Der Bundespräsidentenkandidat von NPD und DVU, der Liedermacher Frank Rennicke, hat heute Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingelegt. Außerdem hat Rennicke einen Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung auf Gleichbehandlung mit den anderen drei Präsidentenkandidaten gegenüber dem Bundestagspräsidenten Prof. Dr. Norbert Lammert gestellt.
Der Hintergrund: Auf der Netzseite des Bundestages wurde in der vergangenen Woche eine Präsentation Rennickes veröffentlicht, die sich – wie bei den anderen Kandidaten auch – an einer vom Kandidaten eingereichten Selbstdarstellung orientierte. Frank Rennicke stellte sich unter anderem als “jüngerer Bewerber für das Amt des Bundespräsidenten” vor, der “eine moderne, national-alternative Opposition getreu Artikel 20 des Grundgesetzes” verkörpere, “unbequem, nicht angepaßt und volksnah”.
Nach einer Intervention der beiden Bundestagsvizepräsidenten Wolfgang Thierse (SPD) und Petra Pau (LINKE), die in diesen Zeilen “Neonazi-Propaganda” sehen wollten, veranlaßte Bundestagspräsident Prof. Norbert Lammert die Löschung des Beitrags und seine Ersetzung durch eine stark gekürzte Version.
Das Mitglied der Bundesversammlung, der stellvertretende sächsische NPD-Fraktionsvorsitzende Dr. Johannes Müller, erklärte heute dazu:
“Ich begrüße die Entscheidung von Frank Rennicke, nach Karlsruhe vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen, um sich seine Gleichbehandlung mit den anderen drei Präsidentenkandidaten zu erstreiten. Die Zensur des Bundestagspräsidenten stellt aus unserer Sicht als Wahlmänner einen Willkürakt der öffentlichen Gewalt dar, durch den Frank Rennicke in seinen Rechten, insbesondere denjenigen, die den Schutz seines passiven Wahlrechts betreffen, verletzt wird. Außerdem stellt die Ersetzung von Frank Rennickes Vorstellungstext durch eine extrem gekürzte Version einen Eingriff in das Recht des Antragstellers auf Chancengleichheit gegenüber seinen Mitbewerbern dar, deren Vorstellungstexte in etwa viermal so lang wie der von Frank Rennicke sind.
Für eine effektive Wahlbewerbung ist eine ausreichende Vorstellung der Kandidaten aber unerläßlich, damit die Wahlmänner der Bundesversammlung überhaupt wissen, wer zur Wahl steht. Dies erschöpft sich dabei nicht nur in der Kenntnis des Namens eines jeden Kandidaten, sondern bezieht sich insbesondere auf den persönlichen, beruflichen, familiären und politischen Hintergrund des Kandidaten. Gerade bei der Wahl des Staatsoberhaupts müssen die Wahlmänner über ein Mindestmaß an Information über die Persönlichkeit eines jeden Wahlbewerbers verfügen. Eine solche Vorstellung der einzelnen Kandidaten kann aber nur im Vorfeld der Wahl zum Bundespräsidenten erfolgen, weil der eigentliche Wahlvorgang ohne vorherige Aussprache stattfindet.
Im Gegensatz zu seinen drei Mitbewerbern hatte der Antragsteller bislang überhaupt keine Gelegenheit, sich auch nur annähernd so umfangreich und medienwirksam wie diese vorzustellen. Während Horst Köhler, Prof. Dr. Gesine Schwan und Peter Sodann regelmäßig in den Rundfunk- und Fernsehnachrichten präsent waren, zahlreiche Interviews geben konnten und z. B. auf der Weltnetzseite der Tagesschau exklusiv vorgestellt werden, wird Frank Rennicke auf der Sonderseite der Tagesschau zur Bundespräsidentenwahl bis zum heutigen Tage mit keinem Wort erwähnt.
Wenigstens die Neutralität eines Verfassungsorgans wie des Bundestages muß gewahrt bleiben, deshalb wünsche ich Frank Rennicke viel Erfolg mit seiner Verfassungsklage. “
Nach Meinung von Juristen ist die Gültigkeit der 13. Bundesversammlung durch das Verhalten des Bundestagspräsidenten in Frage gestellt.
19.05.2009
Arne Schimmer
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Tel.: (0351) 493 49 00 // (0170) 18 74 207
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