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Pressefreiheit ist nicht das Recht, zu lügen, zu verschweigen und zu täuschen!

10.04.2008 | von Frank Franz

Im Zusammenhang mit der Berichterstattung der Sächsischen Zeitung über die Plenardebatte im Landtag anläßlich der seinerzeit geplanten Erhöhung der Diäten der sächsischen Landtagsabgeordneten wurde über die Positionen aller im Landtag vertretenen Fraktionen berichtet – mit Ausnahme der Position der NPD-Fraktion. Die NPD-Fraktion sah in dieser Unterlassung eine wahrheitswidrige Tatsachenbehauptung und klagte gegen diese Form der Berichterstattung.

 
Nunmehr wurde am 08. April das Urteil mündlich durch das Landgericht Dresden verkündet. Die Begründung des Gerichts – so die Kritik der NPD-Fraktion – beruht auf Ignoranz und Verdrehung der Tatsachen und Zusammenhänge: So gibt es eine rechtlich gebotene Trennung von Partei und Fraktion, und es ist es nicht die vorrangige Aufgabe der NPD-Parteiorganisation, über die parlamentarische Arbeit der NPD-Fraktion zu berichten, aber eine verfassungsrechtlich ableitbare Pflicht der Presseorgane, dies zu tun. Die NPD-Fraktion wird gegen das Urteil Berufung beim Oberlandesgericht einlegen.
 
Der NPD-Landtagsabgeordnete Dr. Johannes Müller äußerte sich zu diesem Urteil wie folgt:
 
„Das Landgericht Dresden entschied sich nicht für die vollständige Berichterstattung, die man einer Tageszeitung als durchschnittlicher Leser unterstellt, es stellte vielmehr die ‚Pressefreiheit’ in den Vordergrund. Wie ‚frei’ die ‚Sächsische Zeitung’ bei einer Beteiligung der SPD mit immerhin 40 Prozent ist, stand nicht zur Debatte. Inwiefern die selbst auferlegte beschnittene und daher zensierte Berichterstattung aus dem Sächsischen Landtag dem Versprechen von 1990 widerspricht, sich nicht mehr politisch mißbrauchen zu lassen und unabhängig zu berichten, müssen die Leser nun selbst entscheiden.
 
Seit dem Einzug der NPD-Fraktion in den Sächsischen Landtag hat die ‚Sächsische Zeitung’ nur wenige Male über eine der zahlreichen landespolitischen Initiativen und Stellungnahmen der Fraktion im Landtag berichtet. Damit erweckt die Zeitung den wahrheitswidrigen Eindruck, so die Auffassung der Klägerin, die NPD-Fraktion sei im Landtag völlig untätig und beteilige sich nicht an der parlamentarischen Arbeit. Die im Vorfeld vom SZ-Anwalt, Spyros Aroukatos, vorgebrachte Argumentation, eine neutrale Berichterstattung über Stellungnahmen der NPD-Fraktion im Landtag würde den Eindruck erwecken, die SZ agiere als Mitteilungsorgan der NPD, spricht dabei Bände. Denn im Umkehrschluß hieße dies, die ‚Sächsische Zeitung’ sei zwar kein Mitteilungsorgan der NPD, dafür aber sehr wohl der anderen im Landtag vertretenen Parteien. Der Anwalt verstieg sich in der mündlichen Verhandlung sogar zu der Äußerung, eine normale Berichterstattung über Initiativen der NPD-Parlamentarier sei sogar für die Zeitung geschäftsschädigend, weswegen sie sich entschieden hätte, solche Initiativen und Stellungnahmen grundsätzlich aus der Berichterstattung auszublenden, und zwar völlig unabhängig vom Inhalt.
 
Weiterhin führte das Landgericht aus, der NPD stünden eigene Publikationen zur Verfügung, über die sie ihre Standpunkte verbreiten könne. Abgesehen davon, daß dies mit den Aufgaben der eher monopolartigen und im Nachrichtenteil zur Objektivität verpflichteten Tagespresse nichts zu tun hat, würde es nicht massive Versuche geben, die NPD – und auch die Fraktion im Sächsischen Landtag – an der eigenen Öffentlichkeitsarbeit massiv zu behindern. Diese Vorgehensweise gegen die nationale Opposition ist nach Auffassung der NPD-Fraktion nichts anderes als eine Neuauflage der DDR-Pressepolitik unter anderen Bedingungen. – Die DDR-Pressepolitik war sogar ehrlicher, weil sie zumindest nicht versuchte, eine angebliche Pressefreiheit vorzugaukeln.
 
Daß die ‚unabhängige’ ‚Sächsische Zeitung’ – mit 40-prozentiger SPD-Beteiligung – ein Medium privatrechtlicher Natur ist, wird von der NPD nicht bestritten, – aber auch privatrechtliche Unternehmen bewegen sich nicht im rechtsfreien Raum, schon gar nicht die Medienvertreter, die immer gern auf verfassungsmäßige Rechte pochen, dabei aber ihre verfassungsrechtlichen Pflichten selbstherrlich beiseite schieben und – im vorliegenden Fall sogar mit einem richterlichen Freischein – ignorieren.
 
Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Meinungsfreiheit und Meinungspluralismus verlieren immer stärker an Substanz und werden oft nur noch vorgetäuscht. Gegen diese Entwicklung wird sich die NPD-Fraktion immer wieder zur Wehr setzen.
 
10.04.2008
 
Arne Schimmer
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
 
Tel.: (0351) 493 49 00 // (0170) 18 74 207
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