Der NPD-Fraktionsgeschäftsführer Frank Ahrens hat in seiner Funktion als stellvertretender Versammlungsleiter der nationalen Gedenkveranstaltung in Dresden am 14. Februar 2009 eine Ordnungswidrigkeitsanzeige gegen Friedemann Bringt vom „Vorbereitungskreis GehDenken“ sowie gegen eine Person, die unter dem Pseudonym „Klara Schmidt“ auftritt, wegen Verstoßes gegen die Impressumspflicht in Verbindung mit der Aufforderung zur Verhinderung einer nicht verbotenen öffentlichen Versammlung und der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener gestellt.
So enthält das Faltblatt der Initiative „GehDenken“, die unter anderem von Altbundespräsident Richard von Weizsäcker sowie Landespolitikern der LINKEN, der Grünen und der SPD unterstützt wird, die Aufforderung „Europas größten Naziaufmarsch“ zu „stoppen“ und das „Auftakterlebnis der Nazis“ zu „verhindern“.
Noch deutlicher werden die aus Antifa-Kreisen stammenden Verfasser eines Falt- sowie eines Flugblattes, das unter dem Titel „Keine Versöhnung mit Deutschland. Deutsche Täter_innen sind keine Opfer. Naziaufmärsche verhindern“ herausgegeben wird. Hier wird zu „antifaschistischen Aktionen“ aufgerufen, um „die Nazi-Aufmärsche am 13. und 14. Februar 2009 zu verhindern sowie das geschichtsrevisionistische Trauerspektakel am 13. Februar zu stören“. Außerdem wird von „sogenannten deutschen Opfern“ gesprochen und festgestellt, daß eine Versöhnung mit Deutschland „unmöglich“ sei.
Seine Strafanzeige hat Frank Ahrens auch an den sächsischen Innenminister Albrecht Buttolo, die Dresdner Oberbürgermeisterin Helma Orosz und den Dresdner Polizeipräsidenten Dieter Hanitsch weitergeleitet.
Außerdem hat Frank Ahrens gegen einen Mann, der am 22. Januar in Dresden Plakate mit der Aufschrift „Nazi-Aufmarsch verhindern“ und „Deutsche TäterInnen sind keine Opfer“ verklebt hatte, Strafanzeige wegen der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten und der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener gestellt.
Frank Ahrens äußerte heute dazu:
„Ich finde es unerträglich, daß es relevante gesellschaftliche Kräfte gibt, die bis hin zu Altbundespräsident Richard von Weizsäcker reichen, die denjenigen, die friedlich und würdevoll an die Opfer der alliierten Bomberangriffe vom 13. und 14. Februar 1945 erinnern wollen offenbar das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit entziehen wollen. Die Mittel, die dazu in Einsatz gebracht werden sollen, sind Straßenblockaden und nackte Gewalt. Wenn die Initiatoren der Initiative „GehDenken“ und die Antifa mit ihren rechtswidrigen Aufrufen durchkommen, dann haben wir bald Zustände wie in der DDR, wo es zwar formal garantierte Grundrechte in der Verfassung gab, deren konkrete Inanspruchnahme den Bürgern aber verwehrt wurde. Die am 13. und am 14. Februar stattfindenden nationalen Gedenkveranstaltungen müssen vor denjenigen, die das Faustrecht für sich in Anspruch nehmen, konsequent geschützt werden.
Ich bin gespannt, ob die Staatsanwaltschaft meine Anzeigen mit dem gleichen Eifer bearbeitet wie diejenigen Anzeigen, die sich gegen NPD-Mitglieder richten.
Straftaten, die im Zusammenhang mit den Aktivitäten gegen die nationalen Gedenkveranstaltungen am 13 und am 14. Februar begangen werden, werde ich in meiner Funktion als stellvertretender Versammlungsleiter der Veranstaltung am 14. Februar natürlich auch weiterhin konsequent zur Anzeige bringen.
Ich appelliere an die zuständigen Behörden, am 13. und 14. Februar für die Gewährung der Grund- und Menschenrechte für alle Dresdner Bürger zu sorgen und denjenigen das Handwerk zu legen, die das mit Gewalt verhindern wollen.“
30.01.2009
Arne Schimmer
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Tel.: (0351) 493 49 00 // (0170) 18 74 207
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