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NPD-Obmann Jürgen Gansel begrüßt Urteil des Verfassungsgerichtshofes

29.08.2008 | von Frank Franz

Der sächsische Verfassungsgerichtshof hat heute die grundsätzliche Rechtmäßigkeit der Einsetzung des Untersuchungsausschusses zur sogenannten „Sachsen-Sumpf“-Affäre bestätigt.

 
Der Sächsische Landtag hatte vor über einem Jahr – auch mit den Stimmen der NPD-Fraktion – seinen 2. Untersuchungsausschuß in dieser Legislaturperiode eingerichtet, nachdem eine ganze Reihe von dubiosen Vorgängen in der sächsischen Justiz bekannt geworden war. Im Mittelpunkt standen massive strafrechtliche Vorwürfe, die von einer ehemaligen Referatsleiterin des Landesamtes für Verfassungsschutz und einem Leipziger Polizeikommissar erhoben wurden.
Die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen verliefen jedoch im Sande und wurden schließlich im Frühjahr 2008 ganz eingestellt.
 
Nach Darstellung der CDU und der Staatsregierung handelte es sich angeblich um haltlose Behauptungen von übermotivierten Beamten. Im Zuge der Affäre wurde u.a. der Präsident des Landesamtes für Verfassungsschutz abgelöst und durch seinen Vorgänger ersetzt.
 
Die Staatsregierung verweigerte dem Untersuchungsausschuß die von ihm angeforderten Akten mit der Begründung, der vom Landtag beschlossene Untersuchungsauftrag des Ausschusses sei verfassungswidrig.
 
Die Leipziger Verfassungsrichter verpflichteten die Regierung nun grundsätzlich zur Herausgabe der Akten. Lediglich Teile des Untersuchungsauftrages seien verfassungswidrig, weil sie Vorgänge betreffen, die bei der Einsetzung des Ausschusses noch nicht abgeschlossen waren. Diese seien aber durchaus von den anderen Themen zu trennen.
 
Mit einem schnellen Arbeitsbeginn des Untersuchungsausschusses ist trotz des Urteils aber nicht zu rechnen. Justizminister Geert Mackenroth (CDU) kündigte zunächst eine „vertiefte Prüfung“ an.
 
Der NPD-Obmann im 2. Untersuchungsausschuß, Jürgen Gansel (MdL), erklärte zu dem heutigen Urteil:
 
„Die NPD-Fraktion begrüßt selbstverständlich die heute ergangene Entscheidung. Sie darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, daß es der CDU gelungen ist, die Aufklärung der Sachsen-Sumpf-Affäre über ein Jahr zu verzögern. Ich stimme der Einschätzung des Ausschußvorsitzenden Klaus Bartl zu, daß eine vollständige Erfüllung des Untersuchungsauftrages bis zum Ende der Wahlperiode im nächsten Jahr nicht mehr möglich sein wird. Um so wichtiger ist, es, daß jetzt insbesondere die angeforderten Verfassungsschutz-Akten sofort herausgegeben werden. Ich warne CDU und Staatsregierung davor, jetzt mit neuen juristischen Winkelzügen die Arbeit erneut hinauszuzögern. Ich glaube nach wie vor nicht, daß alle Vorwürfe nur Hirngespinste von Beamten waren.“
 
Holger Szymanski
Pressereferent der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Tel.: (0351) 493 49 00 // (0160) 67 23 112
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