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Ist Völkerrecht nur verpflichtend, wenn es US-Interessen dient?

11.09.2008 | von Frank Franz

Es ist ein Skandal, der sich bislang abseits der deutschen Medienöffentlichkeit abspielt: Seit nunmehr zwei Jahren nutzt die NATO den Flughafen Leipzig-Halle in Schkeuditz als Standort für strategische Lufttransporte in Kriegsgebiete wie den Irak und Afghanistan. Die militärischen Start- und Landerechte stehen dabei nach Ansicht der NPD-Fraktion in einem eklatanten Widerspruch zum Völkerrecht. Deshalb hatte die NPD-Fraktion einen Antrag „Sachsen von ausländischen Streitkräften freihalten – US-Truppentransporte über den Flughafen Leipzig/Halle sofort unterbinden!“ gestellt, der heute im Plenum debattiert wurde.

 
Der Leipziger NPD-Abgeordnete Winfried Petzold betonte bei der Einbringung des Antrags, daß die Nutzung des Flughafens Leipzig-Halle aufgrund militärischer Anforderungen der US-Streitkräfte mittlerweile sogar gerichtsnotorisch sei, nachdem es in der Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht am 16. Juli 2008 vom Vertreter des Freistaates Sachsen offiziell zugegeben wurde. Unter diesen Flügen aufgrund militärischer Anforderungen seien nicht nur die Starts und Landungen der in Leipzig stationierten Großraumtransporter des Typs Antonow An-124-100, sondern vor allem die seit spätestens Juli 2006 regelmäßig und in wesentlich größerem Umfang stattfindenden Truppenverlegungsflüge der USA zu verstehen, die auch im Vergleich zu zivilen Flügen einen so privilegierten Status einnehmen würden, daß für sie sogar das Nachtflugverbot ausgehebelt wurde.
 
Petzold nahm auch auf eine Kleine Anfrage des Landtagsabgeordneten Volker Külow Bezug, in der die Staatsregierung nach dem Umfang der über Leipzig-Halle vorgenommenen amerikanischen Truppentransporte gefragt wurde und die daraufhin nur ausweichend mit der Zahl von 333 774 Transitfluggästen antwortete, die im Jahr 2007 am Flughafen Leipzig-Halle gezählt wurden. Petzold bezeichnete diese Antwort als „Augenwischerei“, da Beobachter davon ausgingen, daß fast alle Leipziger Transitfluggäste US-Soldaten seien. Deshalb – so Petzold weiter – sei es „ein beschämender Ausdruck BRD-deutscher US-Hörigkeit“, wenn die Staatsregierung zwar „in rechtlich fragwürdiger Weise auf sächsischem Staatsgebiet die Verlegung von US-Truppen zu fremden Kriegseinsätzen“ dulde, aber gleichzeitig die Schamlosigkeit besitze, die Behauptung aufzustellen, „vom Umfang dieser Transporte keine genaue Kenntnis zu haben.“
 
Petzold ging auch nochmals auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Juli 2008 ein, in dem festgestellt wurde, daß das Regierungspräsidium Leipzig nicht über die Flüge zu entscheiden habe.
 
Dazu äußerte Petzold:
 
„Erstens dienen die amerikanischen Truppenverlegungen in den Nahen Osten der Führung des Krieges im Irak, der auch nach Feststellung der Bundesregierung völkerrechtswidrig ist. Zweitens bestimmt Artikel 5 Absatz 3 des Vertrages über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland, des sogenannten ‚Zwei-plus-vier-Vertrages‛, folgendes, ich zitiere: ‚Ausländische Streitkräfte und Atomwaffen oder deren Träger werden in diesem Teil Deutschlands [Sprich: Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik und Berlins] weder stationiert noch dorthin verlegt.‛ – Zitat Ende…Und, drittens, stellt Artikel 25 Grundgesetz eindeutig fest: ‚Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.‛“
 
Für die CDU antwortete Frank Heidan, der die „Auseinandersetzung“ mit der NPD wieder anhand der üblichen sachfremden Assoziationsketten führte und es als „beschämend“ bezeichnete, daß sich ein derartiger „Antiamerikanismus“ an einem 11. September im Hohen Hause manifestiere. Heidan sprach allen Ernstes von amerikanischen „Friedenstruppen“, die in historischer Kontinuität zu den Streitkräften stünden, die verhindert hätten, daß in Deutschland immer noch „Leute wie sie“ – Heidan meinte offensichtlich die NPD-Abgeordneten – ihr „Unwesen treiben“.
 
In seiner Entgegnung versicherte der NPD-Redner Jürgen Gansel dem CDU-Mann, daß „Al-Quaida keine Unterorganisation der NPD“ ist. Gansel erinnerte an eine Kleine Anfrage von Winfried Petzold aus dem Jahr 2005, in der dieser die Staatsregierung auf ihre Haltung zur Verletzung des „Zwei-plus-Vier-Vertrages“ durch die Militärflüge gefragt hatte und zur Antwort bekam, daß vorübergehende Aufenthalte ausländischer Soldaten in Berlin und Mitteldeutschland durch diesen Vertrag nicht ausgeschlossen seien.
 
Dazu führte Gansel am Ende seiner Rede aus:
 
„Wenn der Zwei-plus-vier-Vertrag festlegt, daß ausländische Truppen im Beitrittsgebiet ‚weder stationiert noch dorthin verlegt werden dürfen‛, dann heißt dies neben dem Stationierungsverbot auch, daß ausländische Truppen in das betreffende Gebiet nicht hineinbewegt werden dürfen. Das gilt umso mehr, wenn die Truppenbewegungen der Weiterverlegung in Kriegsgebiete dienen.
 
Sonst würde ja die ausdrückliche Unterscheidung zwischen ‚Stationierung‛ und ‚Verlegung‛ überhaupt keinen Sinn ergeben.
 
Oder kann es sein, daß es eine selektive Beachtung des Völkerrechts gibt? Daß die Bundesrepublik nur dann zur Einhaltung des Völkerrechts verpflichtet ist, wenn es den Interessen der Besatzungsmacht USA dienlich ist? Und wenn es den USA dienlich ist, wird sogar das Grundgesetz auf kaltem Wege suspendiert.
Bekanntlich besagt Artikel 26 Grundgesetz, daß ‚Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, verfassungswidrig und unter Strafe zu stellen sind‛.
 
Und der Transport von US-Soldaten in den Nahen Osten galt schon 2003 der Vorbereitung und gilt heute der Weiterführung eines völkerrechtswidrigen Angriffskrieges durch die Globalisierungsvormacht USA. Der NPD-Antrag zielt darauf, den Freistaat Sachsen frei zu halten von ausländischen Streitkräften und US-Truppentransporte über den Flughafen Leipzig/Halle zu unterbinden. Geben Sie sich einfach einen Ruck.“
 
11.09.2008
 
Arne Schimmer
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Tel.: (0351) 493 49 00 // (0170) 18 74 207
 
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