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“Versammlungsrecht muß über politischer Narrenfreiheit stehen”

11.03.2009 | von Frank Franz

Seit dem Inkrafttreten der Föderalismusreform besteht für das Versammlungsrecht keine Gesetzgebungskompetenz des Bundes mehr (bisher: Artikel 74 Absatz 1 Nr. 3 Grundgesetz). Die Vorschriften des Versammlungsgesetzes gelten aber gemäß Artikel 125 a Absatz 1 GG so lange fort, wie sie nicht durch Landesrecht ersetzt worden sind. Deshalb hat die NPD-Fraktion heute einen eigenen Gesetzentwurf in das Plenum eingebracht, um das entstandene Vakuum zu füllen und um den grundrechtsfeindlichen Plänen von Justizminister Geert Mackenroth entgegenzutreten, der über die Schaffung „befriedeter Bezirke“ in Wahrheit grundrechtsfreie Zonen schaffen will.

 
Der NPD-Fraktionsvorsitzende Holger Apfel ging bei der Einbringung des Gesetzentwurfs nochmals auf den entsprechenden Gesetzentwurf der Staatsregierung aus dem Februar 2008 ein. Dieser richte sich „selektiv und willkürlich gegen das Grundrecht der Versammlungsfreiheit“ und zeige „exemplarisch“, worum es den herrschenden Parteien bei ihrer Verschiebung der Gesetzgebungskompetenz für das Versammlungsrecht zu den Ländern gehe, nämlich „um eine Möglichkeit für die Landesregierungen, das Grundrecht der Versammlungsfreiheit zulasten der nationalen Opposition verfassungswidrig einzuschränken“. Um dieses Ziel zu erreichen, so Apfel weiter, verzichteten die etablierten Parteien auch auf die „bundesweit einheitliche Gewährung jenes Grundrechts, das laut Bundesverfassungsgericht zu den vornehmsten Menschenrechten überhaupt gehört“, nämlich des Versammlungsrechts.
 
Apfel kritisierte, daß „die versammlungsrechtliche Praxis sich immer mehr durch eine Art politischer Narrenfreiheit auszeichnet – für Behörden, Innenministerien und ihre unter dem Namen Antifa bekannte fünfte Kolonne.“ Das bestehende Bundesversammlungsgesetz aus dem Jahr 1953 sei durch „nicht eingearbeitete Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts“, wie beispielsweise des Brokdorf-Beschlusses aus dem Jahr 1985, geprägt. Belege hierfür seien u.a. die eigentlich geforderte, aber nicht ungesetzte Versammlungsfreundlichkeit der Behörden, das Kooperationsgebot zwischen Demonstrationsanmelder und Behörde und die grundsätzliche Möglichkeit der Abhaltung von Eil- und Spontanversammlungen unter freiem Himmel. Deshalb sei im Gesetzentwurf der NPD „die Kooperation für alle Fälle verbindlich vorgeschrieben, in denen die Behörde Verbot oder Auflagen erwägt“ und „die Pflichten beider Seiten – Veranstalter und Behörde – bei der Kooperation verbindlich definiert“, um willkürliche Verfügungen zu erschweren.
 
Die SPD-Rednerin Margit Weihnert und der FDP-Redner Jürgen Martens konnten gegen den Gesetzesentwurf der NPD, der sowohl die aktuelle Rechtssprechung als auch die Fachliteratur der letzten Jahrzehnte berücksichtigt, nur schrille Polemik ins Feld führen.
 
Deshalb erinnerte Holger Apfel in seinem zweiten Debattenbeitrag seine beiden Vorredner daran, daß kein Grundrecht dazu mißbraucht werden darf, „um andere an der Ausübung ihrer Grundrechte zu hindern“. Genau dies sei aber im Zuge des „Kampf gegen Rechts“ die Regel, weswegen die NPD-Fraktion sich in ihrem Gesetzesentwurf darum bemüht habe, „eine genauere Definition von Störungen und Störversammlungen“ vorzunehmen. Es spreche „Bände über die Rechtsverachtung der Blockparteien“, wenn diese nun versuchten, „ausgerechnet gegenüber diesen Bemühungen irgendwelche verfassungsrechtlichen Bedenken vorzutäuschen“. Apfel erinnerte in diesem Zusammenhang auch an die teilweise gewalttätigen Bemühungen von militanter „Antifa“ und dem linken Bündnis „GehDenken“ zur Verhinderung des alljährlichen Gedenkmarsches der „Jungen Landsmannschaft Ostdeutschland“ und die Untätigkeit der Staatsanwaltschaften gegenüber solchen Bestrebungen. Nur so könne es passieren, daß von linken Gruppierungen getragene Sitzblockaden zur Aushebelung des Versammlungsrechtes sogar noch unter den Augen der Polizei stattfinden könnten.
 
Am Ende seiner Rede äußerte Apfel:
 
„Der Gesetzentwurf der NPD bringt das Versammlungsrecht in Sachsen auf den neuesten Stand und bildet deshalb im Gegensatz zu dem Machwerk der Staatsregierung eine ernsthafte Diskussionsgrundlage für die Ausgestaltung dieser wichtigen Rechtsmaterie. Daß Sie sich wieder einmal einer seriösen Debatte darüber entzogen haben, zeigt deutlich, welche Gefahr Sie und Ihresgleichen für die Wahrung der Grundrechte in unserem Land darstellen.“
 
11.03.2009
 
Arne Schimmer
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Tel.: (0351) 493 49 00 // (0170) 18 74 207
 
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