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Alexander Delle wendet sich mit Offenem Brief an Ronald Weckesser

22.09.2008 | von Frank Franz

Alexander Delle wendet sich mit Offenem Brief an Ronald Weckesser

 
Nachdem die sächsische LINKEN-Landtagsfraktion auf einer Sondersitzung am Donnerstag, den 18. September 2008, mehrheitlich beschlossen hat, ein förmliches Ausschlußverfahren gegen ihr Mitglied Ronald Weckesser einzuleiten, erwägt dieser nun für den Fall eines Fraktionsausschlusses juristische Schritte.
 
Der stellvertretende NPD-Fraktionsvorsitzende Alexander Delle hat sich heute in einem Offenen Brief an Weckesser gewandt, indem er diesen dazu ermuntert, sich auch auf juristischer Ebene gegen seinen Fraktionsausschluß zu wehren. Delle und Weckesser gehören beide dem Haushalts- und Finanzausschuß des Sächsischen Landtags an.
 
In dem Offenen Brief heißt es:
 
„Sehr geehrter Kollege Weckesser,
 
zu meiner Bestürzung hat die Linksfraktion im Sächsischen Landtag in der vergangenen Woche beschlossen, gegen Sie ein Sie ein Fraktionsausschlußverfahren in Gang zu setzen.
Deshalb möchte ich mich mit dem folgenden Offenen Brief an Sie wenden.
 
Vor dem Hintergrund seiner tieferliegenden, tatsächlichen Ursachen, nämlich der seit langem bekannten politischen Auseinandersetzungen zwischen Ihnen und der Fraktionsspitze, ist es nicht grundsätzlich der Beschluß, der bei mir Bestürzung auslöst. Denn natürlich kann sich eine Fraktion – wie auch eine Partei – bei schwerwiegenden Differenzen über politische Inhalte oder Strategien von einem Mitglied trennen. Dann kann man aber erwarten, daß diese politischen Unterschiede auch als Gründe für die Entscheidung genannt werden. Darauf haben Sie selbst, Herr Weckesser, und nicht zuletzt auch die Wähler meines Erachtens ein originäres demokratisches Recht.
 
Was mich in der Tat bestürzt, ist der Umstand, daß gerade dies nicht geschieht, sondern Sie vielmehr wegen Ihrer freien Mandatsausübung im Dresdner Stadtrat bestraft werden sollen.
 
Man rügt Sie wegen Ihres Abstimmungsverhaltens im Stadtrat und will Sie auf dieser Grundlage aus der Landtagsfraktion ausschließen. Das ist schon abenteuerlich, wäre aber noch halbwegs nachvollziehbar, wenn es um die Zustimmung zu einer grundsätzlichen politischen Sachentscheidung gegangen wäre, durch welche die Politik der LINKEN in Sachsen konterkariert werden würde.
 
Aber, wie Sie am besten selbst wissen, ist dies keineswegs der Fall. Ganz im Gegenteil, denn ich denke doch, daß die Zustimmung zu einer Gedenkminute für die Opfer der Anschläge vom 11. September 2001 trotz aller berechtigten Kritik an den Weltherrschaftsbestrebungen der amerikanischen Regierung doch sicher auch auf der politischen Linie der LINKEN liegt. Sie werden also nicht wegen der inhaltlichen Zustimmung gemaßregelt, sondern vielmehr, weil Sie einem Antrag des Nationalen Bündnis Dresden zugestimmt haben – jenem Bündnis volkstreuer Deutscher, dessen Fraktionsstatus dank der Machenschaften aller übrigen Stadtratsparteien trotz gegebener Fraktionsstärke immer noch nicht formal anerkannt ist. Damit betreibt Ihre Partei zusammen mit den anderen vermeintlich ‚demokratischen‛ Parteien in gleicher Weise wie gegen die NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag eine Boykottpolitik, deren Quintessenz lautet: keinem Antrag der Fraktion zustimmen, und zwar unabhängig vom Inhalt des Antrages und von der politisch-inhaltlichen Überzeugung des einzelnen Abgeordneten!
 
