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Regelrechte Notrufe nicht länger überhören!

16.04.2008 | von Frank Franz

In letzter Zeit häuften sich Medienberichte über Scheinanmeldungen insbesondere durch Ausländer aus dem kriminellen Bereich, die teilweise zu Polizeieinsätzen gegen unbescholtene Bürger führten, da sich Kriminelle unter ihrer Adresse einfach angemeldet hatten. Deshalb brachte die NPD-Fraktion einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Sächsischen Meldegesetzes in den Landtag ein, um wenigstens die Erfassung der Daten des Vermieters sicherzustellen. Die Gesetzesinitiative der NPD geht auf eine Anregung des „Bund Deutscher Kriminalbeamter“ zurück, der in den bestehenden Regelungen eine Sicherheitslücke sieht.

 
Der NPD-Landtagsabgeordnete Winfried Petzold sagte zum Gesetzesentwurf der NPD-Fraktion, daß Deutschland noch bis vor einigen Jahren ein hervorragendes Einwohnermeldewesen hatte, auf das man sich in jeder Hinsicht verlassen konnte. Die Zuverlässigkeit sei beispielsweise dadurch gewährleistet worden, daß derjenige, der eine neue Wohnadresse an- oder abmeldet der Meldebehörde den Mietvertrag oder eine Bescheinigung des Vermieters vorzulegen hatte, die sogenannte Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers bei der An- und Abmeldung. Durch die Neufassung des Melderechtsrahmengesetzes vom 19. April 2002 sei die Wohnungsanmeldung beim Einwohnermeldeamt dann in der Tat sehr vereinfacht worden, allerdings leider im Sinne „diverse(r) Betrüger, die an einer amtlichen Bestätigung von Scheinanschriften ein durchaus illegitimes Interesse haben.“ Nach dem derzeitigen Gesetz müßten nämlich weder Name noch Kontaktdaten des Vermieters beziehungsweise Wohnungseigentümers von der Behörde gespeichert werden, was in der Praxis dazu führe, daß sich in der Praxis jeder anmelden kann, wo er will, und zwar auch in den Wohnungen von x-beliebigen Bürgern. „In Betrugsfällen erfahren diese in der Regel nicht einmal etwas von ihrem Glück – bis unter Umständen eines Tages die Polizei vor der Tür steht, um sich den vermeintlichen Mieter vorzuknöpfen“, so Petzold weiter. Die Abwegigkeit einer derartigen Regelung müsse nicht lange begründet werden.
 
Zwar wolle die NPD mit ihrem Gesetzesentwurf nicht die Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers bei der An- und Abmeldung wiedereinführen, da dies gegen das noch gültige Rahmengesetz verstoßen würde, aber man wolle die Erhebung und Speicherung von Namen und Kontaktdaten des Wohnungsgebers ermöglichen, was mit dem Rahmengesetz vereinbar sei. Petzold verwies auf positive Erfahrungen, die im Saarland mit einer Erweiterung der Erfassung und Speicherung von Daten im Meldegesetz gemacht wurden.
 
In einem zweiten Redebeitrag beklagte der NPD-Fraktionsvorsitzende Holger Apfel, daß man in den Medien wenig über die Melderechtsproblematik höre, obwohl es „regelrechte Notrufe zuständiger Stellen und Persönlichkeiten“ gebe. Apfel verwies auf die Berliner Bezirksbürgermeisterin Stephanie Vogelsang, die mit Blick auf die derzeitige Regelung festgestellt hatte: „Dieses Meldegesetz stellt schlicht eine Gefährdung der Sicherheit unseres Landes dar.“ Außerdem zitierte der NPD-Fraktionsvorsitzende Michael Böhl vom „Bund Deutscher Kriminalbeamter“, der in einer Sendung des Fernsehmagazins FAKT gesagt hatte, daß die Änderung des Melderechtsrahmengesetzes für die Polizei generell ein Problem darstelle, das zu katastrophalen Auswirkungen führen könne. Nach der Föderalismusreform, so Apfel, gehe es nun darum, die absurde Lockerung des Melderechts in das 2009 erwartete neue Bundesmeldegesetz nicht zu übernehmen.
 
Zum Abschluß seines Debattenbeitrages sagte Apfel:
 
„Es gibt zwar sicherlich Unterschiede zwischen dem Schmelztiegel Berlin und den sächsischen Metropolen oder gar der sächsischen Provinz, aber in Zeiten der Globalisierung sind die grundsätzlichen und potentiellen Sicherheitsrisiken überall die gleichen…Heute sehen wir diese Sicherheitsbedenken eindeutig bestätigt. Es geht also jetzt darum, die offenkundig gewordenen Sicherheitslücken zu schließen. Wenn Sachsen dies jetzt so umsetzt, dann wird damit nicht nur ein Mangel im sächsischen Melderecht sofort abgestellt, sondern – und das ist noch viel wichtiger – auch eine für die bevorstehende Bundesgesetzgebung präjudizierende Weichenstellung vorgenommen.“
 
16.04.2008
 
Arne Schimmer
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Tel.: (0351) 493 49 00 // (0170) 18 74 207
 
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