Die Bewahrung der regionalen Vielfalt und ihrer Eigenheit wird in Zeiten der Globalisierung immer schwieriger. Deshalb brachte die NPD-Fraktion einen Gesetzesentwurf ein, in dem sie diese Forderung zum Staatsziel erheben will. Außerdem sollen Kommunen und Kreise in Gemeinde- und Landkreisordnungen zu bürgerschaftlicher und bürgernaher Selbstverwaltung verpflichtet werden. Weiter verlangt die NPD in ihrem Gesetzesentwurf eine Änderung des sächsischen Kommunalabgabengesetzes zur Verminderung der finanziellen Belastungen des Bürgers infolge kommunaler Bau- und Betriebsmaßnahmen.
Der NPD-Fraktionsvorsitzende Holger Apfel führte zu dem Gesetzesentwurf aus, daß dieser mit dem Ziel erarbeitet worden sei, die Erhaltung der regionalen Vielfalt stärker in den Fokus der Politik zu rücken. Darüber hinaus solle durch eine bürgernahe Neuausrichtung der kommunalen Daseinsvorsorge die Überlebensfähigkeit der bedrohten Regionen auch unmittelbar gestärkt werden.
Apfel äußerte weiter, daß die Frage, „ob jene großen Teile unseres Landes, die heute einer permanenten Schrumpfung und Entleerung ausgesetzt sind, als sozial, wirtschaftlich und kulturell durchwachsene Lebensräume erhalten bleiben sollen“, zu den zahlreichen grundlegenden Existenzfragen unseres Gemeinwesens gehöre, die von der etablierten Politik nicht nur nicht gestellt, sondern geradezu aus der politischen Diskussion ausgeklammert würden. Es werde zwar viel über notwendige politische Maßnahmen infolge des sogenannten ‚demographischen Wandels‛ geredet, dabei gerate aber meistens aus dem Blickfeld, daß sich „hinter diesem eher trocken-wissenschaftlich anmutenden und zudem verlogenen Terminus vor allem ein dramatischer Verfall unseres Landes und seiner Industrie- und Kulturräume steht“. Bei der Abwägung zwischen verschiedenen politischen Maßnahmen, so Apfel weiter, besitze die Erhaltung des Landes derzeit keinen Stellenwert, und zwar deswegen nicht, weil sie eben kein Staatsziel sei. Dies wolle die NPD-Fraktion ändern.
Zu den weiteren Punkten des NPD-Gesetzesentwurfes erläuterte Apfel:
„Der Schutz des selbst genutzten privaten Grundstücks- und Immobilieneigentums gegen eine Aushöhlung durch untragbar hohe Kommunalabgaben gehört nach unserem Verständnis zur Daseinsvorsorge. Durch eine entsprechende Änderung des Sächsischen Kommunal-abgabengesetzes wollen wir erreichen, daß die Eigentümer nur dann mit Beiträgen zur Deckung von Baukosten oder zur Bildung des Betriebskapitals für kommunale Einrichtungen belastet werden können, wenn wirklich nachweisbar ist, daß ihnen direkt ein entsprechender Nutzen entsteht. Das ist z.B. dann nicht der Fall, wenn eine straßenbauliche Erweiterung überwiegend der allgemeinen Nutzung dient. Oder etwa, wenn ein überteuertes Abwasserentsorgungssystem für die Betroffenen entbehrlich ist, weil sie selbst mehrheitlich eine eigene, preiswertere Lösung vorschlagen. (…) Auch eine Kostenübernahme, die nachweislich nur durch Eintragung einer hohe Grundschuld finanziert werden kann, was oftmals einer Enteignung nahekommt, soll nach unserem Gesetzentwurf nicht mehr zulässig sein.“
Apfel ging auch noch auf weitere wichtige Punkte des NPD-Gesetzesentwurfes ein. So soll eine Veräußerung kommunalen Wohneigentums in Zukunft nur dann möglich sein, wenn dies die Pflicht zur kommunalen Daseinsvorsorge nicht gefährde. So sollen Immobilienspekulationen nach Ansicht der NPD dadurch verunmöglicht werden, daß für den Weiterverkauf von Immobilien eine zeitliche Frist von zehn Jahren gesetzt wird und ein Käufer nur eine begrenzte Zahl von Häusern in einer Gemeinde erwerben darf.
Am Ende der Debatte ergriff der NPD-Landtagsabgeordnete Jürgen Gansel das Wort und benannte die Hauptstoßrichtungen des Gesetzesentwurfs. Zum einen solle unmißverständlich klargemacht werden, daß die Verantwortung für Volk, Land und Heimat beim deutschen Gesetzgeber und nicht bei supranationalen Organisationen wie der EU liege. Zweitens gehe es um die konstitutionelle Festlegung dieses Sachverhaltes in der Sächsischen Verfassung, wodurch die Politik in verbindlicher Weise zum Schutz und zur Bewahrung der Heimat verpflichtet werde. Drittens solle die Stärkung der Bodenständigkeit, des Zusammengehörigkeitsgefühls und des bürgerschaftlichen Engagements in den sächsischen Kommunen und Regionen erreicht werden, „und zwar nicht wegen irgendwelcher abstrakten politologischen Prinzipien, sondern ganz konkret um die Überlebensfähigkeit der Regionen zu sichern – trotz der durch eine falsche Politik bedingten Verfallserschienungen.“ Daß das Eintreten für einen solchen Politikansatz von den „anderen, in tragikomisch falscher Selbsteinschätzung sich ‚demokratisch‛ nennenden Fraktionen (…) nur mit Spott- und Haßtiraden“ beantwortet würde, hätten sie selbst zu verantworten. „Auch wenn Sie diese Politik heute ablehnen, wird Sie das bevorstehende Desaster einer gescheiterten Globalisierung eines Tages zwingen, sie doch zu unterstützen“, so Gansel am Ende seines Debattenbeitrages.
Nachdem der vorliegende Gesetzesentwurf vor der Beschlußfassung im Plenum zunächst den langwierigen Weg durch die Mühlen des parlamentarischen Hamsterrades zu nehmen hatte, konnte die NPD-Fraktion mit ihrer Initiative zur kommunalen Daseinsvorsorge und zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes zentrale Wahlkampfforderungen der Partei aus dem Sommer 2004 im Form eines fundierten Gesetzesvorhabens zur abschließenden Beratung einbringen.
Der Gesetzesentwurf der NPD-Fraktion wurde mit den Stimmen der etablierten Fraktionen abgelehnt.
16.04.2008
Arne Schimmer
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Tel.: (0351) 493 49 00 // (0170) 18 74 207
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