Aktuell

“Endlich die deutsche Verfassung schaffen!”

14.04.2009 | von Frank Franz

Der NPD-Fraktionsvorsitzende Holger Apfel unterstützt den Vorstoß des SPD-Fraktionsvorsitzenden Franz Müntefering für die Schaffung einer deutschen Verfassung.

 
In der “Bild am Sonntag” vom 12. April 2009 hatte Müntefering mit Blick auf politische Befindlichkeiten in Mitteldeutschland erklärt: “Eigentlich war doch vorgesehen, daß es nach der Einheit eine gemeinsam erarbeitete Verfassung gibt, deshalb hat die Bundesrepublik ja nur ein Grundgesetz. Aber ihr habt uns euer Grundgesetz einfach übergestülpt, anstatt eine gemeinsame Verfassung zu schaffen. Das muß man aufarbeiten”. Das Verhältnis zwischen beiden Landesteilen leide darunter, daß es 1990 nicht zu einer “wirklichen Vereinigung” gekommen sei, “sondern die DDR der Bundesrepublik zugeschlagen” wurde.
 
Mit diesen Aussagen übernahm Müntefering eine der zentralsten politischen Forderungen der NPD. Ironischerweise war es gerade die rot-grüne Bundesregierung unter Führung des SPD-Kanzlers Gerhard Schröder und des SPD-Innenministers Otto Schily, unter deren Federführung es im Jahr 2001 zu dem letztlich gescheiterten NPD-Verbotsverfahren kam. Eine der Hauptvorwürfe, die der NPD damals gemacht wurden, bestand gerade in der Forderung der Nationaldemokraten nach einer deutschen Verfassung, die als „Grundgesetzfeindlichkeit“ ausgelegt wurde.
 
Der NPD-Fraktionsvorsitzende Holger Apfel äußerte heute zum Müntefering-Vorstoß:
 
“Zwanzig Jahre nach der Wende von 1989 entdecken die SPD und ihr Vorsitzender Franz Müntefering plötzlich den Artikel 146 GG, dessen Auftrag, eine Verfassung zu schaffen, “die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist”, bis heute von einer nationsvergessenen politischen Klasse nicht eingelöst wurde. Offensichtlich haben die SPD und ihr Vorsitzender einen solchen Bammel vor den anstehenden Wahlen in Mitteldeutschland, daß man mit der Forderung nach der Einberufung einer Verfassunggebenden Versammlung nun plötzlich eine der jahrzehntelangen Kernforderungen der NPD übernimmt.
 
Richtig ist, daß die Mitteldeutschen im Wendejahr 1989 ein neues Deutschland und eine deutsche Verfassung wollten, aber nur an die Bundesrepublik angeschlossen wurden und das Grundgesetz diskussionslos übernehmen mußten.
 
Wenn der SPD-Vorsitzende Franz Müntefering nun davon spricht, daß das Grundgesetz den Mitteldeutschen ‚einfach übergestülpt‛ wurde, dann ist das zwar nicht falsch, aber nur die halbe Wahrheit. Denn schon die westdeutsche Entstehungsgeschichte des Grundgesetzes zeigt, daß dieses nur unter dem Genehmigungsvorbehalt der West-Alliierten verabschiedet wurde und der Herrenchiemseer Verfassungskonvent Änderungswünsche der Alliierten berücksichtigen mußte. Die Westdeutschen durften außerdem über das Grundgesetz genausowenig abstimmen wie die Mitteldeutschen. Der Staatsrechtler Carlo Schmid, der dem Herrenchiemseer Verfassungskonvent als Vertreter der SPD angehörte, bezeichnete das Grundgesetz deshalb als ‚Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft‛ und als ‚Bauriß für einen Notbau‛.
 
Aus diesen Gründen stellt die NPD nun schon seit Jahrzehnten die Souveränitätsfrage, was ihr im Jahr 2001 ein Parteienverbotsverfahren einbrachte, das damals ironischerweise ausgerechnet von SPD-Spitzenpolitikern vorangetrieben wurde.
 
Die NPD hat schon im Jahre 2001 ein Staatspolitisches Positionspapier veröffentlicht, in dem sie ihre Reformvorschläge für eine neue politische Ordnung skizziert. Da davon auszugehen ist, daß abseits populistischer Phrasen keine wirklichen Initiativen zu erwarten sind oder aber staatsrechtliche Konzepte der SPD eher noch auf eine verfassungsrechtliche Legitimation des status quo hinauslaufen, sei an dieser Stelle noch einmal auf die verfassungsrechtlichen Kernforderungen der NPD hingewiesen:
 
– Die im Grundgesetz festgeschriebenen Grundrechte sind um die einklagbaren sozialen Grundrechte und die Rechte des deutschen Volkes zu erweitern.
 
– Die Mitwirkung der BRD in internationalen Organisationen ist nur zulässig, wenn keine Grundrechte berührt werden und somit die Volkssouveränität beachtet wird.
 
– Der Bundespräsident (Staatsoberhaupt) ist direkt vom Volk zu wählen. Fest steht, daß der Bundespräsident bislang rein repräsentative Funktionen hat und seine Stellung etwas schwächer ist, als die des englischen Monarchen, was geändert werden sollte.
 
– Volkssouveränität statt Parlamentssouveränität! Die NPD fordert die Einführung von Volksentscheiden bei allen Grundsatzfragen, die den Bestand von Volk und Staat betreffen.
 
Wir Nationaldemokraten laden Herrn Müntefering herzlich dazu ein, mit uns eine inhaltlich-politische Diskussion über eine künftige deutsche Verfassung zu führen und fordern ihn auf, dafür zu sorgen, daß schnellstmöglich eine vom deutschen Volk gewählte Verfassunggebende Nationalversammlung ihre Arbeit aufnimmt!
 
14.04.2009
 
Arne Schimmer
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Tel.: (0351) 493 49 00 // (0170) 18 74 207
 
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