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NPD-Fraktion begrüßt Urteil der Leipziger Richter

16.10.2008 | von Frank Franz

Zu der heutigen Entscheidung des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes zur teilweisen Verfassungswidrigkeit des Nichtraucherschutzgesetzes erklärte der NPD-Fraktionsvorsitzende Holger Apfel:

 
„Die NPD-Fraktion begrüßt das heutige Urteil und sieht sich in seiner Auffassung bestätigt, daß ein allgemeines Rauchverbot in Eckkneipen mit dem Recht auf Berufsfreiheit nicht vereinbar ist. Bekanntlich hatte sich die NPD-Fraktion mit einem Antrag für eine Änderung des Nichtraucherschutzes stark gemacht, um die Existenz der Betreiber von kleinen Ein-Raum-Gaststätten zu sichern. Der Informationsstand der NPD zum Tag der offenen Tür im Sächsischen Landtag am 3. Oktober stand in diesem Jahr deshalb unter dem Motto ‚Sächsische Kneipen schützen – soziale Treffpunkte erhalten`.
 
Wir erwarten nun von der Staatsregierung, daß sie zügig eine Neufassung des Gesetzes vorlegt und den vom Gericht eingeräumten Zeitraum zur Änderung bis zum 31.12.2009 nicht vollständig ausnutzt. Sollte das nicht der Fall sein, wird die NPD-Fraktion selbst einen eigenen Entwurf für ein Änderungsgesetz in den Landtag einbringen.“
 
16.10.2008
 
Arne Schimmer
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Tel.: (0351) 493 49 00 // (0170) 18 74 207
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