Aktuell

Modernisierung des Versammlungsrechts statt Grundrechtsunterdrückung!

04.04.2008 | von Frank Franz

In der 40. Sitzung des Rechtsausschusses des Sächsischen Landtages wurde auf Antrag der NPD-Fraktion beschlossen, zu den beiden vorliegenden Entwürfen eines Sächsischen Versammlungsgesetzes eine öffentliche Sachverständigenanhörung im Landtag durchzuführen. Als Termin wurde Montag, der 2. Juni 2008 vereinbart.

 
Es handelt sich um folgende Gesetzesentwürfe:
Entwurf der Sächsischen Staatsregierung (Drucksache 4/11380) und
 
Entwurf der NPD-Landtagsfraktion (Drucksache 4/11381).
Der Gesetzentwurf der Staatsregierung ist auf die reine Grundrechtseinschränkung fixiert. Er erklärt einerseits das in jeder Hinsicht überholte und unvollständige Bundesversammlungsgesetz zu sächsischem Landesrecht, ohne auf die vielen Lücken einzugehen, die sich aus jahrzehntelanger gesetzgeberischer Ignoranz der einschlägigen höchstrichterlichen Rechtsprechung ergeben. Andererseits führt er rechtsstaatlich fragwürdige, selektive Einzelfallbestimmungen ein, die erklärtermaßen zur gezielten Unterdrückung der Grundrechte von nationalen und konservativen Bürgern dienen sollen.
 
Für den Gesetzentwurf der NPD-Fraktion ist ein anderer Weg gewählt worden. Der Entwurf enthält ein vollständiges Sächsisches Versammlungsgesetz, das zwar an das existierende Bundesversammlungsgesetz angelehnt ist, aber darüber hinaus auch die in dieses nicht eingearbeitete höchstrichterliche Rechtsprechung zum Versammlungsrecht berücksichtigt. Die im Regierungsentwurf vorgesehenen sonderrechtlichen Bestimmungen sind im NPD-Entwurf nicht enthalten, dagegen aber einige aus der versammlungsrechtlichen Rechtsprechung und Praxis abgeleitete Bestimmungen zur Mißbrauchs- und Willkürverhütung.
 
Zur Diskussion über das Versammlungsrecht stellte der NPD-Fraktionsvorsitzende Holger Apfel folgendes fest:
 
„Spätestens seit der Übertragung der Gesetzgebungskompetenz für das Versammlungsrecht auf die Länder ist eine breite parlamentarische und öffentliche Diskussion über dieses Thema meines Erachtens unabdingbar geworden, damit nicht der bisher verhältnismäßig desolate Zustand des Versammlungsrechts zunächst auf Landesebene festgeschrieben wird und sich später lediglich durch grundrechtseinschränkende Sonderregelungen noch immer weiter von den eigentlich verfassungsrechtlich gebotenen Vorgaben entfernt. Genau diese Absicht scheint jedoch die Staatsregierung mit ihrem Entwurf zu verfolgen. Durch die Übernahme des derzeitigen überholten Bundesversammlungsgesetzes als nicht mehr unmittelbar änderbares sächsisches Landesrecht zeigt sie, daß sie diesen Gesetzestext gleichsam als Steinbruch zu behandeln beabsichtigt, aus dem bei Bedarf einzelne Stücke herausgerissen werden können, um durch grundrechtseinschränkende Sonderbestimmungen ersetzt zu werden.
 
Dieses Verfahren ist dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit, dem das Bundesverfassungsgericht den gleichen hohen Rang wie dem Grundrecht der Meinungsfreiheit einräumt, unwürdig, ja es ist mit dem Wesen des Grundrechts unvereinbar, da es für seine völlige Demontage Tür und Tor öffnet.
 
Im Gegensatz dazu hat meine Fraktion einen kompletten Gesetzentwurf vorgelegt, der den hohen Stellenwert des Grundrechtsschutzes würdigt, die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts berücksichtigt und eine seriöse Grundlage für ein gesetzestechnisch ‚pflegbares‛ sächsisches Versammlungsrecht legt. Ich kann ohne Übertreibung und ohne Überheblichkeit feststellen, daß dieser Entwurf in punkto Qualität und Rechtsstaatlichkeit dem Machwerk der Staatsregierung um Längen voraus ist.“
 
04.04.2008
 
Arne Schimmer
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Tel.: (0351) 493 49 00 // (0170) 18 74 207
 
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