Die Landtagsfraktionen von CDU und der SPD haben heute den Entwurf der Staatsregierung für ein Sächsisches Versammlungsgesetz von der Tagesordnung des Rechtsausschusses genommen. Als Grund dafür wurde ein angeblicher Beratungsbedarf genannt.
Für Winfried Petzold, den NPD-Vertreter im Rechtsausschuß, kam dieser Schritt nicht überraschend.
Petzold erklärte zu der heutigen Vertagung des Gesetzentwurfes:
„Es handelt sich beim Regierungsentwurf ganz eindeutig um ein verfassungswidriges Sondergesetz. Diese Tatsache haben sich die Verfasser nicht einmal zu kaschieren bemüht, sondern, ganz im Gegenteil, sie haben im Vorblatt des Gesetzentwurfs ausdrücklich festgestellt, daß in diesem Fall – wegen der ‚herausgehobenen Bedeutung der Meinungsfreiheit‛ – die Abwägungsentscheidungen der Judikative und der Exekutive vom parlamentarischen Gesetzgeber vorwegzunehmen seien.
Dies ist ein klar verfassungswidriger Standpunkt und vor allem eine absurde Begründung. Eine solche Vorwegnahme ist gerade in Sachen Meinungsfreiheit unzulässig, weil dadurch erstens keine individuelle Abwägung mehr möglich ist, und weil sie zweitens nicht zu einem Allgemeinen Gesetz im Sinne von Artikel 5 Grundgesetz, sondern eben zu einem verfassungswidrigen, die Meinungsfreiheit einschränkenden Sondergesetz führen muß, und zwar geradezu nach der auf die fehlende Abwägungsmöglichkeit bezogenen Definition eines solchen Gesetzes.
Die Tatsache, daß dem sächsischen Justizminister ein derartiger Lapsus passieren kann, ist haarsträubend und wirft ein bezeichnendes Licht auf das Maß an Rechtsverwahrlosung und offener Rechtswillkür, das mittlerweile im sogenannten ‚Kampf gegen Rechts‛ erreicht ist.“
30.06.2008
Arne Schimmer
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Tel.: (0351) 493 49 00 // (0170) 18 74 207
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