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Glanzleistung in moralischer und charakterlicher Hinsicht!

10.07.2008 | von Frank Franz

Der vor kurzem aus dem Bundesverfassungsgericht ausgeschiedene Richter Wolfgang Hoffmann-Riem hat sich in sensationeller Weise über die Strafbarkeit der sogenannten Holocaust-Leugnung geäußert. Wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ berichtet, sagte Hoffmann-Riem am Dienstagabend im Anschluß an einen Vortrag zur „Versammlungsfreiheit auch für Rechtsradikale – Kapitulation des Rechtsstaates?“ im Wissenschaftszentrum Berlin: „Ich würde als Gesetzgeber die Holocaust-Leugnung nicht unter Strafe stellen.“

 
Hoffmann-Riem zeigte sich der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ zufolge auch skeptisch, was die Strafbarkeit der Verwendung von Kennzeichen und Symbolen verfassungsfeindlicher Organisationen angeht. Zwar gebe es auch hier einen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers. „Ich selber würde auch damit zurückhaltend sein, weil ich nicht glaube, daß das Problem auf diese Weise bewältigt werden kann“, sagte der Staatsrechtslehrer und frühere Hamburger Justizsenator. Es gebe ein „Katz-und-Maus-Spiel“ mit Symbolen, sagte er mit Blick auf die Strafverfahren etwa wegen durchgestrichener Hakenkreuze.
 
Hoffmann-Riem betonte, daß sich „Neonazi-Demonstranten meist nicht unfriedlich“ verhielten. Das möge „Kalkül“ sein, sei aber „Fakt“. Gewalttätig seien oftmals die Gegendemonstranten. Versammlungsverbote könnten aber nicht mit gewalttätigen Gegendemonstranten begründet werden, auch wenn das von manchen Behörden und Verwaltungsgerichten so gesehen werde. Generell sei es „politisch klug, Ventile zu belassen, anstatt Märtyrer zu schaffen“, sagte er.
 
Hoffmann-Riem gehörte von 1999 bis März 2008 dem Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts an.
 
Hierzu stellte der NPD-Fraktionsvorsitzende Holger Apfel am Rande der heutigen Plenarsitzung fest:
 
„Natürlich hat Herr Hoffmann-Riem mit seiner Kritik recht. Das Beschämendste am Rechtsmißbrauch gegen nationale Deutsche ist ja, daß er völlig offen, unter den Augen von Hunderttausenden von Richtern, Rechtsgelehrten und anderen vermeintlichen Verteidigern des Rechtsstaates stattfindet – schon seit Jahrzehnten, mit steigender Tendenz. Gäbe es Herrn Hoffmann-Riem nicht, müßte man noch sagen: Ohne daß auch nur ein einziger in exponierter Stellung ernsthafte Kritik daran geäußert hätte! Deswegen bin ich Herrn Hoffmann-Riem für seine offenen und mutigen Worte zutiefst dankbar. Als wir vor kurzem unseren Entwurf zu einem Sächsischen Versammlungsgesetz ausarbeiteten, ließen wir uns nicht zuletzt von den unter maßgeblicher Mitwirkung dieses mutigen Richters zustande gekommenen wegweisenden versammlungsrechtlichen Urteilen des Bundesverfassungsgerichts und von weiteren versammlungsrechtlichen Stellungnahmen aus der gleichen Feder leiten.
 
Aber erst durch seine Kritik an § 130 StGB Absatz 3 („Holocaust-Leugnung“) hat Herr Hoffmann-Riem Rechtsgeschichte geschrieben, zwar nicht als wissenschaftliche Glanzleistung, denn die krasse Verfassungswidrigkeit dieser Strafrechtsbestimmung ist unter Verfassungsjuristen ein offenes Geheimnis – was ja gerade das Beschämende an der Sache ist -, aber sehr wohl als Glanzleistung in moralischer und charakterlicher Hinsicht – und als wirkliche Verteidigung des Rechtsstaates gegen Heerscharen von juristischen Mitläufern und Ja-Sagern, die alle das Unrecht kennen, aber zu feige sind, etwas dagegen zu unternehmen.
 
Die Aufhebung des § 130 StGB Absatz 3 liegt den Nationaldemokraten nicht deshalb am Herzen, weil sich die NPD Munition für einen ihr fälschlicherweise immer unterstellten ‚Antisemitismus‛ erhofft, sondern deshalb, weil die NPD durch die ‚Anti-Revisionismus-Gesetze‛ sowohl das Prinzip der Wissenschaftsfreiheit als auch das hohe Gut der Meinungsfreiheit für beschädigt und teilweise aufgehoben hält und weil der Staat nicht das Recht hat, seinen Bürgern ein bestimmtes Geschichtsbild gesetzlich vorzuschreiben.“
 
Apfel ging auch auf die Kritik von Stephan Kramer, des Generalsekretärs des Zentralrats der Juden in Deutschland, an Hoffmann-Riems Äußerungen ein.
 
Kramer hatte mit Blick auf Hoffmann-Riems Äußerungen gesagt: „Ich möchte nicht wissen, wie schlimm es in Deutschland aussähe, wenn die Leugnung des Holocausts nicht strafbar wäre“. In einer Zeit „des spürbar wachsenden Rechtsextremismus sei der Versuch, ein Verbot aufzuweichen, ein gefährliches Signal“.
 
Dazu sagte Holger Apfel:
 
„Deutlicher als Stephan Kramer kann man ja gar nicht sagen, daß in Deutschland das Strafrecht für politische Zwecke instrumentalisiert wird, da nach Kramer das Strafrecht offensichtlich dazu dienen soll, eine wachsende ‚rechte Szene‛ einzudämmen. Kramer hat mit seinen offenherzigen Äußerungen Hoffmann-Riems Kritik nur noch einmal indirekt bestätigt.“
 
10.07.2008
 
Arne Schimmer
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Tel.: (0351) 493 49 00 // (0170) 18 74 207
 
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