verstoßes gegen den Paragraphen 86a StGB ging, sondern vielmehr um die Ausspähung der NPD-Landtagsfraktion. Ein Indiz war das Beschlagnahmeprotokoll, das beinahe ausschließlich die Arbeitsmittel des Fraktionsmitarbeiters Lennart Aae umfaßte, der gerade damit beschäftigt war, wichtige parlamentarische Initiativen der Fraktion vorzubereiten. Die NPD-Landtagsabgeordneten Dr. Johannes Müller und Winfried Petzold strebten daraufhin eine Organklage gegen Landtagspräsident Iltgen an, durch dessen Zustimmung die Durchsuchung von Kloses Büro erst ermöglicht wurde.
 
In seinem Urteil vom 25. Juni 2009 stellte nun das sächsische Verfassungsgericht in Leipzig fest, daß die Zustimmung Iltgens zur Durchsuchung von Kloses Büro ohne vorherige Prüfung des Falles rechtswidrig war.
 
Der stellvertretende NPD-Fraktionsvorsitzende Dr. Johannes Müller äußerte heute dazu:
 
“Das Landesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung deutlich gemacht, daß Ermittlungsmaßnahmen der Polizei in einem Abgeordnetenbüro des Sächsischen Landtages eine Einzelfallentscheidung des Landtagspräsidenten vorangehen muß, und derartige Aktionen nicht durch einen allgemeinen Verweis auf bestehende Gesetze legitimiert werden können.
 
Das Urteil aus Leipzig zeigt, daß die NPD-Fraktion mit ihren Protesten gegen die Durchsuchung am 18. Februar 2008 völlig im Recht gewesen war und damals ein eklatanter Verstoß gegen demokratische Verfassungsgrundsätze und gegen die Gewaltenteilung vorlag.
 
Besonders skandalös bei der damaligen Durchsuchung war der Umstand, daß damals beinahe ausschließlich Speichermedien des Fraktionsmitarbeiters Lennart Aae beschlagnahmt wurden, die wichtige Informationen zur politischen Strategie der NPD-Fraktion sowie dessen Korrespondenzen mit sächsischen Bürgern enthielten, die sich mit ihren Sorgen an Abgeordnete der sächsischen NPD-Fraktion gewandt hatten, welche von Herrn Aae betreut wurden. So betreute Aae unter anderem mehrere parlamentarische Initiativen der NPD zur Rettung der sächsischen Textilindustrie und tauschte sich in diesem Rahmen auch mit Mitarbeitern von Fabriken aus, die von der Schließung bedroht sind.
 
Das von der NPD-Fraktion erstrittene Urteil ist nicht nur eine Stärkung der Unabhängigkeit des Abgeordnetenmandats, sondern auch der Informationsrechte und des Datenschutzes von Abgeordneten, Fraktionen und Bürgern, die sich mit ihren Informationen, Anliegen und Sorgen an Abgeordnete des Sächsischen Landtages wenden.
 
Der am 30. August neu zu wählende Landtag ist nun gefordert, sich am Maßstab des Urteils des Verfassungsgerichtshofes zu orientieren und das Verfahren der Zustimmung des Landtagspräsidenten zur Durchsuchung von Abgeordnetenbüros in der Geschäftsordnung verfassungskonform neu zu gestalten.”
 
02.07.2009
 
Arne Schimmer
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Tel.: (0351) 493 49 00 // (0170) 18 74 207
 
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