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Horst Köhler ist seiner Verantwortung als Bundespräsident gerecht geworden!

30.06.2008 | von Frank Franz

Der stellvertretende NPD-Fraktionsvorsitzende Dr. Johannes Müller hat heute die Entscheidung von Bundespräsident Horst Köhler begrüßt, den EU-Reformvertrag vorerst nicht zu unterschreiben und damit den Ratifizierungsprozeß des Abkommens zu unterbrechen.

 
Dr. Johannes Müller äußerte dazu:
 
„Horst Köhler ist heute durch die Nicht-Ratifizierung des Lissabonner EU-Reformvertrages seiner Verantwortung als Bundespräsident gerecht geworden und hat damit bewiesen, daß er nicht gewillt ist, sich von dem Kartell der etablierten Parteien instrumentalisieren zu lassen.
 
Da der EU-Reformvertrag nichts anderes ist als die nur in einigen wenigen Details geänderte EU-Verfassung, kann der Versuch der EU-Politiker, sie den europäischen Völkern gegen deren Willen überzustülpen, nur als weiteren Staatsstreich gegen die Souveränität der europäischen Völker bezeichnet werden.
 
Um dem Neofeudalismus und dem Machtwahn der politischen Klasse Deutschlands eine Grenze zu setzen, setzt sich die NPD nun schon seit Jahrzehnten für die Möglichkeit von Volksabstimmungen über elementare nationale Fragen auch in Deutschland ein. Solange diese Möglichkeit noch nicht besteht und die Deutschen von ihrer eigenen politischen Führung in gewollter politischer Unmündigkeit gehalten werden, bleibt eigentlich nur die Hoffnung auf ein Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts, um wenigstens einen weiteren Souveränitätsverlust Deutschlands zu verhindern.
 
Diese Möglichkeit hat Bundespräsident Köhler nun offengehalten.
 
Es ist besonders interessant, daß Köhler seinen Schritt damit begründete, daß er dem Urteil über den beim Bundesverfassungsgericht vorliegenden Antrag auf einstweilige Anordnung auf Nicht-Unterzeichnung des EU-Reformvertrages nicht vorgreifen wolle. Der Antragssteller ist bekanntermaßen der CSU-Bundestagsabgeordnete Dr. Peter Gauweiler, dessen Anwalt wiederum ist Professor Karl Albrecht Schachtschneider, der als von der NPD-Fraktion benannter Sachverständiger schon im September 2005 bei einer von den Nationaldemokraten beantragten Expertenanhörung die EU-Verfassung als grundgesetzwidrig bezeichnete.
 
Ich finde es bemerkenswert, daß Bundespräsident Köhler Schachtschneiders Einwände gegen den EU-Reformvertrag für schwerwiegend genug hält, um den Ratifikationsprozeß zu unterbrechen. Es ist davon auszugehen, daß das Bundesverfassungsgericht die Auffassungen Schachtschneiders teilt und deshalb den Bundespräsidenten gebeten hat, das Ratifizierungsgesetz nicht zu unterzeichnen, bis das
Bundesverfassungsgericht in der Sache selbst entschieden hat.
 
Angesichts dessen, daß der Lissabon-Vertrag zum Beispiel eine föderale Verteilung der Gesetzgebungs-Kompetenzen für Europa enthält, ähnlich der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern in Art. 72 ff. des Grundgesetzes, verstößt der Vertrag mit Sicherheit gegen die ‚Grundgesetz-Verträglichkeits-Kriterien‛ der EU, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Maastricht-Urteil aufgestellt hat. Auch ein anderes Kriterium, das Demokratie- und Legitimationskettenprinzip in Artikel 20 Grundgesetz, wird sowohl durch die bisherige Entwicklung der EU als auch durch den Lissabon-Vertrag auf das Schwerste verletzt. Das Legitmationskettenprinzip verlangt, daß politische Entscheidungen in Deutschland direkt oder indirekt, aber zu 100 Prozent auf Wählerentscheidungen der deutschen Bevölkerung zurückgehen. Dieses Kriterium wird nicht dadurch erfüllt, daß das Europäische Parlament ein paar Befugnisse mehr bekommt, was aber von den Systempolitikern ständig unterstellt wird. Wenn das Gericht sich selbst treu bleiben will, muß es jetzt anläßlich der Verfassungsbeschwerde von Professor Schachtschneider dies klipp und klar feststellen. Damit würde das deutsche Beitrittsgesetz zum Lissabon-Vertrag gekippt werden. Es würde schon einiger kreativer Fantasie der Verfassungsrichter bedürfen, um zu einer anderen Entscheidung zu kommen und diese zu begründen.“
 
30.06.2008
 
Arne Schimmer
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Tel.: (0351) 493 49 00 // (0170) 18 74 207
 
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