Wie Sie wissen, beschränkt sich der Landtagsboykott nicht auf das Abstimmungsverhalten, sondern umfaßt auch die Aussprache über Anträge und Gesetzentwürfe der NPD-Fraktion. Es ist den ‚freien Abgeordneten‛ der vorgeblich ‚demokratischen‛ Parteien nur nach strengster Abstimmung mit den Fraktionsspitzen erlaubt, zu den NPD-Initiativen überhaupt Stellung zu nehmen, und für die Stellungnahmen gelten rigorose Regeln, die unter Weglassung jeglicher sachlichen Auseinandersetzung im wesentlichen eine rigide Diffamierung und Verhöhnung vorschreiben. Über die Einhaltung dieser im wahrsten Sinne des Wortes undemokratischen und unparlamentarischen Regeln stimmen sich die Fraktionsspitzen der sog. ‚demokratischen Fraktionen‛ immer noch regelmäßig in konspirativer Weise ab.
 
Daß dies alles den ureigensten Rechten und Pflichten frei gewählter Abgeordneter und dem Geist der Sächsischen Verfassung widerspricht, steht außer Frage, auch wenn es formell auf ‚Freiwilligkeit‛ beruht. Ich schätze Sie als so redlich und integer ein, Herr Weckesser, daß Sie dies zumindest in internen Gesprächen das eine oder andere Mal haben durchblicken lassen.
 
In dem Moment aber, wo eine Fraktion gegen ‚Boykottbrecher‛ Sanktionen verhängt, überschreitet sie die Grenze zum direkten Verfassungsbruch. Denn bei aller Würdigung der Rolle der Fraktionen im real existierenden Parlamentarismus gilt immer noch Artikel 39 Absatz 3 Sächsische Verfassung: ‚Die Abgeordneten vertreten das ganze Volk. Sie sind nur ihrem Gewissen unterworfen und an Aufträge und Weisungen nicht gebunden.‛ Auch die Rechte und Pflichten der Abgeordneten des Deutschen Bundestages sind in diesem Sinne und mit den gleichen Worten – nur in etwas anderer Reihenfolge – festgelegt, und zwar in Artikel 38 Absatz 1 des Grundgesetzes.
 
Wie zahlreiche Äußerungen in der Vergangenheit immer wieder gezeigt haben, offenbart die Selbstverständlichkeit, mit der sich die LINKE, aber auch andere ‚demokratische‛ Fraktionen über diesen demokratischen und parlamentarischen Grundsatz hinwegsetzen, in erschreckender Deutlichkeit, wie dünn der demokratische Lack ist, mit dem sie sich tarnen.
 
Der Begriff ‚Demokratie‛ ist für die Funktionäre und Berufspolitiker der antinationalen und volksfeindlichen politischen Klasse nur eine Keule, mit der sie in höchst undemokratischer Weise die volkstreue Opposition zu vernichten trachten.
 
Am nachhaltigsten schaden sie aber damit der Demokratie selbst. Das wird gerade in Ihrem Fall deutlich, sehr geehrter Herr Weckesser. Mir ist klar, daß Sie bei der Abstimmung im Stadtrat nicht beabsichtigten, das Nationale Bündnis zu unterstützen. Sie dachten nur an die Sachfrage, nämlich die Abhaltung einer Gedenkminute für die Opfer des 11. September 2001. Aber Sie mißachteten dabei einen Augenblick lang das Ausgrenzungsgebot. Daraus wird Ihnen jetzt im Sächsischen Landtag ein Strick gedreht.
 
Jetzt haben Sie die Gelegenheit, die Demokratiefeindlichkeit und Verfassungswidrigkeit dieser Praktiken festzustellen bzw. durch den Sächsischen Verfassungsgerichtshof feststellen zu lassen. Ich appelliere an Sie, dies auch tatsächlich zu tun. Sie würden damit der Demokratie einen größeren Dienst erweisen als Ihre Parteifreunde, die – auch als ehemalige Stasispitzel – heute zu Fragen von Demokratie und Rechtstaatlichkeit den Mund nicht voll genug bekommen, diese Werte jedoch genauso diskreditieren, wie sie selbst in der DDR den Sozialismus im Mißkredit gebracht haben.
 
Mit freundlichen Grüßen,
 
Alexander Delle
stellv. NPD-Fraktionsvorsitzender
Haushaltspolitischer Sprecher“
 
22.09.2008
 
Arne Schimmer
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Tel.: (0351) 493 49 00 // (0170) 18 74 207
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