Die NPD-Fraktion hat ein eigenes Faltblatt mit dem Titel „Soziale Treffpunkte erhalten – Unsere Kneipen schützen“ zum Streit um das sächsische Rauchverbot erstellt.
Das Faltblatt kann im Netz unter folgender Adresse heruntergeladen werden:
http://www.npd-fraktion-sachsen.de/pdf/veroeffentlichungen/kneipenschuetzen.pdf
Der stellvertretende NPD-Fraktionsvorsitzende Alexander Delle äußerte heute dazu:
„Mit seiner gestrigen Entscheidung gegen die bisherige Nichtrauchergesetzgebung der Bundesländer hat das Bundesverfassungsgericht den Ball in die Hälfte der Politik zurückgespielt.
Es ist gut, daß damit die Landesgesetzgeber nun die Möglichkeit einer Korrektur der mißlungenen Nichtrauchergesetze erhalten. Allerdings sind die von Karlsruhe festgelegten Auflagen für das Rauchen in kleinen Kneipen unserer Auffassung nach viel zu restriktiv. So dürfen die von der Aufhebung des Rauchverbots in Baden-Württemberg und Berlin betroffenen Kneipen weder zubereitete Speisen anbieten noch eine Gastfläche, die 75 Quadratmeter überschreitet, bewirtschaften.
Kneipen, die diese harten Auflagen erfüllen und damit in Berlin und Baden-Württemberg ihre Türen rauchenden Gästen wieder öffnen dürfen, machen aber in Deutschland nur einen verschwindend geringen Anteil an allen betroffenen Kneipen aus.
Deshalb bleibt die NPD bei ihrer Forderung, daß Betreiber von Einraum-Gaststätten ein Recht auf Selbstbestimmung eingeräumt wird und sie selbst entscheiden können, ob sie ihre Betriebe als Raucher- oder Nichtraucherlokal führen wollen – nur so kann das wirtschaftliche Aus für viele kleine sächsische Gastronomiebetriebe abgewendet werden.“
Das angehängte Faltblatt können Sie sich als PDF-Datei herunterladen.
30.07.2008
Arne Schimmer
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Tel.: (0351) 493 49 00 // (0170) 18 74 207
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